Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Anwendung der Datenschutzvorschriften


Nur jeder zehnte Deutsche liest Datenschutzerklärungen vollständig durch
67 Prozent der Befragten wissen von der Datenschutz-Grundverordnung und 57 Prozent von ihren nationalen Datenschutzbehörden




80 Prozent der Deutschen haben von den neuen europäischen Datenschutzvorschriften gehört, aber nicht immer machen die Menschen ausreichend von ihren Rechten Gebrauch. So liest sich nur jeder zehnte Deutsche die Datenschutzerklärungen vollständig durch, EU-weit sind es 13 Prozent. Das geht aus einem veröffentlichten Eurobarometer hervor, das die Europäische Kommission anlässlich des ersten Jahres der Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht hat. Die Kommission startet ab sofort eine Sensibilisierungskampagne, mit der die Bürger ermutigt werden sollen, Datenschutzerklärungen durchzulesen und ihre Datenschutzeinstellungen so zu optimieren, dass sie nur noch solche personenbezogenen Daten mitteilen, zu deren Preisgabe sie bereit sind.

EU-Justizkommissarin Věra Jourová sagte: "Eines unserer wichtigsten Ziele besteht darin, den Europäerinnen und Europäern dabei zu helfen, die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zurückzugewinnen. Von den 60 Prozent der Europäerinnen und Europäer, die überhaupt Datenschutzerklärungen lesen, lesen jedoch lediglich 13 Prozent diese Erklärungen vollständig durch. Grund hierfür ist, dass die Erklärungen zu lang oder zu schwierig zu verstehen sind. Daher möchte ich noch einmal darauf drängen, dass alle Online-Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen präzise, transparent und für alle Nutzer verständlich formulieren. Zudem möchte ich alle Europäerinnen und Europäer ermutigen, von ihren Datenschutzrechten Gebrauch zu machen und ihre Datenschutzeinstellungen zu optimieren."

Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, erklärte: "Die Bürgerinnen und Bürger Europas sind sich ihrer digitalen Rechte inzwischen stärker bewusst. Das macht Mut für die Zukunft. Allerdings haben lediglich drei von zehn Europäerinnen und Europäern schon von allen ihren neuen Datenschutzrechten gehört. Für die Unternehmen ist das Vertrauen ihrer Kunden eine harte Währung, und dieses Vertrauen beginnt mit dem Verständnis der Datenschutzeinstellungen und dem Vertrauen in diese Einstellungen. Um seine Rechte ausüben zu können, muss man sie kennen. Insofern ist eine klarere und einfachere Anwendung der Datenschutzvorschriften für beide Seiten von Vorteil."

Die auf den Antworten von 27.000 Europäerinnen und Europäern basierende Eurobarometer-Umfrage hat ergeben, dass 73 Prozent aller Befragten schon von mindestens einem der sechs durch die Datenschutz-Grundverordnung garantierten Rechte, auf die sich die Umfrage bezog, gehört haben. Den meisten Befragten bekannt war das Recht auf den Zugang zu ihren personenbezogenen Daten (65 Prozent), gefolgt vom Recht auf Berichtigung sachlich falscher Daten (61 Prozent), vom Recht auf Widerspruch gegen die Übermittlung von Direktwerbung (59 Prozent) und vom Recht auf Löschung ihrer eigenen Daten (57 Prozent).

Zudem wissen 67 Prozent der Befragten von der Datenschutz-Grundverordnung und 57 Prozent von ihren nationalen Datenschutzbehörden. Die Umfrageergebnisse zeigen zudem, dass der Datenschutz ein wichtiges Anliegen ist: 62 Prozent aller Befragten sorgen sich, dass sie keine vollständige Kontrolle über ihre online übermittelten personenbezogenen Daten haben.

Aus diesem Grund veranstaltet die Europäische Kommission eine Diskussionsveranstaltung mit Vertretern von nationalen Behörden, EU-Behörden und Unternehmen, auf der eine Bilanz des ersten Jahres der Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung gezogen werden soll und an der auch EU-Kommissarin Jourová teilnehmen wird.

Die Kommission über die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2020 berichten.

Hintergrund
Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein einheitliches Regelwerk, das auf einem gemeinsamen EU-weiten Konzept für den Schutz personenbezogener Daten beruht und in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist. Sie stärkt das Vertrauen, indem sie natürlichen Personen die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zurück gibt und gleichzeitig den freien Verkehr personenbezogener Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten garantiert. Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht in der Europäischen Union.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Seitdem haben fast alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Rechtsvorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Die nationalen Datenschutzbehörden sind dafür zuständig, die neuen Vorschriften durchzusetzen und stimmen ihre Maßnahmen dank der neuen Kooperationsmechanismen und des Europäischen Datenschutzausschusses besser aufeinander ab. Sie erstellen Leitlinien zu zentralen Aspekten der Datenschutz-Grundverordnung, um die Umsetzung der neuen Vorschriften zu unterstützen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 23.08.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen