Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Herstellung eigen hergestellter Sprengstoffe


EU verschärft Vorschriften für Ausgangsmaterial von Explosivstoffen
Mit den neuen Vorschriften wird der Zugang zu chemischen Stoffen, die für die Eigenherstellung von Explosivstoffen verwendet werden können, weiter eingeschränkt



Substanzen, die für die Eigenherstellung von Explosivstoffen verwendet werden können, werden in der EU künftig strenger kontrolliert. Der Rat hat eine Verordnung angenommen, mit der die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe in der gesamten EU strenger geregelt wird. Ziel ist es, die Verfügbarkeit dieser Stoffe für die Allgemeinheit einzuschränken und sicherzustellen, dass verdächtige Transaktionen entlang der Lieferkette entsprechend gemeldet werden.

Mit den neuen Vorschriften wird der Zugang zu chemischen Stoffen, die für die Eigenherstellung von Explosivstoffen verwendet werden können, weiter eingeschränkt. Ziel ist es, angesichts der zunehmenden Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch Terrorismus und andere schwere Straftaten die illegale Herstellung von Explosivstoffen zu verhindern.

Ebenfalls hat der Rat neue Maßnahmen zum Zugang zu Finanzinformationen beschlossen. Damit wird es der Strafverfolgung ermöglicht, wichtige Finanzinformationen rasch grenzüberschreitend zu beschaffen, und so schwere Kriminalität und Terrorismus wirksamer zu bekämpfen.

Der für Migration, Inneres und Staatsbürgerschaft zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos sagte: "Terroristen und Kriminelle werden es viel schwieriger haben, an gefährliche Chemikalien zu kommen, um selbstgemachte Bomben oder Geld für ihre Verbrechen zu produzieren. Ich freue mich, dass die Sicherheitsunion, die wir in den letzten fünf Jahren aufgebaut haben, stetig voranschreitet und dass wir die relevantesten Sicherheitslücken schließen."

Das für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung der Geschlechter zuständige Kommissionsmitglied Věra sagte Jourová fügte hinzu: "Die Verfolgung des Geldes ist eine der wirksamsten Methoden zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus. Unsere Strafverfolgungsbehörden erhalten ein wichtiges Instrument, um Finanzinformationen schnell zu erhalten, um die Sicherheit unserer Bürger zu verbessern und der Justiz zu dienen."

Die EU hat bereits strenge Regeln für den Zugang zu chemischen Stoffen, die zur Herstellung eigen hergestellter Sprengstoffe verwendet werden können, die durch die neue Verordnung jetzt erweitert werden:

>> Verbot zusätzlicher Substanzen: Zwei zusätzliche Chemikalien werden verboten: Schwefelsäure, die ein zentraler Bestandteil für die Herstellung des hochexplosiven TATP (Triacetontriperoxid) ist, sowie Ammoniumnitrat, eine Chemikalie, die überwiegend als Düngemittel verwendet wird.

>> Stärkung der Zulassung und des Screenings: Die nationalen Behörden müssen eine eingehendere Prüfung der Personen durchführen, die eine Genehmigung zum Kauf von Stoffen mit Beschränkungen beantragen. Insbesondere müssen sie die Rechtmäßigkeit eines solchen Antrags prüfen und eine sorgfältige Sicherheitsüberprüfung durchführen, einschließlich einer strafrechtlichen Hintergrundüberprüfung des Antragstellers.

Die neuen Maßnahmen für den grenzüberschreitenden Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu Finanzinformationen werden den Rahmen der EU zur Bekämpfung der Geldwäsche ergänzen und sollen gleichzeitig sicherstellen:

>> Rechtzeitiger Zugang zu Informationen für Strafverfolgungsbehörden und Antikorruptionsbehörden, um direkten Zugang zu Bankkontoinformationen zu erhalten, die in den nationalen zentralisierten Bankkontoregistern enthalten sind. Alle Mitgliedstaaten müssen diese Register nach den neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten.

>> Die neuen Regeln werden auch eine engere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungs-, Europol- und Finanznachrichtendiensten (FIUs) gewährleisten und den Informationsaustausch zwischen den nationalen FIUs weiter erleichtern.

Stärkere Datenschutzgarantien: Die neue Richtlinie sieht starke Verfahrens- und Datenschutzgarantien im Einklang mit der Charta der Grundrechte vor.

Nächste Schritte
Beide Gesetzestexte müssen nun vom Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem rotierenden Ratsvorsitz unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die neuen Vorschriften werden 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten, die Regelungen zu Ausgangsstoffen von Explosivstoffen sollen EU-weit innerhalb von 18 Monaten gelten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die neuen Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzinformationen in nationales Recht umzusetzen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 22.08.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen