Herstellung eigen hergestellter Sprengstoffe
EU verschärft Vorschriften für Ausgangsmaterial von Explosivstoffen
Mit den neuen Vorschriften wird der Zugang zu chemischen Stoffen, die für die Eigenherstellung von Explosivstoffen verwendet werden können, weiter eingeschränkt
Substanzen, die für die Eigenherstellung von Explosivstoffen verwendet werden können, werden in der EU künftig strenger kontrolliert. Der Rat hat eine Verordnung angenommen, mit der die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe in der gesamten EU strenger geregelt wird. Ziel ist es, die Verfügbarkeit dieser Stoffe für die Allgemeinheit einzuschränken und sicherzustellen, dass verdächtige Transaktionen entlang der Lieferkette entsprechend gemeldet werden.
Mit den neuen Vorschriften wird der Zugang zu chemischen Stoffen, die für die Eigenherstellung von Explosivstoffen verwendet werden können, weiter eingeschränkt. Ziel ist es, angesichts der zunehmenden Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch Terrorismus und andere schwere Straftaten die illegale Herstellung von Explosivstoffen zu verhindern.
Ebenfalls hat der Rat neue Maßnahmen zum Zugang zu Finanzinformationen beschlossen. Damit wird es der Strafverfolgung ermöglicht, wichtige Finanzinformationen rasch grenzüberschreitend zu beschaffen, und so schwere Kriminalität und Terrorismus wirksamer zu bekämpfen.
Der für Migration, Inneres und Staatsbürgerschaft zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos sagte: "Terroristen und Kriminelle werden es viel schwieriger haben, an gefährliche Chemikalien zu kommen, um selbstgemachte Bomben oder Geld für ihre Verbrechen zu produzieren. Ich freue mich, dass die Sicherheitsunion, die wir in den letzten fünf Jahren aufgebaut haben, stetig voranschreitet und dass wir die relevantesten Sicherheitslücken schließen."
Das für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung der Geschlechter zuständige Kommissionsmitglied Věra sagte Jourová fügte hinzu: "Die Verfolgung des Geldes ist eine der wirksamsten Methoden zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus. Unsere Strafverfolgungsbehörden erhalten ein wichtiges Instrument, um Finanzinformationen schnell zu erhalten, um die Sicherheit unserer Bürger zu verbessern und der Justiz zu dienen."
Die EU hat bereits strenge Regeln für den Zugang zu chemischen Stoffen, die zur Herstellung eigen hergestellter Sprengstoffe verwendet werden können, die durch die neue Verordnung jetzt erweitert werden:
>> Verbot zusätzlicher Substanzen: Zwei zusätzliche Chemikalien werden verboten: Schwefelsäure, die ein zentraler Bestandteil für die Herstellung des hochexplosiven TATP (Triacetontriperoxid) ist, sowie Ammoniumnitrat, eine Chemikalie, die überwiegend als Düngemittel verwendet wird.
>> Stärkung der Zulassung und des Screenings: Die nationalen Behörden müssen eine eingehendere Prüfung der Personen durchführen, die eine Genehmigung zum Kauf von Stoffen mit Beschränkungen beantragen. Insbesondere müssen sie die Rechtmäßigkeit eines solchen Antrags prüfen und eine sorgfältige Sicherheitsüberprüfung durchführen, einschließlich einer strafrechtlichen Hintergrundüberprüfung des Antragstellers.
Die neuen Maßnahmen für den grenzüberschreitenden Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu Finanzinformationen werden den Rahmen der EU zur Bekämpfung der Geldwäsche ergänzen und sollen gleichzeitig sicherstellen:
>> Rechtzeitiger Zugang zu Informationen für Strafverfolgungsbehörden und Antikorruptionsbehörden, um direkten Zugang zu Bankkontoinformationen zu erhalten, die in den nationalen zentralisierten Bankkontoregistern enthalten sind. Alle Mitgliedstaaten müssen diese Register nach den neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten.
>> Die neuen Regeln werden auch eine engere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungs-, Europol- und Finanznachrichtendiensten (FIUs) gewährleisten und den Informationsaustausch zwischen den nationalen FIUs weiter erleichtern.
Stärkere Datenschutzgarantien: Die neue Richtlinie sieht starke Verfahrens- und Datenschutzgarantien im Einklang mit der Charta der Grundrechte vor.
Nächste Schritte
Beide Gesetzestexte müssen nun vom Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem rotierenden Ratsvorsitz unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die neuen Vorschriften werden 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten, die Regelungen zu Ausgangsstoffen von Explosivstoffen sollen EU-weit innerhalb von 18 Monaten gelten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die neuen Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzinformationen in nationales Recht umzusetzen.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 22.08.19
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