Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Markt: Nachhaltige Produkte zur Norm machen


Warum schlägt die Kommission eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte vor?
Der Vorschlag folgt dem gleichen Ansatz wie die geltende Ökodesign-Richtlinie, die seit mehr als zehn Jahren zu Effizienzsteigerungen bei energieverbrauchsrelevanten Produkten in der EU führt




In unserem Alltag verwenden wir eine Vielzahl von Produkten, oft ohne darüber nachzudenken, was ihre Produktion und ihr Verbrauch für Klima und Umwelt bedeuten. Die Produkte verbrauchen enorme Mengen an Materialien, Energie und anderen Ressourcen, was während ihres gesamten Lebenszyklus - von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, den Transport, die Verwendung und bis zum Ende der Lebensdauer - erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat. Die Hälfte der weltweiten Treibhausgase und 90 Prozent des Verlusts an biologischer Vielfalt gehen auf die Gewinnung und Verarbeitung von Primärrohstoffen zurück. Zu den negativen Auswirkungen auf die Umwelt zählen ein erheblicher Ressourcenverbrauch, die Entstehung von Treibhausgasemissionen und die Umweltverschmutzung. Eine kürzlich durchgeführte Studie des JRC hat gezeigt, dass die globalen Belastbarkeitsgrenzen des Planeten in mehreren Bereichen beinahe erreicht sind oder bereits überschritten werden. Die EU muss jetzt handeln, um diese Tendenzen umzukehren.

Ziel des Ökodesign-Vorschlags der Kommission ist es, nachhaltige Produkte auf dem EU-Markt zur Norm zu machen und ihre Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt zu verringern. Das Muster der Wegwerfgesellschaft kann vermieden werden, schließlich wird ein Großteil der Umweltauswirkungen eines Produkts in der Entwurfsphase bestimmt.

Auch wenn es bereits einige sektorspezifische EU-Vorschriften gibt, um Produkte umweltfreundlicher und energieeffizienter zu machen, ist ein breiterer Rahmen für die Festlegung harmonisierter Vorschriften für ökologische Nachhaltigkeit erforderlich, um den Übergang zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaft zu beschleunigen sowie die Hebelwirkung des EU-Binnenmarkts voll auszuschöpfen und gleichzeitig seine Fragmentierung zu vermeiden. Die Initiative wird sich positiv auf die Umwelt auswirken, indem Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch verringert werden. Sie wird der EU einen strategischen Nutzen bringen, indem sie unsere Ressourcenunabhängigkeit stärkt, auch vor dem Hintergrund der derzeitigen geopolitischen Lage. Sie wird den Binnenmarkt stärken, die EU zu einem Maßstab für Nachhaltigkeit machen und wirtschaftliche Innovationsmöglichkeiten schaffen, insbesondere in den Bereichen Wiederaufbereitung, Recycling und Reparatur. Schließlich wird sie die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Bereichen Wartung, Wiederverwendung, Wiederaufbereitung, Reparatur und Verkauf von Gebrauchtwaren fördern. Schätzungen zufolge schaffen diese Tätigkeiten 30- bis 200-mal mehr Arbeitsplätze als die Deponierung und Verbrennung.

Welche Hauptmaßnahmen werden vorgeschlagen?
Der Vorschlag folgt dem gleichen Ansatz wie die geltende Ökodesign-Richtlinie, die seit mehr als zehn Jahren zu Effizienzsteigerungen bei energieverbrauchsrelevanten Produkten in der EU führt. So konnten die Verbraucher in der EU dank der bestehenden Ökodesign-Anforderungen allein im Jahr 2021 Energiekosten in Höhe von 120 Mrd. EUR einsparen.

Der neue Vorschlag wird für ein möglichst breites Spektrum von Produkten gelten und den erfolgreichen "Ökodesign-Ansatz" nutzen, um Anforderungen auf Produktebene festzulegen, die nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch die Kreislauffähigkeit und die Verringerung der Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt fördern.

Diese Anforderungen werden in produktspezifischen Rechtsvorschriften festgelegt und umfassen Vorschriften, um die Produkte dauerhafter, zuverlässiger, wiederverwendbar, nachrüstbar, reparierbar, leichter zu erhalten und wieder aufzubereiten sowie energie- und ressourceneffizienter zu machen. Sie könnten auch auf die Stoffe abzielen, die die Kreislauffähigkeit behindern, oder die Menge an Rezyklatanteilen, sowie die Möglichkeiten, die Wiederaufarbeitung und das Recycling zu erleichtern.

Mit diesem Vorschlag können auch Informationsanforderungen für Produkte festgelegt werden, um mehr über die Auswirkungen der Produkte in unseren Regalen zu erfahren und dadurch entlang der gesamten Wertschöpfungskette nachhaltigere Entscheidungen treffen zu können. Für alle regulierten Produkte werden digitale Produktpässe eingeführt. Die Produktinformationen können auch in Form von "Leistungsklassen" vermittelt werden, die beispielsweise von "A bis G" reichen, um den Vergleich zwischen Produkten zu erleichtern – möglicherweise in Form eines Etiketts. Dies würde in ähnlicher Weise funktionieren wie das derzeit weithin anerkannte EU-Energielabel und beispielsweise für einen Reparierbarkeitswert verwendet.

Der Vorschlag schafft Anreize für nachhaltige Produkte und ermöglicht die Festlegung verbindlicher Kriterien für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge unter Nutzung der Wirtschaftskraft der öffentlichen Auftraggeber. So wird sichergestellt, dass der Materialwert erhalten bleibt, und zwar durch Maßnahmen zur Verhinderung der Vernichtung nicht verkaufter Konsumgüter, einschließlich weitreichender Transparenzanforderungen für diejenigen, die sich für die Entsorgung nicht verkaufter Waren entscheiden, und der Möglichkeit, die Vernichtung bei relevanten Produktgruppen zu verbieten. Die neuen Maßnahmen werden auch die Marktüberwachung und Durchsetzung stärken, die Einhaltung der Vorschriften fördern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle gewährleisten, die Produkte auf den EU-Markt bringen.

Bis zur Schaffung des erweiterten Rahmens wird die Kommission ihre Arbeiten im Rahmen der geltenden Ökodesign-Richtlinie fortsetzen. Der neue Arbeitsplan für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022–2024 wird neue energieverbrauchsrelevante Produkte abdecken und die Zielsetzungen für bereits regulierte Produkte aktualisieren und erweitern.

Welche Produkte fallen unter den Vorschlag?
Der Vorschlag ermöglicht die Festlegung von Vorschriften für alle physischen Waren, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, einschließlich Zwischenprodukte. Nur wenige Sektoren wie Lebensmittel, Futtermittel und Arzneimittel sind ausgenommen. Um sicherzustellen, dass die richtigen Prioritäten transparent und inklusiv festgelegt werden und die relevanten Akteure involviert sind, wird die Kommission bis Ende 2022 eine öffentliche Konsultation zu den Produktkategorien einleiten, die im Rahmen des ersten Ökodesign-Arbeitsplans für nachhaltige Produkte ausgewählt werden sollen. Eine vorläufige Bewertung der Kommission hat ergeben, dass sich Produktkategorien wie Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen, Detergenzien, Farben, Schmierstoffe sowie Zwischenprodukte wie Eisen, Stahl und Aluminium stark auf die Umwelt auswirken und großes Verbesserungspotenzial haben, sodass sie für den ersten Arbeitsplan geeignet sein könnten.

Um den individuellen Merkmalen und Besonderheiten von Produkten Rechnung zu tragen, werden Vorschriften für jedes Produkt einzeln festgelegt. Bestehen jedoch ausreichende Gemeinsamkeiten für bestimmte Produkte (z. B. elektronische Geräte oder Textilien), können Vorschriften für Produktgruppen gleichzeitig festgelegt werden. Sobald die Vorschriften festgelegt sind, gelten sie gleichermaßen für alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, unabhängig davon, ob sie in der EU produziert oder importiert worden sind.

Wie werden Vorschriften für Produkte festgelegt?
Mit der vorgeschlagenen Verordnung wird ein Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, in einer zweiten Phase durch delegierte Rechtsakte Vorschriften auf Produktebene für die einzelnen Produkte oder gegebenenfalls für Produktgruppen festzulegen. Dies baut auf dem Ansatz auf, der sich im Rahmen der geltenden Ökodesign-Richtlinie als erfolgreich erwiesen hat.

In allen Fällen wird die Ausarbeitung dieser Vorschriften durch gründliche Vorbereitungsprozesse untermauert, einschließlich einer inklusiven Konsultation der Interessenträger und einer Folgenabschätzung, auch in Bezug auf die Erschwinglichkeit für die Verbraucher, die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Verwaltungsaufwand.

Wie wird sich der Vorschlag mit der Vernichtung nicht verkaufter Konsumgüter befassen?
Der Vorschlag enthält mehrere Maßnahmen, die verhindern sollen, dass für Verbraucher bestimmte nicht verkaufte Waren vernichtet werden.

Erstens wird die Transparenz erheblich erhöht: große Unternehmen, die nicht verkaufte Produkte entsorgen, müssen im Einklang mit der Abfallhierarchie die Menge der von ihnen pro Jahr entsorgten Produkte offenlegen, Gründe für die Entsorgung angeben und Angaben zur Menge der entsorgten Produkte machen, die der Wiederverwendung, der Wiederaufarbeitung, dem Recycling, der energetischen Verwertung und der Beseitigung zugeführt wurden. Sie müssen dafür sorgen, dass diese Informationen entweder auf einer frei zugänglichen Website oder auf anderem Wege zur Verfügung gestellt werden. Diese Maßnahme gilt sobald die Verordnung in Kraft tritt für alle betroffenen Wirtschaftsbeteiligten. Der Vorschlag verbietet ausdrücklich Umgehungstechniken, wie z. B. ein Großunternehmen, das an kleine Unternehmen verkauft (die normalerweise ausgenommen sind), damit diese die Produkte vernichten.

Zweitens ermöglicht der Vorschlag der Kommission, die Vernichtung nicht verkaufter Verbraucherprodukte zu verbieten, wenn sich dies für bestimmte Produktkategorien als besonderes Problem erweist.

Was bedeutet das neue Gesetz für Hersteller und Unternehmen?
Der Vorschlag wird die Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung und mehr Transparenz in der gesamten Lieferkette unterstützen.

Werkstoffe sind wichtige Inputs für die europäische Industrie, auf die in der Regel mehr als 40 Prozent der Inputkosten der verarbeitenden Unternehmen in der EU entfallen. Ihre effiziente Nutzung ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit in allen 14 industriellen Ökosystemen. Die Herstellung von stärker kreislauforientierten und nachhaltigen Produkten führt zu erheblichen Kosteneinsparungen und bringt Reputationsvorteile mit sich, da die Qualität der Produkte steigt, wobei viele Unternehmen diese Logik bereits anwenden.

Die vorgeschlagene Verordnung wird gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen schaffen, die ihre Produkte auf dem EU-Markt verkaufen möchten. Harmonisierte Vorschriften werden dafür sorgen, dass unterschiedliche nationale Nachhaltigkeitsanforderungen nicht zu einer Marktfragmentierung führen und dadurch für in der EU tätige Unternehmen bestehende Märkte erweitern und die Kosten der Einhaltung der Rechtsvorschriften sowie den Verwaltungsaufwand verringern. Darüber hinaus wird eine verstärkte Durchsetzung regelkonforme Unternehmen schützen und gewährleisten, dass die Umweltziele erreicht werden.

Was bedeutet die Überarbeitung für die Verbraucher?
Der Vorschlag bietet den Verbrauchern Zugang zu besseren Informationen und qualitativ hochwertigeren Produkten. Die Kosten für die Herstellung der zu regulierenden Produkte dürften steigen, wobei die Möglichkeit besteht, dass einige der Kostenerhöhungen an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Erfahrungen mit der geltenden Ökodesign-Richtlinie zeigen jedoch, dass die gestiegenen Herstellungskosten durch langfristige finanzielle Einsparungen für die Verbraucher mehr als ausgeglichen werden. Eine verbesserte Produktleistung und eine längere Funktionalität werden die Notwendigkeit verringern, Produkte zu ersetzen, und insgesamt zu Kosteneinsparungen führen, unter anderem durch einen geringeren Energie- und Ressourcenverbrauch (z. B. Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspüler), eine bessere Leistung, Haltbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit sowie einen höheren Wert am Ende der Lebensdauer. Die weitere Festlegung von Ökodesign-Vorschriften für energieverbrauchsrelevante Produkte wird zusätzliche Energieeinsparungen mit sich bringen, was angesichts des derzeitigen Anstiegs der Energiepreise besonders wichtig ist.

Was sind digitale Produktpässe?
Digitale Produktpässe sind Instrumente, die die Rückverfolgbarkeit eines Produkts während seines gesamten Lebenszyklus erheblich verbessern können und die Informationen in Produkthandbüchern oder auf Etiketten ergänzen. Sie sollten den Verbrauchern dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, indem sie ihren Zugang zu Produktinformationen verbessern, Werkstätten oder Recyclingunternehmen Zugang zu einschlägigen Informationen gewähren und die Durchsetzung der rechtlichen Anforderungen durch die Behörden erleichtern.

Die in den Produktpass aufzunehmenden Informationen werden bei der Ausarbeitung produktspezifischer Vorschriften festgelegt. Der Pass kann Informationen wie den ökologischen Fußabdruck eines Produkts, nützliche Informationen für Recyclingzwecke, den Recyclinganteil eines bestimmten Materials, Informationen über die Lieferkette usw. umfassen. Darüber hinaus wird der Zugang zu Informationen nach dem Grundsatz "Kenntnis nur, wenn nötig" gewährt. Verschiedene Interessenträger werden auf der Grundlage der für jede regulierte Produktgruppe festgelegten Zugangsrechte Zugriff auf unterschiedliche Informationen haben. Der Produktpass wird sich auf ein dezentrales Datensystem stützen, das von den Wirtschaftsbeteiligten eingerichtet und gepflegt wird.

Wie wird der neue Arbeitsplan für Ökodesign/Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 den Europäerinnen und Europäern helfen, mit hohen Energiepreisen oder einer schlechten Produktleistung umzugehen?
Allein durch die bestehenden Ökodesign- und Kennzeichnungsanforderungen haben die Europäerinnen und Europäer im Jahr 2021 schätzungsweise mehr als 120 Mrd. EUR an Kosten eingespart. Die prognostizierten Energieeinsparungen werden im kommenden Jahrzehnt weiter zunehmen, da der vorhandene Gerätebestand schrittweise durch Modelle ersetzt wird, die den Anforderungen der EU entsprechen. Die im neuen Arbeitsplan dargelegten Maßnahmen werden auf verschiedene Weise dazu beitragen.

Die Überarbeitung der geltenden Vorschriften wird in vielen Fällen die zu erwartenden Energieeinsparungen oder sonstigen Vorteile erhöhen: zukünftige neue Vorschriften für Geräte wie Raumheizungen- und Warmwasserbereiter sowie Wäschetrockner werden die Mindesteffizienzanforderungen erhöhen, aber auch Anforderungen in Bereichen wie der Verfügbarkeit von Ersatzteilen hinzufügen.

Für Produktgruppen, die derzeit nicht reguliert sind, wie Smartphones, Tablets und Photovoltaiksysteme, werden neue Vorschriften gelten.

Eine Reihe neuer Produktgruppen wie Niedertemperaturstrahler und Ladegeräte für Elektrofahrzeuge werden bewertet.

Durch Maßnahmen zur Unterstützung einer wirksamen nationalen Marktüberwachung und zur Unterstützung von Herstellern, Importeuren und Einzelhändlern bei der Einhaltung der Vorschriften wird sichergestellt, dass es weniger "verlorene Einsparungen" aufgrund von Verstößen gibt.

Ein Web-Tool hilft Verbrauchern, effiziente Alternativen zu ihren bestehenden, alten Geräten zu finden, und erleichtert Behörden und Unternehmen die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge.

Wie trägt die Initiative zur strategischen Autonomie der EU in Bezug auf kritische Rohstoffe und Energienutzung bei?
Trotz erheblicher Anstrengungen zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz ist die EU in Bezug auf viele Materialien und fossile Brennstoffe mit strategischen Abhängigkeiten konfrontiert. Infolgedessen ist sie nach wie vor anfällig für Angebotsschocks, Preisvolatilität und den Druck der längerfristigen globalen Verbrauchsbeschleunigung. In der letzten Zeit haben mehrere Ereignisse – darunter die COVID-19-Krise und die Aggression Russlands gegen die Ukraine – die Schwachstellen der globalen Lieferkette drastisch in den Vordergrund gerückt. Etwa 20 Prozent (1,53 Gt) der Rohstoffe, die wir verwenden, werden importiert, darunter insbesondere hochwertige metallische Minerale, kurzlebige fossile Brennstoffe und kritische Rohstoffe, die in Europa knapp sind.

Dadurch, dass Materialien länger verwendet werden können, ihr Wert so lange wie möglich erhalten bleibt und die Verwendung von Rezyklatanteilen in Produkten gefördert wird, wird mit dem Vorschlag die Entkopplung der wirtschaftlichen Entwicklung von der Nutzung natürlicher Ressourcen und die Verringerung von Materialabhängigkeiten gefördert und damit die strategische Autonomie und Widerstandsfähigkeit der EU gestärkt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.04.22
Newsletterlauf: 01.06.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen