Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Reaktion auf Cyberbedrohungen


Neue Vorschriften für mehr Cyber- und Informationssicherheit in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU
Die vorgeschlagene Cybersicherheitsverordnung sieht einen Rahmen für Governance, Risikomanagement und Kontrolle im Bereich der Cybersicherheit vor


18. Mai 2025

Die EU-Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um einheitliche Maßnahmen für die Cyber- und Informationssicherheit aller Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU festzulegen. Angesichts der zunehmenden Zahl krimineller Cyberaktivitäten weltweit zielt der Vorschlag darauf ab, die Abwehrfähigkeit zu erhöhen und die Kapazitäten zur Reaktion auf Cyberbedrohungen und ‑sicherheitsvorfälle auszubauen sowie eine resiliente und sichere öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.
EU-Kommissar Johannes Hahn, zuständig für Haushalt und Verwaltung, erklärte dazu: "In einem vernetzten Umfeld kann ein einzelner Cybersicherheitsvorfall eine gesamte Organisation treffen. Aus diesem Grund ist es so wichtig, ein starkes Schutzschild gegen Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfälle zu schaffen, die unsere Handlungsfähigkeit beeinträchtigen können. Die Verordnungen, die wir vorschlagen, sind ein Meilenstein in der Cyber- und Informationssicherheitslandschaft der EU. Grundlage ist eine verstärkte Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sowie eine koordinierte Abwehrbereitschaft und Reaktion. Es handelt sich um ein wahrhaft kollektives EU-Unterfangen."

Im Kontext der COVID-19-Pandemie und der zunehmenden geopolitischen Herausforderungen ist ein gemeinsames Cyber- und Informationssicherheitskonzept unerlässlich. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission eine Verordnung zur Cybersicherheit und eine Verordnung zur Informationssicherheit vorgeschlagen. Durch die Festlegung gemeinsamer Prioritäten und Rahmen werden diese Vorschriften die interinstitutionelle Zusammenarbeit erweitern, die Risikoexposition minimieren und die Sicherheitskultur der EU weiter stärken.

Cybersicherheitsverordnung
Die vorgeschlagene Cybersicherheitsverordnung sieht einen Rahmen für Governance, Risikomanagement und Kontrolle im Bereich der Cybersicherheit vor. Ferner sollen ein neuer interinstitutioneller Cybersicherheitsbeirat eingesetzt, die Cybersicherheitskapazitäten gestärkt sowie regelmäßige Bewertungen des Reifegrads und eine bessere Cyberhygiene gefördert werden. Außerdem wird das Mandat des Reaktionsteams für IT-Sicherheitsvorfälle für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) erweitert, sodass es künftig als zentrale Stelle für den Austausch von Informationen über Cyberbedrohungen und die Koordinierung der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle sowie als zentrales Beratungsgremium und als Diensteanbieter fungieren wird.

Schlüsselelemente des Vorschlags für eine Cybersicherheitsverordnung:

## Stärkung des Mandats des CERT-EU und Bereitstellung der Ressourcen, die das CERT-EU zur Wahrnehmung des Mandats benötigt;
Alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU müssen
>> einen Rahmen für Governance, Risikomanagement und Kontrolle im Bereich der Cybersicherheit festlegen;
>> ein Grundrepertoire von Cybersicherheitsmaßnahmen zur Bewältigung der ermittelten Risiken umsetzen;
>> regelmäßige Reifebewertungen durchführen;
>> einen von der jeweiligen Führungsebene genehmigten Plan zur Verbesserung ihrer Cybersicherheit aufstellen;
>> Informationen zu Vorfällen über das CERT-EU untereinander weitergeben.

## Einsetzung eines neuen interinstitutionellen Cybersicherheitsbeirats, um die Umsetzung der Verordnung zu steuern und das CERT-EU zu lenken;

## Umbenennung des CERT-EU von "Reaktionsteam für IT-Sicherheitsvorfälle" in "Cybersicherheitszentrum" parallel zu Entwicklungen in den Mitgliedstaaten, aber unter Beibehaltung des Kurznamens "CERT-EU" aufgrund seines Wiedererkennungswerts.

Informationssicherheitsverordnung
Mit der vorgeschlagenen Informationssicherheitsverordnung wird ein Mindestkatalog an Informationssicherheitsvorschriften und ‑standards für alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU geschaffen, um für einen verbesserten und kohärenten Schutz vor den zunehmenden Bedrohungen ihrer Informationssicherheit zu gewährleisten. Diese neuen Vorschriften werden eine stabile Grundlage für einen sicheren Informationsaustausch zwischen den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und mit den Mitgliedstaaten bilden, der auf standardisierten Verfahren und Maßnahmen zum Schutz von Informationsflüssen beruht.

Schlüsselelemente des Vorschlags für eine Informationssicherheitsverordnung:
>> Einführung einer effizienten Governance zur Förderung der Zusammenarbeit aller Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU in Form einer interinstitutionellen Informationssicherheitskoordinierungsgruppe;
>> Festlegung eines gemeinsamen Konzepts für die Einstufung von Informationen nach dem Grad ihrer Vertraulichkeit;
>> Modernisierung der jeweiligen Informationssicherheitspolitik unter uneingeschränkter Berücksichtigung von digitalem Wandel und Telearbeit;
>> Straffung der gegenwärtigen Verfahrensweisen und größere Kompatibilität zwischen den einschlägigen Systemen und Geräten.

Hintergrund
In seiner Entschließung vom 9. März 2021 hob der Rat der Europäischen Union hervor, wie wichtig ein robuster und kohärenter Sicherheitsrahmen ist, um alle Mitarbeiter, Daten, Kommunikationsnetze und Informationssysteme der EU sowie Entscheidungsprozesse zu schützen. Dies kann nur durch die Stärkung der Abwehrfähigkeit und die Verbesserung der Sicherheitskultur der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU erreicht werden.

Nach der EU-Strategie für die Sicherheitsunion und der Cybersicherheitsstrategie der EU wird die heute vorgeschlagene Cybersicherheitsverordnung für Kohärenz mit der bestehenden EU-Cybersicherheitspolitik sorgen in voller Übereinstimmung mit den folgenden europäischen Rechtsvorschriften:

## Die Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) und die künftige Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS 2), die die Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen hat;
## Der Rechtsakt zur Cybersicherheit;

## Die Empfehlung der Kommission zum Aufbau einer gemeinsamen Cyber-Einheit;

##Die Empfehlung der Kommission zu einer koordinierten Reaktion der EU auf große Cybersicherheitsvorfälle und ‑krisen.

Angesichts der immer größeren Mengen an sensiblen Informationen und EU-Verschlusssachen, die von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union behandelt werden, zielt die vorgeschlagene Informationssicherheitsverordnung darauf ab, den Schutz der Informationen zu erhöhen, indem die verschiedenen diesbezüglichen Rechtsrahmen der Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU gestrafft werden. Der Vorschlag steht im Einklang mit:

>> der EU-Strategie für die Sicherheitsunion, die eine umfassende Verpflichtung der EU enthält, die Bemühungen der Mitgliedstaaten in allen Sicherheitsbereichen zu ergänzen;
>> dem zentralen Element der strategischen Agenda 2019-2024, die der Rat im Juni 2019 angenommen hat, um unsere Gesellschaften vor den immer weiter zunehmenden Bedrohungen der von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU behandelten Informationen zu schützen;
>> den Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom Dezember 2019, in der die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU aufgefordert wurden, mit Unterstützung der Mitgliedstaaten ein umfassendes Paket von Maßnahmen zur Sicherung ihrer Sicherheit zu entwickeln und umzusetzen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.04.22
Newsletterlauf: 07.06.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen