Moderneres EU-Telekommunikationsrecht
EU-Kodex für die elektronische Kommunikation: Europäische Kommission verklagt zehn Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
Bürger erwarten eine schnelle und zuverlässige Internetanbindung
Die Europäische Kommission hat Spanien, Kroatien, Lettland, Litauen, Irland, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Schweden vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt, weil sie den EU-Kodex für die elektronische Kommunikation noch immer nicht vollständig umgesetzt haben bzw. der Kommission nicht mitgeteilt haben, wie der EU-Kodex für die elektronische Kommunikation in ihren nationalen Rechtsvorschriften umgesetzt worden ist.
Bei der Arbeit, zu Hause oder unterwegs – die europäischen Bürger erwarten eine schnelle und zuverlässige Internetanbindung. Der Kodex modernisiert das EU-Telekommunikationsrecht zum Nutzen der Verbraucher und der Unternehmen, denn er regt den Wettbewerb an, sorgt für Investitionen und stärkt den Binnenmarkt und die Verbraucherrechte.
Nach Ablauf der Frist für die Umsetzung des EU-Kodex für die elektronische Kommunikation, die am 21. Dezember 2020 endete, leitete die Kommission am 4. Februar 2021 jeweils mit einem Aufforderungsschreiben 24 Vertragsverletzungsverfahren ein und übermittelte dann am 23. September 2021 mit Gründen versehene Stellungnahmen an 18 Mitgliedstaaten. Bislang haben die oben genannten Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen aus dem Kodex noch nicht erfüllt, nämlich der Kommission ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen, sodass die Kommission in diesen Fällen Klage beim Gerichtshof eingereicht hat.
Versäumt es ein Mitgliedstaat, eine vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommene Richtlinie fristgerecht in nationales Recht umzusetzen, kann die Kommission gemäß Artikel 260 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den Gerichtshof der Europäischen Union ersuchen, finanzielle Sanktionen zu verhängen.
Hintergrund
Mit dem europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation wird der Rechtsrahmen für den europäischen Telekommunikationssektor mit den neuen Herausforderungen in Einklang gebracht. Er trat im Dezember 2018 in Kraft, und die Mitgliedstaaten hatten zwei Jahre Zeit, um seine Vorschriften umzusetzen. Es handelt sich um einen zentralen Rechtsakt, wenn es darum geht eine europäische Gigabit-Gesellschaft Wirklichkeit werden zu lassen und eine umfassende Teilhabe aller EU-Bürgerinnen und -Bürger an der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen.
Um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu unterstützen, hat die Kommission den Umsetzungsprozess begleitet und ihnen umfassende Orientierungshilfen und Hilfestellung gegeben. Darüber hinaus hat das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) im Hinblick auf eine erfolgreiche Anwendung der neuen Vorschriften Leitlinien ausgearbeitet und veröffentlicht.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 07.04.22
Newsletterlauf: 22.06.22
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