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Moderneres EU-Telekommunikationsrecht


EU-Kodex für die elektronische Kommunikation: Europäische Kommission verklagt zehn Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
Bürger erwarten eine schnelle und zuverlässige Internetanbindung




Die Europäische Kommission hat Spanien, Kroatien, Lettland, Litauen, Irland, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Schweden vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt, weil sie den EU-Kodex für die elektronische Kommunikation noch immer nicht vollständig umgesetzt haben bzw. der Kommission nicht mitgeteilt haben, wie der EU-Kodex für die elektronische Kommunikation in ihren nationalen Rechtsvorschriften umgesetzt worden ist.

Bei der Arbeit, zu Hause oder unterwegs – die europäischen Bürger erwarten eine schnelle und zuverlässige Internetanbindung. Der Kodex modernisiert das EU-Telekommunikationsrecht zum Nutzen der Verbraucher und der Unternehmen, denn er regt den Wettbewerb an, sorgt für Investitionen und stärkt den Binnenmarkt und die Verbraucherrechte.

Nach Ablauf der Frist für die Umsetzung des EU-Kodex für die elektronische Kommunikation, die am 21. Dezember 2020 endete, leitete die Kommission am 4. Februar 2021 jeweils mit einem Aufforderungsschreiben 24 Vertragsverletzungsverfahren ein und übermittelte dann am 23. September 2021 mit Gründen versehene Stellungnahmen an 18 Mitgliedstaaten. Bislang haben die oben genannten Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen aus dem Kodex noch nicht erfüllt, nämlich der Kommission ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen, sodass die Kommission in diesen Fällen Klage beim Gerichtshof eingereicht hat.

Versäumt es ein Mitgliedstaat, eine vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommene Richtlinie fristgerecht in nationales Recht umzusetzen, kann die Kommission gemäß Artikel 260 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den Gerichtshof der Europäischen Union ersuchen, finanzielle Sanktionen zu verhängen.

Hintergrund
Mit dem europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation wird der Rechtsrahmen für den europäischen Telekommunikationssektor mit den neuen Herausforderungen in Einklang gebracht. Er trat im Dezember 2018 in Kraft, und die Mitgliedstaaten hatten zwei Jahre Zeit, um seine Vorschriften umzusetzen. Es handelt sich um einen zentralen Rechtsakt, wenn es darum geht eine europäische Gigabit-Gesellschaft Wirklichkeit werden zu lassen und eine umfassende Teilhabe aller EU-Bürgerinnen und -Bürger an der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen.

Um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu unterstützen, hat die Kommission den Umsetzungsprozess begleitet und ihnen umfassende Orientierungshilfen und Hilfestellung gegeben. Darüber hinaus hat das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) im Hinblick auf eine erfolgreiche Anwendung der neuen Vorschriften Leitlinien ausgearbeitet und veröffentlicht.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 07.04.22
Newsletterlauf: 22.06.22


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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