Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang


Staatliche Beihilfen: EuropäischeKommission genehmigt Ermäßigung der Offshore-Netzumlage für stromintensive Unternehmen und Bahnunternehmen in Deutschland
Die Ermäßigungen für Bahnunternehmen tragen zur Senkung der Stromkosten dieser Unternehmen bei



Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Pläne Deutschlands, stromintensiven Unternehmen und Bahnunternehmen Ermäßigungen von einer Offshore-Netzumlage zu gewähren, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Die Maßnahme trägt zur Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen bei, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.

Aufgrund einer Änderung des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) werden die Kosten des Anschlusses von Offshore-Windanlagen an das Hauptstromnetz ab 2019 über eine Offshore-Netzumlage finanziert, die von den Stromverbrauchern zu zahlen ist.

Das geänderte EnWG sieht für bestimmte stromintensive Unternehmen und Bahnunternehmen Ermäßigungen von der Offshore-Netzumlage vor und verschafft ihnen damit einen Vorteil, da sie aufgrund der Ermäßigungen eine geringere finanzielle Belastung haben als Unternehmen, die keine Ermäßigungen erhalten.

Die Umlagenermäßigungen wurden bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission prüfte die Maßnahme anhand ihrer Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014 bos 2020 sowie ihrer Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen und kam dabei zu folgendem Ergebnis:
>> Die Ermäßigungen werden nur Unternehmen aus Branchen gewährt, in denen internationaler Handel betrieben wird.
>> Die Ermäßigungen für stromintensive Unternehmen sind angemessen. Sie bieten eine tragfähige Finanzierungsgrundlage für die Förderung von Offshore-Windkraftanlagen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der im internationalen Handel tätigen Unternehmen zu gefährden.
>> Die Ermäßigungen für Bahnunternehmen tragen zur Senkung der Stromkosten dieser Unternehmen bei, wodurch sich die Bahn im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern, die die Umwelt stärker belasten, besser behaupten kann.

Die Kommission stellte unter Berücksichtigung dieser Aspekte fest, dass die von Deutschland geplanten Ermäßigungen der Offshore-Netzumlage für stromintensive Unternehmen und Bahnunternehmen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen, da sie zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.

Hintergrund
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, die installierten Kapazitäten von Offshore-Windkraftanlagen bis 2020 auf 6500 Megawatt und bis 2030 auf 15000 Megawatt zu erhöhen. Das Energiewirtschaftsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für Planung, Bau und Betrieb der Verbindungsleitungen zwischen den Offshore-Anlagen und dem Hauptnetz. In Zukunft sollen die Anschlusskosten nicht mehr über die allgemeinen Netzentgelte, sondern – wie im Rahmen der Förderung von erneuerbarem Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und von KWK-Strom nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) – über eine Umlage finanziert werden.

Daher werden bei der Offshore-Netzumlage dieselben Ermäßigungen für bestimmte Stromverbraucher gewährt wie im Rahmen des EEG und des KWKG. Diese hat die Kommission bereits in den Beihilfesachen SA.38632, SA.42393, SA.43666 und SA.38728 genehmigt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.04.18
Newsletterlauf: 18.05.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen