Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kostenloses Wi-Fi bereitzustellen


WiFi4EU: Beginn der Registrierung für EU-finanzierte kostenlose drahtlose Internet-Hotspots in öffentlichen Räumen
Die Eröffnung des WiFi4EU-Webportals ist ein wichtiger konkreter Schritt, um den Gemeinden zu helfen, kostenloses Wi-Fi bereitzustellen



Die Europäische Kommission hat das WiFi4EU-Webportal gestartet. Ab jetzt können sich Städte und Gemeinden in ganz Europa vor der ersten Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen Mitte Mai, bei der sie die Möglichkeit haben, EU-Mittel für den Aufbau von kostenlosen öffentlichen drahtlosen Internet-Hotspots zu erhalten, registrieren.

Das Programm WiFi4EU bietet Städten und Gemeinden Gutscheine im Wert von 15 000 EUR für die Einrichtung von Wi-Fi-Hotspots in öffentlichen Räumen, u. a. in Bibliotheken, Museen, öffentlichen Parks und auf Plätzen. Wie Präsident Jean-Claude Juncker erklärte, soll mit der WiFi4EU-Initiative erreicht werden, dass "bis 2020 jedes Dorf und jede Stadt in Europa über einen kostenlosen WLAN-Internetzugang in der Nähe der Hauptzentren des öffentlichen Lebens verfügt".

Mit den WiFi4EU-Gutscheinen können Gemeinden Wi-Fi-Geräte (drahtlose Zugangspunkte) beschaffen und in den von ihnen ausgewählten Zentren des örtlichen öffentlichen Lebens einrichten. Die Kosten für Betrieb und Wartung des Netzes werden von den Gemeinden getragen.

Hierzu erklärte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, Andrus Ansip: "Die Eröffnung des WiFi4EU-Webportals ist ein wichtiger konkreter Schritt, um den Gemeinden zu helfen, kostenloses Wi-Fi bereitzustellen. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt dar. Dennoch möchte ich das Europäische Parlament und den Rat auch nachdrücklich darin bestärken, die Arbeiten am vorgeschlagenen Kodex für die elektronische Kommunikation zu Ende zu bringen, um im gesamten Gebiet der EU eine schnelle Internetanbindung zu gewährleisten. Dazu gehören auch die europaweite Frequenzkoordinierung und die konsequente Förderung von Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität, die Europa braucht."

Die Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Mariya Gabriel, ergänzte: "Die WiFi4EU-Initiative wird Tausenden von Europäern in der gesamten EU einen kostenlosen Internetzugang in öffentlichen Räumen ermöglichen. Mithilfe des Programms WiFi4EU werden Städte und Gemeinden die Möglichkeit haben, den Bürgern das Internet näher zu bringen, sodass sie in vollem Umfang von den unendlichen Chancen der Digitalisierung profitieren können. Dies ist ein konkreter Fortschritt auf dem Weg zur Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts."

Bis 2020 stehen aus dem EU-Haushalt 120 Millionen EUR zur Finanzierung von Geräten für kostenlose öffentliche Wi-Fi-Dienste in bis zu 8000 Gemeinden in allen Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und Island zur Verfügung.

Wie kann ein WiFi4EU-Gutschein beantragt werden?
>> Registrierungsphase:
Ab dem 20. März 2018 können sich Städte und Gemeinden beim www.WiFi4EU.eu-Portal anmelden;

>> Bewerbungsphase: Mitte Mai 2018 wird die erste Aufforderung veröffentlicht, und die registrierten Gemeinden können sich um ein erstes Los von 1000 WiFi4EU-Gutscheinen (Wert jeweils 15.000 EUR) bewerben. Die Gutscheine werden in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen vergeben.

>> Zuteilungsphase: Die Kommission wird die 1000 Gemeinden bekannt geben, die Mittel im Rahmen der ersten Aufforderung zur Bewerbung erhalten, wobei die geografische Ausgewogenheit gewahrt wird. Jedes teilnehmende Land erhält mindestens 15 Gutscheine.
In den kommenden zwei Jahren werden vier weitere EU-Aufforderungen zur Bewerbung veröffentlicht werden.

WiFi4EU-finanzierte Netze werden kostenlos und werbefrei sein und keine personenbezogenen Daten abgreifen. Die Mittel werden nur bereitgestellt, wenn in demselben öffentlichen Raum noch keine unentgeltlichen privaten oder öffentlichen Angebote ähnlicher Qualität bestehen.

Hintergrund
Die WiFi4EU-Initiative war von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union im September 2016 angekündigt worden und ist Teil der ehrgeizigen Überarbeitung der EU-Telekommunikationsvorschriften, zu der auch neue Maßnahmen gehören, um den wachsenden Internetanbindungsbedarf der EU-Bürger zu decken und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern.
Die EU kann bereits eine Reihe wichtiger Erfolge vorweisen: die Abschaffung der Roaminggebühren ab dem 15. Juni 2017 für alle Reisenden in der EU, die Portabilität von Inhalten, die es den Europäern ab Anfang 2018 ermöglichen wird, mit den zu Hause abonnierten Filmen, Musikdiensten, Videospielen oder E-Büchern auf Reisen zu gehen, und die Bereitstellung des 700-MHz-Funkfrequenzbandes für die Entwicklung von 5G-Netzen und neuen Onlinediensten.
Die Verhandlungen über 14 Legislativvorschläge, die in der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt – einer der wichtigsten Prioritäten der Juncker-Kommission – enthalten waren, sind noch nicht abgeschlossen. Die Kommission hat das Europäische Parlament und den Rat aufgerufen, die Annahme aller bereits vorgelegten Vorschläge zügig voranzubringen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.04.18
Newsletterlauf: 18.05.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen