Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Hohe Standards bei Arbeit und Sozialschutz


Ethikgruppe der Europäischen Kommission fordert: Durch Digitalisierung und Automatisierung geschaffenes Vermögen gerechter verteilen
Die Einführung neuer Technologien muss die wesentlichen europäischen Werte von Gerechtigkeit und Solidarität stärken und nicht untergraben



Der technologische Wandel in der Arbeitswelt muss von Innovationen im sozialen und im öffentlichen Sektor begleitet werden, wenn die EU eine gerechte Verteilung des durch Technologie und Automatisierung geschaffenen Produktivitätsgewinne gewährleisten und ihre hohen Standards bei Arbeit und Sozialschutz bewahren will. Zu diesem Ergebnis kommt der von der Kommission vorgestellte Bericht zu Trends der neuen Arbeitswelt. Der Bericht untersucht die Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf Arbeitsplätze, neue Arbeitsmethoden in der so genannten Gig Economy, bei der kleine Aufträge kurzfristig an unabhängige Freiberufler oder geringfügig Beschäftigte vergeben werden, bis hin zum Einsatz intelligenter Tools bei der Anwerbung von Arbeitnehmern.

Zu dem von der Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien (EGE), einem unabhängigen Beratungsgremium der Kommission, erstellten Bericht sagte Forschungskommissar Carlos Moedas: "Eine neue Arbeitswelt wird Realität, und wir müssen die Zügel in die Hand nehmen und diese Entwicklung in Richtung der Gesellschaften steuern, in denen wir leben und arbeiten wollen." Der Bericht sei ein "Aufruf zum Handeln und eine Erinnerung daran, dass technologische Innovationen sowohl von sozialen als auch von öffentlichen Innovationen begleitet werden müssen."

Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung und Soziales, fügte hinzu: "Die EU ist stolz auf ihre hohen Standards bei Arbeit und Sozialschutz. Die Einführung neuer Technologien muss die wesentlichen europäischen Werte von Gerechtigkeit und Solidarität stärken und nicht untergraben. Diese Stellungnahme wird in die Überlegungen über die Zukunft der Arbeit einfließen."

Der Bericht verweist darauf, dass neue Technologien Wert schaffen und Effizienzsteigerungen bringen. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass ein kleiner Teil der Gesellschaft beträchtliches Vermögen ansammelt, während andere mit einer zunehmenden Ungleichbehandlung konfrontiert sind. Die Ethikgruppe der Kommission EGE warnt davor, dass neue Formen der Arbeit eine beispiellose Flexibilität, aber auch Prekarität mit sich bringen und die Grenzen der bestehenden Sozialmodelle aufzeigen.

Die EGE betont, dass Technologien nicht die alleinige Ursache für die aktuellen Herausforderungen sind, und verweist auf die Politik und Institutionen, die die Arbeitsbedingungen prägen. Angesichts des raschen Wandels fordert die Ethikgruppe eine Verlagerung des derzeitigen Schwerpunkts: Anstatt einzelne Arbeitskräfte für die neuen Technologien umzuschulen, sollte die Vorbereitung auf diese Technologien in der gesamten Gesellschaft erfolgen. Insbesondere fordert die EGE in ihren Empfehlungen die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, wie Sozialversicherungsleistungen außerhalb der formalen Beschäftigungsvereinbarungen gewährt werden können, und fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Steuerpolitik umzusetzen, die gleichzeitig das Wachstum fördert und die Einkommensungleichheit verringert und eine gerechte Verteilung des durch Technologie und Automatisierung geschaffenen Vermögens gewährleistet.

Hintergrund
Die EGE ist eine unabhängige, multidisziplinäre Einrichtung, die vom Präsidenten der Europäischen Kommission ernannt wird und unter der direkten Verantwortung von Kommissar Moedas arbeitet. Die EGE berät in allen Aspekten der Politik und des Rechts der Kommission, in denen ethische, gesellschaftliche und Grundrechtsaspekte mit der Entwicklung von Wissenschaft und neuen Technologien zusammenhängen.

Die Gruppe vereint 15 Wissenschaftler aus Europa und der ganzen Welt aus den Bereichen Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften, Philosophie, Ethik und Recht wie z.B. Wissenschaftler der Biomedizin, der Informationstechnologien, der Wissenschaftsphilosophie und der Menschenrechte.

Die aktuelle Stellungnahme stützt sich auf die im März 2018 veröffentlichte Erklärung der EGE zu Künstlicher Intelligenz, Robotik und Autonomen Systemen, die zu einem Eckpfeiler der Strategie der Europäischen Kommission zur Künstlichen Intelligenz geworden ist.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 06.03.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen