Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bekämpfung von Kunststoffabfällen in den Meeren


Verbot von Einwegplastik: EU-Kommission begrüßt Einigung von Parlament und Rat
Bei verschiedenen Einwegprodukten aus Kunststoff sollen der Verbrauch gemindert, das Abfallmanagement verbessert und die Produkte klarer gekennzeichnet werden



Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Plastikmüll im Meer: Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich darauf geeinigt, Einwegplastik-Produkte vom Markt zu nehmen, für die es leicht verfügbare und erschwingliche Alternativen gibt, beispielsweise Wattestäbchen, Plastikbesteck und Plastikgeschirr. Solche Produkte machen einen großen Teil der Abfälle im Meer aus. Bei anderen Einwegprodukten aus Kunststoff sollen der Verbrauch gemindert, das Abfallmanagement verbessert und die Produkte klarer gekennzeichnet werden.

Die Einigung stützt sich auf einen Vorschlag der EU-Kommission. Diesen hatte sie im Mai 2018 als Teil der weltweit ersten umfassenden Kunststoffstrategie vorgelegt, um Bürger und Umwelt vor Kunststoffverschmutzung zu schützen und gleichzeitig Wachstum und Innovation zu fördern.

Der Erste Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, verantwortlich für nachhaltige Entwicklung, begrüßte die erzielte Einigung: "Diese Vereinbarung trägt wirklich zum Schutz unserer Menschen und unseres Planeten bei. Die Europäer sind sich bewusst, dass Kunststoffabfälle ein enormes Problem darstellen. Die EU als Ganzes hat echten Mut bewiesen, dies anzupacken. Damit sind wir weltweit führend bei der Bekämpfung von Kunststoffabfällen in den Meeren. Ebenso wichtig ist, dass wir mit den vereinbarten Lösungen auch ein neues Geschäftsmodell der Kreislaufwirtschaft vorantreiben und den Weg weisen, damit unsere Wirtschaft nachhaltiger wird."

Der für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständige Kommissar Karmenu Vella fügte hinzu: "Wenn wir eine Situation haben, in der Sie Ihre Fische in einem Jahr in einem Plastikbeutel nach Hause bringen können, und im nächsten Jahr diesen Beutel in einem Fisch nach Hause tragen, müssen wir hart arbeiten und schnell arbeiten. Deshalb freue ich mich über die Einigung zwischen Parlament und Rat. Wir haben einen großen Schritt in Richtung gemacht, um die Menge an Einweg-Plastikartikeln in unserer Wirtschaft, unseren Meeren und letztlich unseren Körpern."

Nächste Schritte
Die erzielte vorläufige Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich genehmigt werden. Nach ihrer Genehmigung wird die neue Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht, und die Mitgliedstaaten müssen sie nach zwei Jahren umsetzen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 06.03.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen