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Markt für Elektroprodukte und -systeme


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Übernahme von General Electric Industrial Solutions durch ABB
Durch die Zusammenführung des Produktangebots von ABB und GEIS steigt der gemeinsame Marktanteil in mehreren Produktkategorien nicht erheblich



Die Europäische Kommission hat die Übernahme von General Electric Industrial Solutions durch ABB nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen vertreiben weltweit Elektroprodukte und -systeme. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Übernahme auf keinem der betroffenen Märkte im Europäischen Wirtschaftsraum Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Die beteiligten Unternehmen Asea Brown Boveri Ltd ("ABB") und General Electric Industrial Solutions ("GEIS") sind beide weltweit in der Herstellung und im Vertrieb von Elektrobauteilen und -systemen tätig.

Nach einer breit angelegten Untersuchung zu einer Vielzahl von Märkten ist die Kommission zu folgenden Ergebnissen gekommen:
>> ABB und GEIS sind zwar beide in der Entwicklung, Herstellung und im Verkauf von Nieder- und Mittelspannungsprodukten für industrielle, gewerbliche und private Anwendungen sowie von strombezogenen Sicherungssystemen und Transformatoren tätig, ihre geografischen Tätigkeitsgebiete sind jedoch komplementär, wobei ABB stärker in Europa und GEIS stärker in den USA aktiv ist.

>> In Bezug auf die Überschneidungen auf Märkten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stellte die Kommission fest, dass der Zusammenschluss keine wesentlichen Wettbewerbsbedenken aufwirft, weil:
## durch die Zusammenführung des Produktangebots von ABB und GEIS der gemeinsame Marktanteil in mehreren Produktkategorien nicht erheblich steigt,
i## das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen auch weiterhin dem wirksamen Wettbewerb vonseiten mehrerer großer Wettbewerber sowie spezialisierter bzw. lokaler Anbieter ausgesetzt sein wird und
## die Produkte auf den betreffenden Märkten in der Regel homogen und somit zwischen konkurrierenden Marken austauschbar sind. Auch die Abnehmer haben weitgehend bestätigt, dass nach dem Zusammenschluss noch genügend alternative Bezugsquellen im EWR zur Verfügung stehen werden.

>> Hinsichtlich Märkten, in denen die beiden beteiligten Unternehmen auf verschiedenen Stufen der Lieferkette tätig sind, stellte die Kommission fest, dass die Unternehmen nicht in der Lage wären, Wettbewerber vom Markt auszuschließen, insbesondere weil in den betreffenden Marktsegmenten weiterhin alternative Anbieter tätig sein werden.

Vor diesem Hintergrund kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Zusammenschlussvorhaben auf keinem der betroffenen Märkte Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Unternehmen und Produkte
Das in der Schweiz ansässige Unternehmen ABB ist in den Bereichen Strom- und Automatisierungstechnik tätig und beliefert weltweit Kunden aus der Versorgungswirtschaft, der Industrie, der Verkehrsbranche und dem Infrastruktursektor. Die vier Geschäftsbereiche von ABB sind: 1. Elektrifizierungsprodukte (die hier relevante Sparte), 2. Robotik und Antriebe, 3. industrielle Automation und 4. Stromnetze.

GEIS, eine Tochtergesellschaft der General Electric Company (USA), ist in der Entwicklung, Herstellung und im Verkauf von Elektroprodukten und -lösungen für den Nieder- und Mittelspannungsbereich für industrielle, gewerbliche und private Anwendungen tätig. GEIS verfügt über folgende vier Geschäftssparten:
>> technische Lösungen,
>> Produktlösungen,
>> konfigurierte Lösungen und
>> eingebettete Lösungen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.06.18
Newsletterlauf: 11.07.18


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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