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Bekämpfung von Betrug und Korruption


EU-Haushalt: 181 Mio. EUR für die Verstärkung der Bekämpfung von gegen den EU-Haushalt gerichtetem Betrug
Das neue Programm ersetzt das Programm "Hercule III", das sich bereits in den vergangenen Jahren positiv auf die Bekämpfung von gegen den EU-Haushalt gerichtetem Betrug auf nationaler und auf lokaler Ebene ausgewirkt hat



Für den nächsten langfristigen Haushaltsrahmen der EU für den Zeitraum 2021-2027 schlägt die Kommission vor, 181 Mio. EUR für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen gegen den EU-Haushalt gerichteten Unregelmäßigkeiten bereitzustellen.

Im Rahmen des neuen Betrugsbekämpfungsprogramms der EU sollen gezielte Schulungen sowie der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen Betrugsbekämpfungsstellen in ganz Europa finanziert werden. Zur Unterstützung von Untersuchungstätigkeiten soll zudem der Erwerb von technischer Ausrüstung für die Aufdeckung und Untersuchung von Betrugsdelikten unterstützt und der Zugang zu sicheren Informationssystemen erleichtert werden.

"Das neue Betrugsbekämpfungsprogramm der EU wird einen spürbaren Beitrag zur Verstärkung der Bekämpfung von gegen den EU-Haushalt gerichteten Betrugs- und Korruptionsdelikten leisten. Der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsstellen der Mitgliedstaaten und deren Ausstattung mit hochmodernen Untersuchungswerkzeugen kann entscheidend dazu beitragen, Betrüger zu identifizieren, Schmugglern das Handwerk zu legen oder Korruption bei Auftragsvergabeverfahren zu verhindern", so EU-Haushaltskommissar Günther H. Oettinger.

Das neue Programm ersetzt das Programm "Hercule III", das sich bereits in den vergangenen Jahren positiv auf die Bekämpfung von gegen den EU-Haushalt gerichtetem Betrug auf nationaler und auf lokaler Ebene ausgewirkt hat. Als erfolgreiches Projekt ist beispielsweise die Finanzierung von IT-forensischer Ausrüstung zu nennen, die wesentlich dazu beigetragen hat, dass die französischen Zollbehörden im Jahr 2016 erfolgreiche Zollmaßnahmen gegen Schmuggel und die Umgehung von MwSt.-Abgaben durchführen konnten, ebenso die Finanzierung von Maßnahmen zur Ausbildung von Spürhunden, die im Jahr 2016 zur Beschlagnahme von insgesamt 250 Millionen illegalen Zigaretten durch den griechischen Zoll beigetragen haben, und die Entwicklung fortgeschrittener IT-Werkzeuge, die den Strafverfolgungsstellen im Jahr 2017 in ganz Europa ermöglicht haben, Anomalien bei Handelsströmen zu erkennen und umfangreiche Fälle von Betrug bei der Einfuhr von Textilien und Schuhen aufzudecken.

Mit den Mitteln, die im Rahmen des neuen Betrugsbekämpfungsprogramms der EU bereitgestellt werden sollen, sollen ähnliche Projekte sowie Schulungen und Konferenzen für Sachverständige finanziert werden, um den Informationsaustausch und die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu fördern. Ferner sollen im Rahmen des Programms gemeinsame Zollaktionen der Mitgliedstaaten unterstützt werden, die von zentraler Bedeutung für die Aufdeckung von grenzüberschreitend tätigen kriminellen Netzen sind. Es wird erwartet, dass durch das Programm ein erheblicher Zusatznutzen bewirkt wird, da es die auf nationaler Ebene unternommenen Anstrengungen zur Bekämpfung von Betrug und Korruption ergänzend unterstützt.

Hintergrund
Zusätzlich zu den bisher im Rahmen des Programms "Hercule III" finanzierten Tätigkeiten soll das neue Betrugsbekämpfungsprogramm der EU operative Tätigkeiten und Untersuchungsmaßnahmen u.a. durch die Bereitstellung von sicheren IT-Systemen unterstützen und die regelmäßige Berichterstattung der Mitgliedstaaten über festgestellte Unregelmäßigkeiten sowie das Risikomanagement auf nationaler Ebene vereinfachen. Das Programm soll vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) verwaltet und durchgeführt werden.

Der vorgelegte Vorschlag zur Aufstellung des neuen Betrugsbekämpfungsprogramms der EU ist Teil des Vorschlags der Kommission für den nächsten langfristigen Haushaltsrahmen der EU, den die Kommission am 2. Mai 2018 angenommen hat.

Das Vorgehen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union durch das neue Finanzierungsprogramm, das zugleich verstärkt und verschlankt wurde, ist Teil eines breit angelegten Konzepts, welches das gleiche Ziel verfolgt. Der nächste langfristige Finanzrahmen wird vor dem Hintergrund umfangreicher Änderungen am legislativen und institutionellen Rahmen für den Schutz der finanziellen Interessen der Union umgesetzt werden.

Beispielsweise zielt der Vorschlag der Kommission vom 23. Mai 2018 zur Änderung der "OLAF-Verordnung"[1] darauf ab, eine enge Zusammenarbeit zwischen dem OLAF und der künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)[2] bei der Aufdeckung und Untersuchung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug sicherzustellen. Eine der weiteren Maßnahmen ist die Umsetzung der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug ("Richtlinie über den Schutz der finanziellen Interessen")[3].

Die nächsten Schritte
Es ist wichtig, dass rasch Einigung über den nächsten langfristigen Haushaltsrahmen der EU und die damit einhergehenden sektorspezifischen Legislativvorschläge erzielt wird, damit mit den betreffenden EU-Mitteln schnellstmöglich erste Ergebnisse vor Ort erzielt werden können.

Etwaige Verzögerungen, wie sie zu Beginn des laufenden Haushaltszeitraums 2014-2020 aufgetreten sind, würden dazu führen, dass wichtige Ausrüstung für Untersuchungs- und forensische Maßnahmen nicht angeschafft werden könnte und den Strafverfolgungsstellen der Mitgliedstaaten weniger Unterstützung zur Verfügung stünde. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Betrugsbekämpfung und würde zulasten der Steuerzahler in der EU gehen.

Bei einer Einigung über die nächste mehrjährige Finanzplanung im Jahr 2019 wäre für einen nahtlosen Übergang zwischen der aktuellen langfristigen Finanzplanung (2014-2020) und der neuen Finanzplanung gesorgt. Damit wären Berechenbarkeit und Kontinuität der Finanzierungen zum Vorteil aller Beteiligten gesichert.

[1] Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates.
[2] Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA).
[3] Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 29).
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.06.18
Newsletterlauf: 11.07.18


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