Vollständigeres System mit Fischereidaten
Gemeinsame Fischereipolitik: Europäische Kommission schlägt neue Vorschriften für eine bessere Rechtsdurchsetzung vor
Die überarbeiteten Vorschriften werden zu einer besseren Einhaltung der Vorschriften, einer moderneren Datenverwaltung und letztlich zu effizienteren Kontrollen zum Vorteil der EU-Fischereien führen
Die Europäische Kommission schlägt Verbesserungen vor, um die Überwachung und Einhaltung der Fischereivorschriften in der EU zu modernisieren und zu vereinfachen. Ein wirksames Kontrollsystem ist entscheidend dafür, dass die Fischereien in der EU nachhaltig bewirtschaftet werden, was wiederum die langfristige Tragfähigkeit des Fischereisektors in der EU und die Existenzgrundlage der Fischer sichert.
Der für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständige EU-Kommissar Karmenu Vella erklärte dazu: "Die Gemeinsame Fischereipolitik der EU hat auf dem Weg, für gesunde Meere und gleichzeitig eine starke Fischereiwirtschaft und florierende Küstengemeinschaften zu sorgen, bereits viel erreicht. Dennoch müssen wir weiter daran arbeiten und sicherstellen, dass die gemeinsam vereinbarten Vorschriften EU-weit auch wirklich durchgesetzt werden. Deshalb schlagen wir Verbesserungen zur Modernisierung des bestehenden Kontrollsystems vor, um es effizienter zu machen und sicherzustellen, dass alle Akteure der Fischereiwirtschaft in der EU gleich behandelt werden."
Der Vorschlag der Kommission beinhaltet Folgendes:
>> Maßnahmen für eine verbesserte Durchsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik mit einer gemeinsamen Liste von Kriterien, was als schwerer Verstoß einzustufen ist und welche Sanktionen zu verhängen sind, und Angleichung des bestehenden Punktesystems für zugelassene Schiffe an das in den meisten Mitgliedstaaten für Kraftfahrer geltende System für Verkehrsdelikte;
>> ein zuverlässigeres und vollständigeres System mit Fischereidaten, das Folgendes beinhaltet: vollständig digitale Fangmeldungen durch alle Fischereifahrzeuge der EU (auch durch Schiffe mit einer Länge von weniger als 12 Metern), ein elektronisches Ortungssystem für alle Schiffe, neue Wiegeverfahren für Fischereierzeugnisse und strengere Vorschriften für Fangaufzeichnungen in der Freizeitfischerei;
>> bessere Rückverfolgbarkeit von EU-Erzeugnissen sowie eingeführten Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur. Durch die Digitalisierung können entlang der gesamten Lieferkette für alle Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur Kontrollen durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sie importiert wurden oder aus der EU stammen;
>> strengere Vorschriften für Fanggeräte. Zurückgelassene, verloren gegangene oder weggeworfene Fanggeräte treiben als Abfälle in den europäischen Meeren. Die Kommission schlägt im Einklang mit dem Vorschlag zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt Verbesserungen bei der Meldung verloren gegangener Fanggeräte und die Beteiligung der Erzeuger an den Kosten für die Abfallbewirtschaftung und die Säuberung der Meere von Fanggeräten vor;
>> Überarbeitung des Mandats der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA), um ihre Ziele in vollem Umfang an die Gemeinsame Fischereipolitik anzupassen und ihre Inspektionsbefugnisse auszuweiten.
Die überarbeiteten Vorschriften sollen zu einer besseren Einhaltung der Vorschriften, einer moderneren Datenverwaltung und letztlich zu effizienteren Kontrollen zum Vorteil der EU-Fischereien führen. Dadurch, dass die EU die Durchsetzung der geltenden Fischereivorschriften besser überwachen kann, kann auch die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei stärker bekämpft werden. Zudem wird die wirksame Umsetzung der Anlandeverpflichtung unterstützt, die ab dem nächsten Jahr in vollem Umfang in Kraft tritt und Fischern vorschreibt, alle Fänge anzulanden, um die verschwenderische Praxis, unerwünschte Fänge ins Meer zurückzuwerfen, abzuschaffen.
Hintergrund
Die derzeitige Kontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates), die seit 2010 in Kraft ist, hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass die Mitgliedstaaten die gemeinsam vereinbarten Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik besser einhalten. Zudem hat sie für gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtschaftsbeteiligten gesorgt. Das Kontrollsystem wurde so konzipiert, dass
>> gewährleistet ist, dass nur die zugelassenen Mengen an Fisch gefangen werden und illegale Fischerei verhindert wird;
>> Daten zur Verwaltung der Fangmöglichkeiten erhoben werden können;
>> die Rollenverteilung zwischen den EU-Ländern und der Kommission klar geregelt ist;
>> eine EU-weit einheitliche Anwendung der Vorschriften und Sanktionen gewährleistet ist;
>> Fischereierzeugnisse entlang der gesamten Lieferkette vom Netz bis auf den Teller nachverfolgt und kontrolliert werden können.
Der Vorschlag der Kommission wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 14.06.18
Newsletterlauf: 11.07.18
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>