Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kontrolle über die Gesamtheit von Opel


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von Opel durch Peugeot
Was Herstellung und Verkauf von Kraftfahrzeugen betrifft, sind die gemeinsamen Marktanteile der beiden Unternehmen auf allen betroffenen Märkten vergleichsweise gering



Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Opel durch Peugeot auf der Grundlage der Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Nach eingehender Prüfung stellt die Kommission fest, dass das Vorhaben auf den betroffenen Märkten keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwerfen würde. Gegenstand des Vorhabens ist die Übernahme der mit Opel verbundenen Vermögenswerte und Beteiligungen durch die Peugeot S.A. ("PSA"). Damit erwirbt PSA die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Opel.

Untersuchung der Kommission
Da sowohl PSA als auch Opel in der Herstellung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen tätig sind, hat die Kommission die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Automobilmärkte sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene geprüft.

Darüber hinaus hat die Kommission die Tätigkeiten der Unternehmen geprüft, die sich im Bereich des Groß- und Einzelhandels mit Pkw und leichten Nutzfahrzeugen überschneiden.

Die Untersuchung der Kommission ergab Folgendes:
Was Herstellung und Verkauf von Kraftfahrzeugen betrifft, sind die gemeinsamen Marktanteile der beiden Unternehmen auf allen betroffenen Märkten vergleichsweise gering. Nur auf zwei nationalen Märkten (Estland und Portugal) erreichen die Unternehmen im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge einen gemeinsamen Marktanteil von mehr als 40 Prozent, wobei der Zuwachs auf jedem der Märkte jedoch unter 5 Prozent beträgt. Was die anderen betroffenen Märkte betrifft, bleiben die Marktanteile weiterhin gering. Außerdem ergab die Untersuchung der Kommission, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgegangene Unternehmen weiterhin einem starken Wettbewerb seitens anderer Hersteller wie Renault, Volkswagen, Daimler, Ford, Fiat und verschiedener asiatischer Wettbewerber ausgesetzt sein wird.

Was die Groß- und Einzelhandelsmärkte betrifft, schloss die Kommission aus, dass das Vorhaben nachteilige Auswirkungen haben könnte, da PSA und Opel unterschiedliche Vertriebskanäle nutzen und unabhängige Einzelhändler, Importeure und Händler haben.

Daher zog die Kommission den Schluss, dass das Vorhaben auf den fraglichen Märkten keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwerfen würde.

Unternehmen und Produkte
Das Unternehmen Peugeot S.A. produziert und vertreibt weltweit Pkw und leichte Nutzfahrzeuge unter den Marken Peugeot, Citroën und DS.
Das Unternehmen Opel, das derzeit von der General Motors Company kontrolliert wird, vereint das europäische Automobilgeschäft von General Motors unter den Marken Opel und Vauxhall. Opel produziert und vertreibt Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 18.07.17
Home & Newsletterlauf: 11.08.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen