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Arbeitsbedingte Krebserkrankungen


Compliance in der Arbeitswelt: Europäische Kommission ergreift weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Chemikalie
Grenzwerte legen die Höchstkonzentration fest, in der eine krebserzeugende Chemikalie in der Luft am Arbeitsplatz vorhanden sein darf



Die Europäische Kommission hat einen weiteren Schritt zum Schutz der Arbeitnehmer in der Europäischen Union vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen und anderen gesundheitlichen Problemen unternommen. Zusätzlich zu den 21 bereits eingeschränkten oder zur Begrenzung vorgeschlagenen Stoffen schlägt die Kommission nun Grenzwerte für die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber fünf Krebs erzeugenden Chemikalien vor. Schätzungen zufolge würde der vorgelegte Vorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für über 1.000-000 Arbeitnehmer in der EU beitragen und mehr als 22 000 arbeitsbedingte Krankheitsfälle verhindern.

Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen erklärte dazu: "Wir schlagen Grenzwerte für die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber fünf weiteren Krebs erzeugenden Chemikalien vor. Dadurch werden mehr als 1 Millionen Arbeitnehmer in Europa besser geschützt und wird für mehr Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gesorgt – einer der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte."

Die Kommission schlägt vor, neue Grenzwerte für die Exposition gegenüber fünf Chemikalien in die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene aufzunehmen. Diese Grenzwerte legen die Höchstkonzentration fest, in der eine Krebs erzeugende Chemikalie in der Luft am Arbeitsplatz vorhanden sein darf. Die folgenden fünf Karzinogene, deren Eindämmung eine wichtige Rolle beim Schutz der Arbeitnehmer spielt, wurden ausgewählt:

>> Cadmium und seine anorganischen Verbindungen;
>> Beryllium und anorganische Berylliumverbindungen;
>> Arsensäure und ihre Salze sowie anorganische Arsenverbindungen;
>> Formaldehyd;
>> 4,4′-Methylenbis(2-chloranilin) (MOCA).

Die drei erstgenannten Karzinogene werden z. B. bei der Cadmium-Produktion und -Raffination, der Herstellung von Nickel-Cadmium-Akkumulatoren, dem mechanischen Plattieren, der Zink- und Kupferverhüttung, in Gießereien, bei der Glasherstellung, in Laboren, der Elektronik-, Chemikalien-, Bau- und Gesundheitsbranche, bei der Kunststoffherstellung und im Recyclingprozess in großem Umfang eingesetzt.

Wirksame Maßnahmen, mit denen hohe Expositionswerte gegenüber den vorgeschlagenen fünf Stoffen und Stoffgruppen verhindert werden, werden positive Auswirkungen weit über die Krebsprävention allein hinaus haben. Die Einführung dieser Grenzwerte wird nicht nur zu einer geringeren Zahl arbeitsbedingter Krebserkrankungen führen, sondern auch andere gravierende gesundheitliche Probleme eindämmen, die durch Karzinogene und Mutagene hervorgerufen werden. So verursacht etwa die Exposition gegenüber Beryllium neben Lungenkrebs auch unheilbare chronische Berrylliose.

Europäische Grenzwerte sorgen auch für mehr Kohärenz, indem sie für alle Unternehmen gleiche Ausgangsbedingungen sowie für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Durchsetzungsbehörden klare, gemeinsame Ziele schaffen. Der Vorschlag führt daher zu einem effizienteren System für den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern sowie zu einem gerechteren Binnenmarkt.

Der Vorschlag beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf umfassenden Gesprächen mit relevanten Interessenträgern, insbesondere Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Vertretern der Mitgliedstaaten.

Hintergrund
Die Kommission setzt sich für eine weitere Stärkung des Rechts der Arbeitnehmer auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit ein. In der vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission auf dem Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum in Göteborg im November 2017 gemeinsam proklamierten europäischen Säule sozialer Rechte wird anerkannt, dass das Arbeitnehmerrecht auf ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld von grundlegender Bedeutung für die Aufwärtskonvergenz hin zu besseren Arbeits- und Lebensbedingungen in der EU ist. Der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine kontinuierliche Reduzierung der Exposition gegenüber karzinogenen und mutagenen Stoffen am Arbeitsplatz ist eine konkrete Maßnahme der Juncker-Kommission, mit der diese Priorität umgesetzt werden soll.

Daten zeigen, dass Krebs die häufigste Ursache für arbeitsbedingte Todesfälle ist. 52 Prozent der arbeitsbedingten Todesfälle pro Jahr sind auf Krebs zurückzuführen, während 24 Prozent durch Kreislauferkrankungen und 2 Prozent durch Verletzungen bedingt sind. Die Exposition gegenüber bestimmten chemischen Arbeitsstoffen kann Krebs verursachen. Zwar ist Krebs eine komplexe Krankheit, deren Ursachen teilweise schwer zu ermitteln sind, doch ist klar, dass Krebserkrankungen, die durch die Exposition gegenüber chemischen Stoffen am Arbeitsplatz hervorgerufen werden, durch die Verringerung bzw. Vermeidung dieser Exposition verhindert werden können.

Zur Gewährleistung des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor solchen Risiken hat die EU im Jahr 2004 die Richtlinie 2004/37/EG über Karzinogene und Mutagene (KM-Richtlinie) verabschiedet. Diese Richtlinie enthält Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition gegenüber krebserzeugenden und mutagenen chemischen Arbeitsstoffen, wodurch letztlich die Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen und damit verbundener Krankheiten unterstützt wird.

Die Forschung über karzinogene oder mutagene Chemikalien schreitet beständig voran und durch den technischen Fortschritt können Arbeitnehmer besser geschützt werden. Um eine möglichst große Effektivität der mit der KM-Richtlinie festgelegten Mechanismen zum Schutz der Arbeitnehmer sicherzustellen und zeitgemäße präventive Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, muss die Richtlinie regelmäßig überarbeitet werden. Deshalb unterstützt die Kommission einen kontinuierlichen Aktualisierungsprozess der KM-Richtlinie, um mit den neuesten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen Schritt zu halten und dabei auch die Ansichten der Sozialpartner und der Mitgliedstaaten einzubeziehen.

Die Kommission hat bereits im Mai 2016 und im Januar 2017 zwei Änderungen der KM-Richtlinie vorgeschlagen, die Grenzwerte für insgesamt 21 Karzinogene enthalten. Die erste Änderung wurde in Form der Richtlinie (EU) 2017/2398 von den beiden gesetzgebenden Organen Ende 2017 angenommen. Der zweite Änderungsvorschlag wird derzeit von den beiden Gesetzgebern diskutiert. In der EU sind etwa 21 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens einem der in den drei vorgeschlagenen Änderungen der Rechtsvorschriften enthaltenen chemischen Arbeitsstoffe ausgesetzt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 12.06.18


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