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Neue Rahmenbedingungen für die Verbraucher


Europäische Kommission stärkt Verbraucherrechte in der EU und ihre Durchsetzung
Mehr Transparenz bei den Suchergebnissen zu Online-Plattformen: Bei der Suche im Internet wird den Verbrauchern klar mitgeteilt, wann ein Suchergebnis von einem Unternehmer bezahlt wird




Die Europäische Kommission schlägt eine Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher vor, um sicherzustellen, dass alle europäischen Verbraucher die ihnen nach dem Unionsrecht zustehenden Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. Zwar zählen die Verbraucherschutzvorschriften der EU bereits zu den strengsten weltweit, doch haben die jüngsten Fälle wie der Dieselgate-Skandal gezeigt, dass es schwierig ist, sie in der Praxis in vollem Umfang durchzusetzen. Mit den neuen Rahmenbedingungen für die Verbraucher erhalten qualifizierte Einrichtungen die Möglichkeit, Verbandsklagen im Namen von Verbrauchern zu erheben, und es werden stärkere Sanktionsbefugnisse für die Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten eingeführt. Ferner wird der Verbraucherschutz auf den Online-Bereich ausgeweitet und es wird klargestellt, dass der Vertrieb identischer Produkte von unterschiedlicher Qualität, der Verbraucher in die Irre führt, verboten ist.

Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, erklärte dazu: "Bei der vorgeschlagenen Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher geht es darum, einen faireren Binnenmarkt für Verbraucher und Unternehmen zu schaffen. Wir führen ein europäisches Recht auf kollektiven Rechtsschutz in Fällen ein, in denen Verbrauchergruppen Schaden erlitten haben, wie wir es in der jüngsten Vergangenheit gesehen haben. Dabei sorgen wir selbstverständlich für angemessene Schutzmechanismen, damit dieses Verfahren nicht missbraucht werden kann. Die Verbraucher werden wissen, bei wem sie online einkaufen, und ob die Verkäufer dafür bezahlt haben, dass sie bei den Suchergebnissen angezeigt werden. Die meisten Unternehmer, die sich an die Regeln halten, werden entlastet. Die wenigen Unternehmer, die das Vertrauen der europäischen Verbraucher gezielt missbrauchen, müssen mit höheren Geldstrafen rechnen."

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte hinzu: "In einer globalisierten Welt, in der die großen Unternehmen enorme Vorteile gegenüber den einzelnen Verbrauchern haben, müssen wir für gerechte Bedingungen sorgen. Auf europäische Art geregelte Verbandsklagen werden mehr Fairness für die Verbraucher schaffen und nicht das Geschäft der Anwaltskanzleien ankurbeln. Und mit schärferen Sanktionen, die vom Jahresumsatz des betreffenden Unternehmens abhängig sind, werden die Verbraucherschutzbehörden endlich wirksame Mittel an die Hand bekommen, um die Betrüger zu bestrafen. Betrüger dürfen nicht billig davonkommen."

Die Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher bedeutet Folgendes:

1. Stärkung der Verbraucherrechte im Internet
Mehr Transparenz auf Online-Marktplätzen: Beim Kauf einer Ware von einem Online-Marktplatz müssen die Verbraucher klar darüber informiert werden, ob sie Produkte oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben, damit sie wissen, ob sie bei Problemen durch Verbraucherrechte geschützt sind.

Mehr Transparenz bei den Suchergebnissen zu Online-Plattformen: Bei der Suche im Internet wird den Verbrauchern klar mitgeteilt, wann ein Suchergebnis von einem Unternehmer bezahlt wird. Außerdem müssen Online-Marktplätze die Verbraucher über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisse informieren. Neue Verbraucherrechte für "kostenlose" digitale Dienstleistungen: Bei der Bezahlung einer digitalen Dienstleistung haben Verbraucher bestimmte Informationsrechte und 14 Tage Zeit, ihren Vertrag zu kündigen (Widerrufsrecht). Durch die neuen Rahmenbedingungen für die Verbraucher wird dieses Recht nun auf "kostenlose" digitale Dienstleistungen ausgeweitet, für die die Verbraucher ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, aber kein Geld bezahlen. Dies gilt in der Regel für Cloud-Speicherdienste, soziale Medien oder E-Mail-Konten.

2. Ausstattung der Verbraucher mit den Instrumenten, die sie benötigen, um ihre Rechte durchzusetzen und Entschädigung zu erhalten
Verbandsklagen auf europäische Art: Nach den neuen Rahmenbedingungen für die Verbraucher kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation, im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, um z. B. eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken. In einigen Mitgliedstaaten können Verbraucher bereits Verbandsklagen vor Gericht erheben, doch von nun an wird es diese Möglichkeit in allen EU-Ländern geben.

So werden beispielsweise in einem Szenario wie dem Abgasskandal die Opfer unlauterer Geschäftspraktiken wie irreführender Werbung durch Automobilhersteller, die gegen den Rechtsrahmen der Union für die Typgenehmigung von Fahrzeugen oder Umweltauflagen verstoßen, durch Verbandsklagen gemäß dieser Richtlinie kollektiv Entschädigungen erwirken können. Dieser kollektive Rechtsschutz war im Unionsrecht bislang nicht vorgesehen.

Dieses Modell verfügt über stabile Schutzmechanismen und unterscheidet sich deutlich von den Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild. Verbandsklagen können nicht von Anwaltskanzleien angestrengt werden, sondern nur von Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und strenge Zulassungskriterien erfüllen, die von einer Behörde überwacht werden. Dieses neue System wird dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können, und zugleich dem Risiko missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen entgegenwirken.

Besserer Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken: Die neuen Rahmenbedingungen werden gewährleisten, dass die Verbraucher in allen Mitgliedstaaten das Recht auf individuelle Rechtsbehelfe (z. B. finanzielle Entschädigung oder Vertragskündigung) haben, wenn sie von unlauteren Geschäftspraktiken wie aggressiver oder irreführender Werbung betroffen sind. Dieser Schutz ist derzeit in der EU sehr unterschiedlich.

3. Einführung wirksamer Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht
Die EU-Verbraucherschutzbehörden sind nicht angemessen ausgerüstet, um Praktiken zu ahnden, die "Massenschadensereignisse" zulasten einer großen Zahl von Verbrauchern in der EU verursachen. Aktuell ist die Höhe der Sanktionen je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich und häufig zu gering, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, insbesondere bei großen, grenzüberschreitend tätigen Unternehmen.

Dem Vorschlag zufolge sollen die nationalen Verbraucherschutzbehörden befugt sein, in koordinierter Weise wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen zu verhängen. Bei weitverbreiteten Verstößen zulasten von Verbrauchern in mehreren EU-Mitgliedstaaten beläuft sich die Höhe der Geldbuße auf maximal 4 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens im jeweiligen Mitgliedstaat. Den Mitgliedstaaten steht es zudem frei, höhere Geldbußen einzuführen.

4. Bekämpfung des Vertriebs identischer Verbraucherprodukte von unterschiedlicher Qualität
Im Nachgang zu den Leitlinien der Kommission vom September 2017 wird mit den neuen Rahmenbedingungen für die Verbraucher die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken aktualisiert, um deutlich zu machen, dass die nationalen Behörden irreführende Geschäftspraktiken zur Vermarktung von Produkten als identisch in mehreren Mitgliedstaaten, obgleich diese Produkte sich in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen wesentlich voneinander unterscheiden, beurteilen und gegen solche Praktiken vorgehen können.

5. Bessere Bedingungen für Unternehmen
Die neuen Rahmenbedingungen werden unnötige Belastungen für Unternehmen beseitigen, u. a. durch die Abschaffung von Verpflichtungen für Unternehmen hinsichtlich des Widerrufsrechts der Verbraucher. Beispielsweise dürfen Verbraucher Produkte, die sie nicht nur ausprobiert, sondern bereits verwendet haben, nicht mehr zurückgeben, und die Unternehmer müssen den Verbrauchern nicht mehr den Kaufpreis erstatten, bevor sie die betreffenden Waren tatsächlich zurückerhalten.

Ferner wird mit den neuen Vorschriften auch mehr Flexibilität bezüglich der Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingeführt: So können Unternehmer nun statt E-Mails auch Web-Formulare oder Chats nutzen, sofern die Verbraucher ihre Kommunikation mit dem Unternehmer nachverfolgen können.

Nächste Schritte
Die Kommissionsvorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert.

Hintergrund
Die Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher baut auf den bisherigen Ergebnissen der Juncker-Kommission bei der Verbesserung des Verbraucherschutzes auf. Im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt hat die Kommission zahlreiche Initiativen durchgeführt, um die Verbraucherschutzvorschriften an die Online-Welt anzupassen, beispielsweise durch die Abschaffung von Roaminggebühren oder ungerechtfertigtem Geoblocking. Zudem wird die 2017 verabschiedete modernisierte Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz die behördliche Durchsetzung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Verbraucherbehörden verbessern.

Die Überprüfung der EU-Verbraucherschutzvorschriften und die jüngsten EU-weiten Verstöße gegen diese Vorschriften im vergangenen Jahr haben jedoch gezeigt, dass noch Spielraum besteht, um die Verbraucher besser zu schützen.

Die Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher umfasst zwei Richtlinienvorschläge:

>> einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie des Rates über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen‚ der Richtlinie über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse‚ der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern und der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher. Ziel dieses Vorschlags ist es, für eine bessere Durchsetzung zu sorgen und die EU-Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere im Hinblick auf die digitale Entwicklung, zu modernisieren;

>> einen Vorschlag zu Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG über Unterlassungsklagen.Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Instrumente zur Unterbindung illegaler Praktiken und zur Erleichterung des Rechtsschutzes für Verbraucher in den Fällen zu verbessern, in denen zahlreiche Verbraucher bei einem Massenschadensereignis Opfer desselben Verstoßes sind.

Die beiliegende Mitteilung enthält einen Aktionsplan zur Entwicklung und Stärkung koordinierter Durchsetzungsmaßnahmen der Behörden und ihrer internationalen Zusammenarbeit mit Behörden der wichtigsten Handelspartner.

Eine ebenfalls veröffentlichte Studie über Transparenz in Online-Plattformen untermauert die Vorschläge der neuen Rahmenbedingungen für Online-Marktplätze. Sie zeigt, dass eine größere Transparenz im Internet den Verbrauchern bei der Entscheidungsfindung hilft und ihr Vertrauen beim Online-Einkauf erhöht.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 19.04.18
Newsletterlauf: 30.05.18


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