Was sind unlautere Handelspraktiken?
Warum werden unlautere Handelspraktiken jetzt reguliert?
Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette
Unlautere Handelspraktiken sind Praktiken zwischen Unternehmen, die von der guten Handelspraxis abweichen und gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen. In der Regel werden sie einem Handelspartner einseitig von einem anderen aufgezwungen. In der Lebensmittelversorgungskette kommen solche unlauteren Handelspraktiken besonders häufig vor, da es bei den Verhandlungspositionen der einzelnen Akteure erhebliche Unterschiede gibt.
Warum werden unlautere Handelspraktiken jetzt reguliert? Warum ist ein freiwilliger Verhaltenskodex nicht ausreichend?
Die Europäische Kommission beschäftigt sich bereits seit mehreren Jahren mit dem Thema der unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette. In den Jahren 2009 und 2014 wurden Mitteilungen dazu veröffentlicht. Gemäß einem spezifischen Bericht der Kommission vom Januar 2016 waren sowohl auf nationaler Ebene als auch durch die freiwillige "Supply Chain Initiative", die vom Privatsektor ins Leben gerufen worden war, positive Entwicklungen bei der Eindämmung unlauterer Handelspraktiken im Lebensmittelsektor zu verzeichnen. Zu diesem Zeitpunkt wurden diesbezügliche EU-Rechtsvorschriften nicht für erforderlich gehalten, dennoch verpflichtete sich die Kommission, vor Ablauf ihres Mandats unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung eine Neubewertung vorzunehmen.
Im November 2016 legte die Taskforce "Agrarmärkte", eine unabhängige hochrangige Gruppe von Sachverständigen, die von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen worden war, ihre Ergebnisse in einem Bericht mit dem Titel "Bessere Marktergebnisse: Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette" vor. Darin wurde u. a. empfohlen, dass die EU Rechtsvorschriften gegen unlautere Handelspraktiken bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen erlassen sollte.
Anfang 2018 schloss die Kommission die Bestandsaufnahme der Entwicklungen im Bereich der unlauteren Handelspraktiken in den Mitgliedstaaten und im Privatsektor ab. Dabei zeigte sich, dass sich die Erwartungen aus dem Jahr 2016 nicht erfüllt hatten, da sich die ursprünglich vielversprechenden Entwicklungen verlangsamt hatten und nur wenige Empfehlungen umgesetzt wurden. So gab es in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor keine oder nur begrenzte Regelungen zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken, und hatten sich wichtige Akteure der Supply Chain Initiative nicht angeschlossen, weil diese eine schwache Governance-Struktur aufwies, sodass eine wirksame Untersuchung von Verdachtsfällen und die Durchsetzung von Sanktionen nicht möglich waren.
Da es bei den Verhandlungspositionen der verschiedenen Akteure in der Lebensmittelversorgungskette häufig erhebliche Unterschiede gibt, kommt es immer wieder vor, dass das schwächste Glied – in den meisten Fällen die landwirtschaftlichen Erzeuger – in eine schwierige Situation gebracht wird und ungerechtfertigtem wirtschaftlichem Druck ausgesetzt ist.
Auch eine EU-weite öffentliche Online-Konsultation im zweiten Halbjahr 2017 hat bestätigt, dass eine Mehrheit der Akteure – seien es Handelsorganisationen, die Landwirtschaft oder der Lebensmittelsektor – unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette immer noch als problematisch ansieht. 96 Prozent der Teilnehmer an der 2017 durchgeführten öffentlichen Konsultation zur Modernisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik stimmten der Aussage zu, dass es eines der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU sein sollte, die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken und hierzu unlautere Handelspraktiken zu bekämpfen. Die jüngste Eurobarometer-Umfrage unter Bürgern aus der gesamten EU zeigt zudem, dass sich eine Mehrheit der Bürger dafür ausspricht, die Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken.
Die Juncker-Kommission ist eine Kommission, die schützt. So haben wir uns angesichts dieser Unausgewogenheit und des unfairen Verhaltens, die korrigiert werden können, entschlossen, erstmals Vorschläge für einen Rechtsakt zur Regulierung unlauterer Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette vorzulegen.
Warum sollen genau diese unlauteren Handelspraktiken verboten werden? Was ist mit den anderen?
Zahlreiche Handelspraktiken sind durch nationale Rechtsvorschriften oder durch den Verhaltenskodex des Privatsektors geregelt. Die von der Kommission ausgewählten unlauteren Handelspraktiken wurden allgemein als besonders unfair angesehen, da sie insbesondere die schwächsten Glieder in der Lebensmittelversorgungskette (vor allem Landwirte sowie kleine und mittlere Unternehmen) betreffen. Es herrschte weitgehend Einigkeit darüber, dass diese speziellen unlauteren Handelspraktiken das ordnungsgemäße und effiziente Funktionieren der Lebensmittelversorgungskette beeinträchtigen.
Mehrere Quellen bestätigen dies: die Ergebnisse der Taskforce "Agrarmärke" (einer 2016 von der Kommission eingerichteten Sachverständigengruppe), die Grundsätze für faire Geschäftspraktiken der Supply Chain Initiative und die Rückmeldungen, die die Kommission im Rahmen mehrerer Konsultationen von Interessenträgern erhalten hat. So sollten die Teilnehmer an der von der Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation über unlautere Handelspraktiken beispielsweise angeben, welche ihrer Ansicht nach unlauteren Praktiken die größten negativen Auswirkungen haben. Auch zu der von der Kommission vorgenommenen Folgenabschätzung in der Anfangsphase gab es viele Rückmeldungen. Darüber hinaus richtete die Kommission gezielte Fragen an Unternehmen, Verbraucherorganisationen und nationale Behörden, veranstaltete einen Workshop zu unlauteren Handelspraktiken und traf sich mit zahlreichen Akteuren der Lebensmittelversorgungskette und Gruppen der Zivilgesellschaft.
Welche Erzeugnisse fallen unter den Vorschlag?
Die von dem Vorschlag erfassten Lebensmittel schließen sowohl landwirtschaftliche Erzeugnisse als auch daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse ein. Auch Fischereierzeugnisse gehören als landwirtschaftliche Erzeugnisse hierher. Damit sind die Erzeugnisse erfasst, bei denen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette am häufigsten auftreten.
Was ist für die Zwecke des Vorschlags unter Käufern und Lieferanten zu verstehen? Welche Akteure sind von diesem Vorschlag betroffen?
Der Vorschlag gilt für alle Akteure in der Lebensmittelversorgungskette – von Einzelhändlern über Verarbeiter, Großhändler, Genossenschaften oder Erzeugerorganisationen bis hin zu Einzelerzeugern –, die sich an einer der erfassten unlauteren Handelspraktiken beteiligen. Mit dem Vorschlag sollen insbesondere die schwächsten Akteure mit der schlechtesten Verhandlungsposition gestärkt werden. Deshalb muss es sich bei den Lieferanten um kleine und mittlere Unternehmen gemäß der auf EU-Ebene festgelegten Definition handeln.
Entsteht dadurch zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten? Entstehen Kosten für Akteure in der Lebensmittelversorgungskette?
In den meisten Mitgliedstaaten gibt es bereits Verwaltungsstrukturen zur Überwachung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken; in diesem Fall dürften die zusätzlichen Kosten marginal sein. Dort, wo solche Strukturen nicht vorhanden sind, kann bei der Durchsetzung auf bestehende Einrichtungen wie Wettbewerbsbehörden oder Verbraucherschutzeinrichtungen zurückgegriffen werden, sodass nur geringe Kosten entstehen.
Darüber hinaus hat sich in den Mitgliedstaaten, die vor kurzem neue Strukturen zur Regulierung unlauterer Handelspraktiken nach ihrem nationalen Recht geschaffen haben, gezeigt, dass dies mit relativ geringem finanziellen Aufwand möglich ist.
Da unlautere Handelspraktiken in den meisten Mitgliedstaaten bereits in irgendeiner Form geregelt sind, dürften die Unternehmen gut vorbereitet sein und letztlich nur mit geringen Kosten konfrontiert werden. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass zusätzliche Kosten durch die erwarteten Vorteile, die aufgrund der Bekämpfung besonders schädlicher unlauterer Handelspraktiken entstehen, mehr als ausgeglichen werden.
Werden bei Verstößen Sanktionen verhängt? Wenn ja, welche?
Ja. Einer der Hauptgründe für die Schaffung einer EU-weiten Regelung über unlautere Handelspraktiken besteht darin, die Initiative des Privatsektors (die sogenannte Supply Chain Initiative), zu ergänzen und einen in allen Mitgliedstaaten durchsetzbaren Mindestschutz zu gewährleisten. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten gemäß der vorgeschlagenen Richtlinie eine Behörde benennen, die das Verbot der aufgeführten Praktiken durchsetzen muss. Diese Behörde muss befugt sein, – auf Antrag, aber auch auf eigene Initiative – Untersuchungen durchzuführen, Sanktionen zu verhängen und ihre Entscheidungen zu veröffentlichen.
Welche Auswirkungen für Landwirte, Verarbeiter und Einzelhändler werden erwartet?
Durch das Verbot der unlauteren Handelspraktiken, die als besonders schädlich für Landwirte und kleine und mittlere Lieferanten in der Lebensmittelindustrie identifiziert wurden, wird das Vertrauen innerhalb der Lieferkette erhöht und ein Ausgleich für die schwächere Verhandlungsposition dieser kleineren Akteure gegenüber den Großabnehmern geschaffen. Dadurch sollten sie mehr Planungssicherheit haben, da sie sich beispielsweise keine Gedanken mehr darüber machen müssen, wie sie einen neuen Käufer für Waren finden, die in letzter Minute nicht abgenommen wurden. Zudem müssen sie sich weniger mit Risiken beschäftigen, über die sie wenig oder gar keine Kontrolle haben.
Werden die Lebensmittelpreise für die Verbraucher steigen?
Nein. Es gibt keinen Grund, warum diese EU-Rechtsvorschrift zu Preiserhöhungen für die Verbraucher führen sollte: In der von der Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation gab es keine Hinweise darauf, dass die unlauteren Handelspraktiken, die nun verboten werden sollen, zu niedrigeren Verbraucherpreisen führen oder dass das Verbot dieser Praktiken höhere Preisen nach sich ziehen würde. Verbraucherorganisationen befürworten in der Regel die Regulierung dieser Praktiken, da diese langfristig negative Auswirkungen auf die Verbraucher haben.
Die Rechtsvorschrift sieht auch vor, dass die Kommission nach drei Jahren über die Anwendung der Vorschriften, einschließlich etwaiger Auswirkungen auf die Preise, berichten kann.
Wie steht dieser Vorschlag im Zusammenhang mit dem Hochrangigen Forum für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette und mit der Supply Chain Initiative?
Die vorgeschlagene Richtlinie ergänzt den freiwilligen Verhaltenskodex der Supply Chain Initiative (ersetzt ihn aber nicht), der wiederum das Ergebnis des von der Kommission 2010 eingerichteten Hochrangigen Forums zur Untersuchung der Probleme in der Lebensmittelversorgungskette ist. Dadurch, dass ein EU-weiter gemeinsamer Mindestschutzstandard vorgeschlagen wird, können die Mitgliedstaaten, die bereits härter gegen unlautere Handelspraktiken vorgehen, dies auch weiterhin tun.
Dürfen die Mitgliedstaaten weiter gehen und eigene Maßnahmen ergreifen? Entstehen durch den Vorschlag Dopplungen oder tritt er an die Stelle der Maßnahmen in den Mitgliedstaaten?
Der heutige Vorschlag in Form einer Richtlinie ergänzt die nationalen Regelungen. Die Mitgliedstaaten können bei ihren Regelungen weiter gehen, und viele haben bereits ehrgeizigere Vorschriften erlassen. Durch das Tätigwerden auf EU-Ebene wird ein grundlegender Schutzstandard für Akteure in der Lebensmittelversorgungskette in der EU geschaffen, und zwar durch ein Mindestmaß an Harmonisierung der Vorschriften, gemeinsame Vorschriften für die Durchsetzung und die Koordinierung der Durchsetzungsmaßnahmen.
Werden diese Vorschriften auch für Lieferanten und/oder Käufer aus Nicht-EU-Ländern gelten?
Ja, sie werden auch für Lieferanten aus Drittländern gelten, um die Fairness zu wahren und unerwünschte Handelsverzerrungen zu vermeiden. Würden beispielsweise nur Lieferanten in der EU vor unlauteren Handelspraktiken geschützt, nicht aber Lieferanten aus Drittländern, könnte dies ein Anreiz für Käufer sein, ihre Erzeugnisse von diesen Lieferanten aus Drittländern zu beziehen (da sie dort unlautere Handelspraktiken durchsetzen könnten).
Warum wird die Kommission bei der Preistransparenz nicht tätig?
Im nächsten Schritt werden wir uns tatsächlich der Frage der Markttransparenz zuwenden. Die Kommission wird weiter an diesem Thema arbeiten, wobei mit ersten Ergebnissen in der zweiten Jahreshälfte 2018 zu rechnen ist. Parallel dazu beschäftigt sich das Hochrangige Forum für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in einem seiner Arbeitsschwerpunkte mit diesem Thema.
Diese Arbeiten laufen zusätzlich zu den Transparenzmaßnahmen, die die Kommission bereits ergriffen hat, z. B. die Einrichtung und der Betrieb von Marktbeobachtungsstellen der GD AGRI. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 19.04.18
Newsletterlauf: 30.05.18
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