Was ist die Bankenunion?
Bankenunion: Dritter Fortschrittsbericht über die Risikominderung und rückläufige Trends bei notleidenden Krediten
Was sind notleidende Kredite und warum sind sie ein Problem?
Seit der Finanzkrise besteht eines der wichtigsten Ziele der Kommission darin, die Banken solider aufzustellen. Um finanzielle Risiken in der Bankenunion wirksam steuern zu können, hat die EU einen neuen regulatorischen Rahmen und neue institutionelle Strukturen geschaffen. Diese haben dazu beigetragen, dass sich die Kapital- und Liquiditätslage der Banken deutlich verbessert hat, eine bessere Überwachung der Gesundheit der Banken gewährleistet ist und ein Prozess für den Umgang mit in Schieflage geratene Banken in Gang gesetzt wurde. Damit sind die Arbeiten zur Stärkung der Finanzstabilität jedoch keineswegs abgeschlossen. Zusätzliche Anstrengungen sind nötig, um die aktuelle Dynamik zu einer weiteren Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu nutzen.
Wie die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung vom 11. Oktober 2017 in Anlehnung an den Fahrplan des Rates von Juni 2016 hervorgehoben hat, müssen in einer funktionierenden Bankenunion Risikominderung und Risikoteilung Hand in Hand gehen. Fortschritte sind in allen Bereichen dringend geboten. Dazu gehört auch eine Einigung über die Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) und ein europäisches Einlagenversicherungssystem (EDIS).
Was sind notleidende Kredite und warum sind sie ein Problem?
Eine zentrale Voraussetzung für die Risikominderung im europäischen Bankensektor ist ein fortgesetzter Abbau notleidender Kredite (NPL). Die Finanzkrise und die anschließenden Rezessionen führten dazu, dass Kreditnehmer immer häufiger nicht mehr in der Lage waren, ihre Darlehen zurückzuzahlen, da zahlreiche Privatpersonen und Unternehmen mit anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten konfrontiert waren oder sogar in Konkurs gehen mussten. Dies war vor allem in Mitgliedstaaten der Fall, in denen lange und tiefe Rezessionen zu verzeichnen waren, und führte dazu, dass in den Büchern zahlreicher Banken notleidende Kredite aufliefen. Hohe NPL-Quoten können die Leistungsfähigkeit der Banken erheblich belasten und nach wie vor eine große Herausforderung darstellen.
Erstens generieren notleidende Kredite für die Banken geringere Einkünfte als ordnungsgemäß bediente Kredite und lasten somit auf ihrer Rentabilität. Sie können Verluste und damit Einschnitte im Eigenkapital der Bank verursachen. Zweitens binden NPL einen erheblichen Teil der personellen und finanziellen Mittel einer Bank. Dadurch kann sie weniger Kredite vergeben, auch an kleine und mittlere Unternehmen. Die gebremste Kreditversorgung beeinträchtigt die Investitionskapazität der Unternehmen, was in der Realwirtschaft spürbare Folgen hat.
Was hat die Juncker-Kommission für den Abbau notleidender Kredite und die Verringerung der Risiken im Bankensektor getan?
Parallel zur Stärkung des EU-Regulierungs- und Aufsichtsrahmens in der Zeit nach der Krise hat die Kommission mit den betroffenen Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um im Rahmen des Europäischen Semesters, aber auch durch punktuelle und systemweite, mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen vereinbare Maßnahmen für wertgeminderte Aktiva die hohen Bestände an notleidenden Krediten abzubauen. Die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und auch die Banken selbst haben seit der Krise erhebliche Fortschritte bei der Bereinigung der Bankbilanzen erzielt.
Die Kommission hat vor kurzem weitere wichtige Maßnahmen zur Risikominderung vorgeschlagen, darunter das Paket zur Risikominderung im Bankensektor vom November 2016. Die Kommission begrüßt die erheblichen Fortschritte, die bei den Trilogverhandlungen über dieses Paket erzielt wurden und die den Weg für eine Vereinbarung ebnen dürften.
Im Jahr 2016 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag über Unternehmensinsolvenzen, der auch Vorschriften über die präventive Restrukturierung enthält. Diese sind von zentraler Bedeutung, um zu verhindern, dass überlebensfähige Unternehmen liquidiert werden, und tragen so zum Abbau notleidender Kredite und zu einer gut funktionierenden Kapitalmarktunion bei.
Im März 2018 präsentierte die Kommission in ihrem Aktionsplan für den Abbau notleidender Kredite in Europa ein umfassendes Maßnahmenpaket. Sie fordert das Europäische Parlament und den Rat dazu auf, in diesen wichtigen Dossiers Entschlossenheit zu zeigen, um durch eine rasche Verabschiedung weiter zur Verringerung der Bestände an notleidenden Krediten und zu einer gut funktionierenden Kapitalmarktunion beizutragen.
Darüber hinaus arbeitet die Kommission konstruktiv mit den Mitgliedstaaten zusammen, um unter Beachtung der EU-Beihilfe- und Bankenvorschriften fallspezifische Lösungen für Banken zu ermöglichen, die stets dem Ziel dienen, die Kosten für die Steuerzahler zu begrenzen und sicherzustellen, dass die Einleger jederzeit in vollem Umfang geschützt sind. Dadurch wurden Transaktionen möglich, durch die in den letzten drei Jahren ein Bruttobetrag von rund 133 Mrd. EUR an notleidenden Krediten aus den Bilanzen der Banken genommen werden konnte (rund 103 Mrd. EUR in Italien, rund 24 Mrd. EUR in Portugal und rund 6 Mrd. EUR in Zypern). Die Kommission hat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Lösungen erarbeitet, die es ermöglicht haben, Kleinanleger, die Opfer des missbräuchlichen Verkaufs von nachrangigen Schuldtiteln waren, zu entschädigen.
Der heutige dritte Fortschrittsbericht folgt dem Wunsch des Rates nach einer regelmäßigen Bestandsaufnahme notleidender Kredite in der EU und wird von einem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen begleitet, in dem über Möglichkeiten zur Schaffung der im Aktionsplan geforderten Plattform für NPL-Transaktionen nachgedacht wird.
Was geht aus dem neuesten Fortschrittsbericht über notleidende Kredite hervor?
Der heutige Bericht zeigt, dass der Trend rückläufiger NPL-Quoten anhält und sich die Qualität der Kreditportfolios der Banken verbessert hat. Möglich wurde dies durch das anhaltende Wirtschaftswachstum in der EU und verschiedene proaktive Maßnahmen wie der Verkauf von NPL-Portfolios.
Einige der wichtigsten Erkenntnisse:
Die Bruttoquote notleidender Kredite bei allen Banken der EU hat sich bis Ende des 2. Quartals 2018 auf 3,4 Prozent verringert, was einem Rückgang um 1,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auch bei bedeutenden Instituten ging die NPL-Quote im selben Zeitraum um fast einen Prozentpunkt auf 4,4 Prozent zurück. Darüber hinaus hat sich die Rückstellungsquote weiter verbessert und ist auf 59 Prozent gestiegen (2. Quartal 2018). Zusätzliche Datenquellen mit Blick auf längerfristige Trends deuten darauf hin, dass sich die NPL-Quoten wieder dem Stand aus der Zeit vor der Krise annähern.
Das Gesamtvolumen der notleidenden Kredite liegt unionsweit jedoch weiterhin bei 820 Mrd. EUR. Anlass zur Sorge geben weiterhin die Diskrepanz der NPL-Quoten innerhalb der EU, die von 0,6 Prozent bis 44,9 Prozent reichen, und der geringe Fortschritt in einigen Mitgliedstaaten.
Ein rascherer Abbau der Bestände wird immer noch durch strukturelle Hindernisse gebremst. In einigen Fällen stellen u. a. Umschuldungs-, Insolvenz- und Beitreibungsverfahren, die nach wie vor zu langsam und zu unkalkulierbar sind, weiterhin ein erhebliches Hemmnis dar.
Die Tätigkeit auf den Sekundärmärkten für notleidende Kredite nimmt in einigen Mitgliedstaaten dank entsprechender politischer Maßnahmen zu, reicht jedoch noch nicht aus, um einen substanziellen und strukturellen Beitrag zur Verringerung der notleidenden Kredite zu leisten. Dennoch entwickelt sich der Sekundärmarkt weiter positiv und hat in mehreren Mitgliedstaaten mit dem Verkauf großer Portfolios durch die Banken weiter an Dynamik gewonnen. Das Anlegerinteresse steigt, und der Umfang der Transaktionen mit notleidenden Krediten nimmt zu.
Was ist eine Plattform für NPL-Transaktionen und warum veröffentlichen die Kommissionsdienststellen eine eigene Arbeitsunterlage zu diesem Thema?
Da die Märkte für notleidende Kredite nach wie vor nur schwach entwickelt sind, können gut funktionierende Transaktionsplattformen dazu beitragen, liquide und effiziente Sekundärmärkte für notleidende Kredite in Europa zu schaffen. Die Mitgliedstaaten haben in ihrem Aktionsplan vom Juli 2017 die Europäische Zentralbank, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und die Kommission aufgefordert, die Einrichtung einer Plattform für NPL-Transaktionen in Betracht zu ziehen, um die Entwicklung von Sekundärmärkten zu fördern. Der heutige Bericht wird daher von einem gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde erstellten Arbeitsdokument begleitet, in dem die mögliche Einrichtung einer solchen Plattform ins Auge gefasst und die Frage untersucht wird, wie sie in der Praxis funktionieren könnte.
Eine Europäische Plattform für NPL-Transaktionen wäre ein elektronischer Marktplatz, auf dem Inhaber notleidender Kredite mit interessierten Anlegern Informationen austauschen und Handel betreiben könnten. Eine solche Plattform könnte mehrere aktuelle Ursachen für Marktversagen auf dem Sekundärmarkt für notleidende Kredite beheben, etwa die Informationsasymmetrie zwischen Verkäufern und Käufern und die hohen Transaktionskosten. Dies könnte einerseits den Banken helfen, ihre Verkäufe zu steigern und höhere Verkaufspreise zu erzielen, als dies derzeit möglich ist, und andererseits den Anlegern den Zugang zu NPL-Märkten erleichtern, sodass die Banken notleidende Kredite veräußern und ihre Bilanzen schneller bereinigen könnten. Eine solche Plattform könnte helfen, die aktuellen NPL-Bestände zu bewältigen und einen dauerhaften Kanal einzurichten, der eine effiziente Veräußerung künftiger Kredite ermöglicht, die notleidend werden. In diesem Sinne würde eine wichtige, und gleichzeitig kostengünstige Investition in Infrastruktur getätigt, die das Auflaufen hoher NPL-Bestände künftig verhindert. Die Plattform könnte zu einem wichtigen Baustein für eine nachhaltige Lösung des Problems notleidender Kredite in Europa werden.
Die Kommission hat auch Interessenträger der Industrie zu einer Podiumsdiskussion eingeladen, um die Arbeiten für EU-weite NPL-Plattformen in Gang zu bringen, und wird sie bei dieser Gelegenheit dazu auffordern, bis zum Frühjahr 2019 eine Einigung über konkrete Möglichkeiten für die Entwicklung und Veröffentlichung von Industriestandards für europäische NPL-Plattformen zu erzielen. Die Kommission wird zusammen mit der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde weiterhin eine wichtige Rolle spielen, um die notwendigen Schritte für den Aufbau unionsweiter NPL-Plattformen durch alle einschlägigen Interessenträger zu fördern.
Wie ist der Stand der Dinge bezüglich des im März 2018 von der Kommission vorgelegten Maßnahmenpakets für notleidende Kredite?
Mit diesem ehrgeizigen Maßnahmenpaket, das im März 2018 angenommen wurde, leistet die Kommission der Aufforderung des Rates aus seinem Aktionsplan vom Juli 2017 Folge, weitere Maßnahmen zur Lösung des Problems notleidender Kredite in der EU zu ergreifen.
Das Paket umfasst folgende Schlüsselmaßnahmen:
1. Vorschlag zur Änderung der bestehenden Eigenkapitalverordnung (CRR) für Banken durch Festlegung einheitlicher Mindestbeträge, die die Banken zur Deckung von Verlusten aus künftigen notleidenden Krediten vorhalten müssen. Falls eine Bank die anwendbare Mindesthöhe unterschreitet, werden Abzüge von den Eigenmitteln vorgenommen. Die Mindestdeckungshöhe dient als aufsichtsrechtliche Letztsicherung für neu ausgereichte, später ausfallende Kredite.
2. Vorschlag für eine Richtlinie über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten zur Verwirklichung von zwei Zielen:
>> effizienterer Einzug von Forderungen aus besicherten Darlehen durch Vereinfachung der außergerichtlichen Realisierung von Sicherheiten, sodass Banken Sicherheiten, die für einen Kredit gestellt werden, schneller einziehen können, ohne vor Gericht gehen zu müssen. Dieses außergerichtliche Verfahren muss streng auf Kredite an Unternehmen beschränkt sein. Verbraucherkredite sind von diesem Mechanismus ausgeschlossen. Er kommt nur zur Anwendung, wenn das Unternehmen beim Abschluss des Darlehensvertrags dem ausdrücklich zugestimmt hat;
>> Förderung der Entwicklung von Sekundärmärkten für notleidende Kredite durch Beseitigung ungerechtfertigter Hindernisse für die Bedienung von Krediten und die Übertragung von Bankdarlehen an Drittkäufer in der EU. Der Verbraucherschutz ist durch rechtliche Garantien und Transparenzvorschriften gewährleistet, sodass die Übertragung eines Kredits nicht die Rechte und Interessen des Kreditnehmers berührt.
3. technische Unterstützung bei der Einrichtung nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften Hierbei handelt es sich nicht um Rechtsvorschriften, sondern um eine unverbindliche Blaupause für die Einrichtung nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften oder für andere Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten unter Einhaltung der geltenden EU-Banken- und -Beihilfevorschriften ergreifen können, sofern sie dies als nützlich erachten.
Über die legislativen Maßnahmen dieses Pakets wird derzeit im Europäischen Parlament und im Rat beraten. Der Rat hat seine Verhandlungsposition zur vorgeschlagenen Verordnung festgelegt, und die Kommission fordert das Parlament auf, das Gleiche zu tun, damit noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode eine endgültige Einigung erzielt werden kann.
Zum Richtlinienvorschlag wurde bisher weder im Rat noch im Parlament eine Verhandlungsposition festgelegt. Die Kommission fordert die Organe dazu auf, die diesbezüglichen Verhandlungen vor Ende der laufenden Legislaturperiode abzuschließen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 05.12.18
Newsletterlauf: 18.01.19
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>