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Wettbewerb in der Kältegerätebranche


Fusionskontrolle: Europäische Kommission leitet eingehende Prüfung der geplanten Übernahme der Kühlkompressorensparte von Whirlpool durch Nidec ein
Bei Kompressoren mit variabler Geschwindigkeit für Haushaltsgeräte könnte der Wegfall des Wettbewerbs zwischen Nidec und Embraco zu höheren Preisen und einer geringeren Auswahl führen.



Die Europäische Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um die geplante Übernahme von Embraco, der Kühlkompressorensparte von Whirlpool, durch Nidec nach der EU-Fusionskontrollverordnung eingehend zu prüfen. Die Kommission hat Bedenken, dass die Übernahme den Wettbewerb bei der Lieferung von Kühlkompressoren beeinträchtigen könnte. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Kühlkompressoren kommen nicht nur in gewerblichen Anwendungen zum Einsatz, sondern auch in unseren Wohnungen, etwa in Kühl- und Gefrierschränken. Die Branche ist bereits stark konzentriert. Deshalb wird die Kommission die Auswirkungen der geplanten Übernahme von Embraco durch Nidec auf den Wettbewerb eingehend prüfen, damit ihre Kunden und die Endverbraucher nicht durch höhere Preise oder eine geringere Auswahl geschädigt werden."

Nidec und Embraco, die Kühlkompressorensparte von Whirlpool, produzieren beide Kompressoren, die in Kältegeräten für den Haushalt (z. B. in Kühl- und Gefrierschränken für die Küche) und für leichte gewerbliche Anwendungen (z. B. in Getränkekühlschränken, gewerblichen Kühl- und Gefrierschränken sowie Kühlvitrinen) zum Einsatz kommen.

Die Kompressoren werden entweder mit einer festen Geschwindigkeit betrieben, wobei die Temperatur durch Ein- und Ausschalten reguliert wird, oder mit einer variablen Geschwindigkeit, wobei die Geschwindigkeit dem Kühlbedarf angepasst wird, um die gewünschte Temperatur zu halten. Bei gleicher Kühlleistung sind Kompressoren mit variabler Geschwindigkeit im Allgemeinen energieeffizienter, leiser und teurer als Kompressoren mit fester Geschwindigkeit. Da die Energieeffizienznormen in der Kältegerätebranche schrittweise verschärft werden, dürfte die Nachfrage nach Kompressoren mit variabler Geschwindigkeit zulasten der Kompressoren mit fester Geschwindigkeit steigen.

Nidec und Embraco zählen weltweit und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu den führenden Anbietern von Kompressoren mit variabler Geschwindigkeit für Haushaltsgeräte. Ferner sind sie die beiden weltweit und im EWR führenden Anbieter von Kompressoren mit fester und mit variabler Geschwindigkeit für leichte gewerbliche Anwendungen.

Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission
Eine erste Marktuntersuchung der Kommission hat folgende Bedenken ergeben:
Bei Kompressoren mit variabler Geschwindigkeit für Haushaltsgeräte könnte der Wegfall des Wettbewerbs zwischen Nidec und Embraco zu höheren Preisen und einer geringeren Auswahl führen.
Bei Kompressoren mit fester und mit variabler Geschwindigkeit für leichte gewerbliche Anwendungen könnte der Wegfall des Wettbewerbs zwischen Nidec und Embraco höhere Preisen und eine geringere Auswahl zur Folge haben.

Nidec legte Verpflichtungsangebote vor, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen. Nach einer Befragung der Marktteilnehmer zu diesen Verpflichtungsangeboten ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass diese nicht ausreichen, um die Bedenken zu beseitigen.
Der Zusammenschluss wurde am 8. Oktober 2018 bei der Kommission angemeldet. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 15. April 2019, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unternehmen und Produkte
Nidec‚ ein Unternehmen mit Sitz in Japan, entwickelt, fertigt und vertreibt eine Reihe von Elektromotoren und Produkten mit Motor. Seit der Übernahme der Secop GmbH im Jahr 2017 produziert und verkauft Nidec auch Kompressoren für Kältegeräte. Nidec baut seine Kompressoren in Österreich, der Slowakei und China.
Das brasilianische Unternehmen Embraco fertigt und verkauft Kompressoren für Kältegeräte. Embraco produziert seine Kompressoren in der Slowakei, Brasilien, Mexiko und China. Embraco steht im Eigentum und unter der Kontrolle von Whirlpool, eines US-amerikanischen Unternehmens, das eine umfassende Palette von Haushaltsgeräten und zugehörigen Produkten herstellt, darunter auch Kältegeräte. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.18
Newsletterlauf: 17.01.19


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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