Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Hersteller von Hersteller von Eukalyptuskraftzells


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von Fibria durch Suzano unter Auflagen
Wettbewerb auf dem Markt für die Herstellung und Lieferung von Zellstoff, insbesondere von Eukalyptuskraftzellstoff



Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Fibria durch Suzano, die beide in der Herstellung und Lieferung von Zellstoff aus Eukalyptusbäumen tätig sind, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Der Beschluss ist an die Bedingung geknüpft, dass Suzano seine Verpflichtungszusagen vollständig erfüllt. Die brasilianischen Unternehmen Suzano und Fibria sind die beiden weltweit größten Lieferanten von gebleichtem Eukalyptuskraftzellstoff, der eine Grundlage für die Papier-, Hygienepapier- und Verpackungsindustrie darstellt.

Die Untersuchung der Kommission
Die Kommission ist wettbewerbsrechtlichen Bedenken nachgegangen, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb auf dem Markt für die Herstellung und Lieferung von Zellstoff, insbesondere von Eukalyptuskraftzellstoff, erheblich einschränken würde. Insbesondere würde das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen die beiden weltweit größten Hersteller zusammenführen und somit drei- bis viermal so groß werden wie der nächst größte Wettbewerber.

Darüber hinaus hatte Fibria seit 2016 eine Abnahmevereinbarung mit Klabin S.A, einem anderen wichtigen brasilianischen Hersteller von Eukalyptuskraftzellstoff. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung handelte Fibria als Alleinhändler für den gesamten Verkauf des von Klabin hergestellten Eukalyptuskraftzellstoffs außerhalb Südamerikas. Dies führte zu einer Erhöhung der Gesamtmenge, die von den sich zusammenschließenden Unternehmen kontrolliert wird, und verhinderte wirksam den Eintritt von Klabin als Wettbewerber auf den Markt außerhalb Südamerikas.

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat Suzano die folgenden Verpflichtungszusagen angeboten:

>> die Beendigung der zwischen Fibria und Klabin geschlossenen Abnahmevereinbarung; und
>> die Übertragung aller Vermögenswerte und Mitarbeiter‚ die notwendig sind, um Klabin den unabhängigen Verkauf von Eukalyptuskraftzellstoff im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu ermöglichen‚ darunter: 1) Lagerkapazitäten in den Zielhäfen im EWR, 2) Frachtverträge und Zugang zu Häfen während eines Übergangszeitraums; 3) Kunden, Bonitätsgeschichte und sonstige Aufzeichnungen; sowie 4) technische Unterstützung und Hilfe während eines Übergangszeitraums.

Durch diese Verpflichtungszusagen werden die Bedenken der Kommission in Bezug auf die geplante Übernahme ausgeräumt. Durch die vorgeschlagene Abhilfemaßnahme verringern sich die Gesamtkapazität und der Gesamtabsatz des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens und es wird sichergestellt, dass das Volumen an Eukalyptuskraftzellstoff, das derzeit von Fibria verkauft wird, nicht der Kontrolle des neu aufgestellten Unternehmens unterliegt. Darüber hinaus erleichtert die Abhilfemaßnahme den Eintritt von Klabin als neuen Wettbewerber in den EWR-Markt und verleiht dem Unternehmen Anreize für ein weiteres Wachstum.

Daher ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der geplante Zusammenschluss unter Berücksichtigung der gegebenen Zusagen den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht gefährdet. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungszusagen in vollem Umfang eingehalten werden.

Unternehmen und Produkte
Die brasilianischen Unternehmen Suzano und Fibria sind hauptsächlich in der Herstellung und Lieferung von Zellstoff tätig. Zellstoff ist ein trockener Faserstoff aus Holz, der zur Herstellung von Druck- und Schreibpapier, Hygienepapier, Verpackungen und Spezialpapieren verwendet wird. Suzano exportiert einen erheblichen Teil seiner Produktion weltweit, nutzt Zellstoff aber auch intern zur Herstellung verschiedener Papiersorten. Fibria verkauft seinen gesamten Eukalyptuskraftzellstoff extern.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.18
Newsletterlauf: 17.01.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen