Rechtsvorschriften mit dem Mehrwertsteuerrecht
Steuern: Europäische Kommission verklagt Vereinigtes Königreich vor dem Gerichtshof wegen Nichteinhaltung der Mehrwertsteuervorschriften für bestimmte Rohstoffmärkte
Wettbewerbsverzerrungen zulasten anderer Finanzmärkte der EU
Die Europäische Kommission hat beschlossen, das Vereinigte Königreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land den Anwendungsbereich einer Mehrwertsteuerregelung ausgeweitet hat, die Mehrwertsteuer-Ausnahmeregelungen für bestimmte Rohstoffmärkte erlaubt. Derzeit wendet das Vereinigte Königreich auf Umsätze auf bestimmten Rohstoffmärkten im Vereinigten Königreich einen Nullsatz an. Seit der Notifizierung der Ausnahmeregelung an die Kommission im Jahr 1977 hat das Vereinigte Königreich den Geltungsbereich der Maßnahme beträchtlich ausgeweitet, d. h. die Ausnahmeregelung ist nicht mehr auf die ursprünglich betroffenen Rohstoffmärkte beschränkt.
Nach den von allen Mitgliedstaaten vereinbarten EU-Vorschriften (der Mehrwertsteuerrichtlinie, Richtlinie 2006/112/EG des Rates) kann diese Art der Ausnahmeregelung nicht ausgeweitet werden. Sie führt außerdem zu großen Wettbewerbsverzerrungen zulasten anderer Finanzmärkte der EU.
Die Klageerhebung erfolgt, nachdem es das Vereinigte Königreich nach der mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission vom Juli 2018 versäumt hat, seine Rechtsvorschriften mit dem Mehrwertsteuerrecht der EU in Einklang zu bringen. Die Europäische Kommission nimmt ihre Aufgabe als Hüterin der Verträge wahr und setzt EU-Recht durch.
Hintergrund
Artikel 394 der Mehrwertsteuerrichtlinie enthält eine Klausel, die eine von dem in der EU üblichen System für die Erhebung der Mehrwertsteuer abweichende Sonderregelung ermöglicht. Gemäß dieser Bestimmung können die Mitgliedstaaten, die am 1. Januar 1977 Sondermaßnahmen zur Vereinfachung der Steuererhebung oder zur Verhütung der Steuerhinterziehung oder -umgehung angewandt haben, diese beibehalten, sofern sie sie der Kommission vor dem 1. Januar 1978 mitgeteilt haben.
Die Mitgliedstaaten können den Geltungsbereich der nach Artikel 394 mitgeteilten Maßnahmen nicht ausweiten. Das Vereinigte Königreich hat mindestens acht Änderungen an seiner Ausnahmeregelung vorgenommen, ohne diese der Kommission mitzuteilen.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 28.01.19
Newsletterlauf: 22.03.19
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.