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Opfer illegaler Praktiken


Kollektiver Rechtsschutz: Mitgliedstaaten einigen sich auf Regeln für europäische Verbandsklagen
Wichtiger Schritt hin zu einer besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten in der EU

1. April 2025

Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine entsprechende Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher geeinigt. Nun steht noch die Einigung mit dem Europäischen Parlament aus. Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und EU-Justizkommissarin Věra Jourová begrüßten den Beschluss des Rates: "Fälle wie der Diesel-Skandal, die zu massivem und weitreichendem Schaden geführt haben, verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf auf europäischer Ebene. Die Bürger müssen endlich vollständigen Zugang zur Justiz haben, und betrügerische Unternehmen müssen davon abgehalten werden, die Verbraucherrechte zu verletzen. Die Einigung im Rat ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es weiter: "Dieser neue Mechanismus wird dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können und Schadenersatz erhalten, wenn sie Opfer illegaler Praktiken werden. Gleichzeitig wird der Gefahr missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen vorgebeugt. Die Kommission sieht nun den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat entgegen, in denen eine zeitnahe Einigung über die Richtlinie erzielt werden soll."

Der Rat hat eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher angenommen. Sobald die neuen Vorschriften in Kraft sind, werden Verbraucher ihre Rechte nicht nur individuell, sondern auch kollektiv geltend machen können. Damit erhalten sogenannte "qualifizierte Einrichtungen" die Möglichkeit, Klagen im Namen der Verbraucher einzuleiten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 25.02.20


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