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Marktintegrität und Anlegerschutz


Kapitalmarktunion: Europäische Kommission begrüßt Einigung auf neue Vorschriften zur weiteren Verbesserung des Zugangs kleinerer Unternehmen zu den Kapitalmärkten
Die neuen Vorschriften sind ein Schlüsselelement der Agenda zur Kapitalmarktunion und werden gewährleisten, dass kleinere Unternehmen in der EU in jeder Phase ihrer Entwicklung Zugang zu diversifizierten Finanzierungsquellen haben



Die Europäische Kommission begrüßt die vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung über neue Vorschriften, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen werden, ihr Wachstum zu finanzieren, innovativ tätig zu sein und Arbeitsplätze zu schaffen. Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Vorschriften noch förmlich genehmigen.

Die neuen Vorschriften sind ein Schlüsselelement der Agenda zur Kapitalmarktunion und werden gewährleisten, dass kleinere Unternehmen in der EU in jeder Phase ihrer Entwicklung Zugang zu diversifizierten Finanzierungsquellen haben. Die überarbeiteten Vorschriften machen es für KMU einfacher und billiger, Zugang zu öffentlichen Märkten zu erhalten, indem sie den Weg über sogenannte "KMU-Wachstumsmärkte", die eine neue Kategorie von Handelsplätzen sind, nehmen. Eine Börsennotierung kann kleinen und mittleren Unternehmen starke Impulse geben, da sie nicht nur ihre Abhängigkeit von Bankenfinanzierungen verringern, sondern auch ihre Anlegerbasis erweitern können, einfacheren Zugang zu zusätzlichen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen erhalten, ihr öffentliches Profil schärfen und ihre Markenbekanntheit verbessern können.

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für den Euro und den sozialen Dialog sowie für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte dazu: "KMU haben große Bedeutung für die EU-Wirtschaft, und deshalb müssen wir dafür sorgen, dass sie optimale Finanzierungsbedingungen für Wachstum und Innovation vorfinden. Die politische Einigung ist ein wichtiger Schritt, um die Vorschriften für den Zugang von KMU zu Kapitalmärkten in diesem Sinne auszurichten. Dank dieser Maßnahmen können sich KMU weiterentwickeln und prosperieren, ohne durch unnötige Kosten und hohen Bürokratieaufwand ausgebremst zu werden. Gleichzeitig bleibt ein hohes Maß an Marktintegrität und Anlegerschutz gewährleistet."

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Kommission Jyrki Katainen sagte: "Ich möchte dem Parlament und dem Rat dafür danken, dass sie so rasch zu einer politischen Einigung gefunden haben. Dies zeigt, wie wichtig KMU für die Kapitalmarktunion sind. Die vereinbarten Maßnahmen werden dazu beitragen, dass mehr Investitionen in Europas in KMU und damit in Innovation, Arbeitsplätze und Wachstum fließen."

Der Vorschlag sieht gezielte Änderungen an zwei zentralen Vorschriften für Finanzdienstleistungen vor, nämlich der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und der Prospektverordnung.

Die Änderungen der Vorschriften über Marktmissbrauch zielen auf ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen dem Abbau von Bürokratie für kleine Unternehmen einerseits und der Wahrung von Marktintegrität und Anlegerschutz andererseits ab. Mit dem überarbeiteten Rechtsrahmen werden auch gemeinsame Regeln für Liquiditätsverträge für KMU-Wachstumsmärkte in allen Mitgliedstaaten geschaffen, wobei den zuständigen nationalen Behörden ausreichend Flexibilität bleibt, um die jeweilige Marktpraxis auf die lokalen Gegebenheiten abstimmen zu können. Dadurch wird eine Mindestliquidität gewährleistet und die Volatilität von KMU-Aktien verringert.

Die vorgeschlagenen Änderungen an der Prospektverordnung geben Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten die Möglichkeit, beim Wechsel an einen geregelten Markt (d. h. eine größere Börse) einen abgespeckten Prospekt zu erstellen, was für KMU in der Wachstumsphase eine erhebliche Kostenersparnis bedeuten kann.

Nächste Schritte
Auf diese politische Einigung werden weitere fachliche Arbeiten folgen, bevor das Europäische Parlament und der Rat den endgültigen Wortlaut der Rechtsvorschriften förmlich annehmen können.

Hintergrund
Im Mai 2018 schlug die Europäische Kommission Vorschriften vor, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besser Rechnung tragen und die KMU-Notierungen einfacher machen, ohne Abstriche an Anlegerschutz und Marktintegrität zuzulassen. Im Mittelpunkt stehen dabei die "KMU-Wachstumsmärkte", eine neue Kategorie multilateraler Handelssysteme, die im Januar 2018 mit der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) ins Leben gerufen wurde, um KMU, d. h. Unternehmen mit einer durchschnittlichen Marktkapitalisierung von weniger als 200 Mio. EUR, einen einfacheren Zugang zu Kapital zu ermöglichen.

Die Initiative ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, das 2017 im Rahmen der Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion angekündigt wurde und darauf abzielt, KMU mit hohem Wachstumspotenzial den Zugang zu öffentlichen Kapitalmärkten zu erleichtern ("KMU-Notierungspaket").
Hierzu gehören zwei Texte:

>>ein Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung
>>eine delegierte Verordnung zur technischen Anpassung an MiFID II, die von der Kommission im Dezember 2018 angenommen wurde.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 29.04.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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