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Lieferanten von Kfz-Sicherheitsausrüstungen


Kartellrecht: Europäische Kommission verhängt in Kartellvergleichsverfahren Geldbußen in Höhe von 368 Mio. EUR gegen Anbieter von Kfz-Sicherheitsausrüstung
Das Kartell dürfte sich erheblich auf die europäischen Verbraucher ausgewirkt haben, da rund 30 Prozent aller in Europa verkauften Autos aus Werken von Volkswagen oder BMW stammen



Die Europäische Kommission hat für einen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften Geldbußen in Höhe von insgesamt 368.270.000 EUR gegen Autoliv und TRW verhängt. Takata wurde die Geldbuße erlassen, weil das Unternehmen als Kronzeuge die Kommission von dem Kartellen in Kenntnis gesetzt hatte. Die Unternehmen beteiligten sich an zwei Kartellen. Betroffene Produktmärkte waren die Märkte für Sicherheitsgurte, Luftkissen (Airbags) und Steuerräder zur Belieferung europäischer Automobilhersteller. Alle drei Anbieter räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten dem Vergleich zu.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Dies ist das zweite Mal, dass wir die Lieferanten von Kfz-Sicherheitsausrüstungen für die Teilnahme an einem Kartell bestrafen. Einzelteile wie Sicherheitsgurte und Airbags sind entscheidend für die Sicherheit von Millionen Menschen, die ihr Auto benutzen, um täglich zur Arbeit oder die Kinder zur Schule zu fahren. Die drei Anbieter trafen Absprachen, um ihre Gewinne aus dem Verkauf dieser lebensrettenden Einzelteile zu steigern. Diese Kartelle schadeten letztlich den europäischen Verbrauchern und wirkten sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie aus, in der rund 13 Millionen Menschen in der EU beschäftigt sind."

Die drei Hersteller, die Gegenstand dieses Beschlusses waren, tauschten vertrauliche Geschäftsinformationen aus und koordinierten ihr Marktverhalten für die Lieferung von Sicherheitsgurten, Airbags und Lenkrädern an die Konzernunternehmen von Volkswagen und BMW. Die Bildung und Durchführung des Kartells wurde von den Zulieferern durch Zusammenkünfte hauptsächlich in ihren Geschäftsräumen, aber auch in Restaurants und Hotels sowie durch Telefonate und E-Mail-Austausch bewerkstelligt.

Das Kartell dürfte sich erheblich auf die europäischen Verbraucher ausgewirkt haben, da rund 30 Prozent aller in Europa verkauften Autos aus Werken von Volkswagen oder BMW stammen. In ihrer Untersuchung stellte die Kommission fest, dass zwei getrennte Zuwiderhandlungen vorlagen.

Geldbußen
Die Geldbußen wurden auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 festgesetzt.

Ausschlaggebend für die Höhe der Geldbußen waren insbesondere der Umsatz der Kartellbeteiligten mit den betreffenden Produkten im EWR, die Schwere der Zuwiderhandlung, die geografische Reichweite des Kartells und seine Dauer.

Nach der Kronzeugenregelung der Kommission aus dem Jahr 2006 wurden folgende Maßnahmen getroffen:
Takata wurde die Geldbuße (die ansonsten insgesamt ca. 195 Mio. EUR betragen hätte) vollständig erlassen, da das Unternehmen die Kommission von den beiden Kartellen unterrichtet hatte.

Autoliv und TRW wurden die Geldbußen ermäßigt, um ihre Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Untersuchung zu berücksichtigen. Die Höhe der Ermäßigung richtet sich danach, wann die Unternehmen ihre Zusammenarbeit angeboten haben und inwieweit die von ihnen vorgelegten Beweismittel zum Nachweis der Kartelle beigetragen haben.

Darüber hinaus ermäßigte die Kommission die verhängten Geldbußen nach ihrer Mitteilung über Vergleichsverfahren aus dem Jahr 2008 um 10 Prozent, da die Unternehmen ihre Beteiligung am Kartell einräumten und die Verantwortung dafür übernahmen.

Hintergrund
Sicherheitssysteme für Fahrzeuginsassen wie Sicherheitsgurte, Airbags und Lenkräder werden den Automobilherstellern von Zulieferern verkauft. Sie sollen Menschen innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs vor Verletzungen bei einem Unfall schützen.

Der Beschluss ist Teil weitreichender Ermittlungen zu Kartellen in der Automobilzulieferindustrie. Insbesondere hat die Kommission Autoliv und Takata bereits wegen der Teilnahme an einem oder mehreren von vier Kartellen in Bezug auf Insassensicherheitssysteme für japanische Automobilhersteller und TRW in Bezug auf den Vertrieb von hydraulischen Bremssystemen (HBS) an Daimler und BMW belangt.

Ferner hat sie bereits Geldbußen verhängt gegen Anbieter von Wälzlagern, Kabelbäumen‚ von Weichschaum, der unter anderem in Autositzen verwendet wird, Standheizungen, Generatoren und Anlassern, Klimaanlagen und Motorkühlsystemen, Beleuchtungssystemen‚ sowie Bremssystemen und Zündkerzen. Mit Beschluss erreicht der Gesamtbetrag der Geldbußen der Kommission für Kartelle in diesem Bereich 2,15 Mrd. EUR.

Hintergrundinformationen zum Verfahren
Nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens sind Kartelle und andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verboten.

Die Untersuchung der Kommission in dieser Sache begann mit einem Antrag nach der Kronzeugenregelung der Kommission.

Geldbußen, die gegen Unternehmen verhängt werden, die gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, werden in den Gesamthaushaltsplan der EU eingezahlt. Diese Mittel sind nicht für bestimmte Ausgaben vorgesehen, sondern die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt für das folgende Jahr werden entsprechend gekürzt. Die Geldbußen tragen daher zur Finanzierung der EU bei und verringern die Belastung der Steuerzahler.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen zu diesem Kartellfall unter der Nummer AT.40481 im öffentlich zugänglichen Register der Kommission auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb veröffentlicht. Weitere Informationen über die Maßnahmen der Kommission gegen Kartelle finden sich auf ihrer Website unter der Rubrik "Cartels".

Das Vergleichsverfahren
Mit dem Beschluss wird der 29. Vergleich seit der Einführung dieses Verfahrens für Kartelle im Juni 2008 (siehe Pressemitteilung und MEMO) geschlossen. In einem Vergleich räumen die Parteien ein, dass sie an einem Kartell beteiligt waren, und übernehmen die Verantwortung dafür. Dann kann die Kommission auf der Grundlage der Kartellverordnung 1/2003 ein einfacheres und kürzeres Verfahren durchführen. Die Vorteile eines Vergleichs liegen auf der Hand: Verbraucher und Steuerzahler haben geringere Kosten zu tragen. In der Kartellrechtsdurchsetzung werden Ressourcen für die Bearbeitung anderer Fälle frei. Und die Unternehmen können schneller mit einem Beschluss rechnen und zahlen eine um 10 Prozent verringerte Geldbuße.

Schadensersatzklagen
Personen und Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verordnung 1/2003 des Rates sind Beschlüsse der Kommission ein bindender Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war. Die Schadensersatzansprüche werden durch die Geldbußen, die die Kommission gegen die Kartellbeteiligten verhängt hat, nicht gemindert.

Die Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen, die die Mitgliedstaaten bis zum 27. Dezember 2016 in nationales Recht umsetzen mussten, macht es für die Opfer von Kartellrechtsverstößen einfacher, Schadensersatz zu erhalten.

Instrument für Hinweisgeber
Die Kommission hat ein System eingerichtet, über das Einzelpersonen die Kommission leichter über wettbewerbswidriges Verhalten informieren können, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen. Das Instrument wahrt die Anonymität von Whistleblowern, indem verschlüsselte Mitteilungen ausgetauscht werden können.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 29.04.19


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