Mit einer schnellen Erstattung rechnen
Neues Streitbeilegungsverfahren für grenzüberschreitende Bagatellfälle gilt seit dem 14. Juli 2017
Ohne Bedenken in anderen europäischen Ländern einkaufen
Dank des europäischen Streitbeilegungsverfahrens können Verbraucher und Unternehmen seit dem 14. Juli 2017 grenzüberschreitende Streitfälle schneller und kostengünstiger regeln. EU-Justizkommissarin Vera Jourová erklärte dazu: "Dank dieses einfachen und schnellen Streitbeilegungsverfahrens können Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch kleine und mittlere Unternehmen, jetzt ohne Bedenken in anderen europäischen Ländern einkaufen. Bei Problemen oder Ausbleiben der Lieferung dürfen die Käufer bei Waren bis zu einem Wert von 5000 Euro in Zukunft mit einer schnellen Erstattung rechnen."
Wenn zum Beispiel ein Verbraucher online ein Paar Skier in einem anderen europäischen Land kauft, die nie geliefert werden, und der Verkäufer sich weigert, ihm den Kaufpreis zu erstatten, kann der Verbraucher sich dieses Verfahrens bedienen.
Das Verfahren für geringfügige Forderungen hat sich seit seiner Einführung 2007 bewährt: die durchschnittliche Verfahrensdauer für solche grenzüberschreitenden Streitfälle ist seitdem von 2,5 Jahren auf fünf Monate gesunken.
Mit dem neuen Verfahren wird die Obergrenze für das Verfahren auf 5000 Euro angehoben, damit es von noch mehr kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden kann. Das Verfahren ist außerdem durch die Einbindung von Technologien noch einfacher geworden; der Kläger muss nicht mehr persönlich vor Gericht erscheinen. Außerdem sorgt das neue Verfahren dafür, dass die Gerichtskosten angemessen bleiben bzw. deckelt diese, so dass es ausgeschlossen ist, dass die Kosten den Betrag der Forderung überschreiten. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 21.07.17
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