Sanktionen gegen VW
VW-Verstoß gegen EU-recht: Europäische Kommission fordert weitere Klarstellung von Deutschland
Die EU-Kommission fordert außerdem nähere Informationen von Griechenland über das gemäß den EU-Rechtsvorschriften über die Typengenehmigung eingerichtete nationale Sanktionssystem
Die EU-Kommission hat Deutschland und weitere vier Mitgliedstaaten um ergänzende Informationen über die jeweilige Anwendung der EU-Typgenehmigungsvorschriften gebeten. Nach sorgfältiger Prüfung der Antworten Deutschlands, Luxemburgs, Spaniens und des Vereinigten Königreichs auf die Aufforderungsschreiben vom Dezember 2016 ersucht die Kommission in ergänzenden Aufforderungsschreiben um weitere Klarstellung in der Frage, warum diese Mitgliedstaaten keine Sanktionen gegen Volkswagen verhängt haben, obwohl VW nach EU-Recht verbotene Abschalteinrichtungen verwendete.
Die EU-Kommission fordert außerdem nähere Informationen von Griechenland über das gemäß den EU-Rechtsvorschriften über die Typengenehmigung eingerichtete nationale Sanktionssystem. Im Übrigen hat die Kommission das gegen Litauen eingeleitete Verfahren eingestellt, da sie der Auffassung ist, dass das eingeführte Sanktionssystem mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Gemäß Artikel 46 der Richtlinie 2007/46/EG und insbesondere Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die unmittelbar anwendbar ist, müssen die Mitgliedstaaten über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Fahrzeughersteller von Gesetzesverstößen abzuhalten. Wird gegen ein Gesetz verstoßen, z. B. durch die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, müssen diese Sanktionen verhängt werden. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 21.07.17
Home & Newsletterlauf: 01.09.17
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.