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Rechte in internationalen Handelsangelegenheiten


Streitbeilegungssystem: Handelskommissar Hogan: Ausfall des WTO-Berufungsgremiums ist "ein schwerer Schlag"
Ein umfassendes Reformpaket muss für alle drei Funktionen der WTO umgesetzt werden



Das Berufungsgremium der Welthandelsorganisation WTO wird beschlussunfähig sein. "Dies ist ein bedauerlicher und sehr schwerer Schlag für das internationale, auf Regeln basierende Handelssystem", erklärte EU-Handeslkommissar Phil Hogan dazu in Brüssel. "Es handelt sich um einen kritischen Moment für den Multilateralismus und das globale Handelssystem. Durch den Ausfall des Berufungsgremiums geht ein Streitbeilegungssystem mit durchsetzbaren Regeln verloren, das sowohl für große als auch für kleine Volkswirtschaften ein unabhängiger Garant dafür war, dass die WTO-Regeln unparteiisch angewandt werden." Die Europäische Union tritt energisch für das multilaterale Handelssystem ein und hält daran fest, dass eine WTO mit einem wirksamen Streitbeilegungssystem dafür unabdingbar ist.

"Die Welt hat sich in den vergangenen 24 Jahren gewandelt und die WTO muss das sich verändernde Umfeld im Blick behalten, um relevant und operativ zu bleiben. Ein umfassendes Reformpaket muss für alle drei Funktionen der WTO umgesetzt werden: für das Erarbeiten von Handelsregeln, das Überwachen der Handelspolitik und der Handelspraktiken der Länder und nicht zuletzt für die Beilegung von Streitigkeiten. Die EU stand in diesem Prozess an vorderster Front, unterbreitete detaillierte Vorschläge und arbeitete konstruktiv mit ihren WTO-Partnern zusammen", so Hogan. Dies werde sie auch in Zukunft tun.

Um für die aufgrund der Blockade durch die USA absehbare Beschlussunfähigkeit des WTO-Berufungsgremiums vorzusorgen, hat die EU den Partnern, die bereit sind, unter Einhaltung der WTO-Regeln weiterhin Streitigkeiten verbindlich beizulegen, interimistische Berufungsschiedsverfahren vorgeschlagen.

"Die Europäische Kommission wird in Kürze weitere Vorschläge unterbreiten, damit sichergestellt ist, dass die EU ihre Rechte in internationalen Handelsangelegenheiten nach wie vor durchsetzen kann, sollten andere das System blockieren", so Hogan weiter. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 09.03.20


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