Rechte in internationalen Handelsangelegenheiten
Streitbeilegungssystem: Handelskommissar Hogan: Ausfall des WTO-Berufungsgremiums ist "ein schwerer Schlag"
Ein umfassendes Reformpaket muss für alle drei Funktionen der WTO umgesetzt werden
Das Berufungsgremium der Welthandelsorganisation WTO wird beschlussunfähig sein. "Dies ist ein bedauerlicher und sehr schwerer Schlag für das internationale, auf Regeln basierende Handelssystem", erklärte EU-Handeslkommissar Phil Hogan dazu in Brüssel. "Es handelt sich um einen kritischen Moment für den Multilateralismus und das globale Handelssystem. Durch den Ausfall des Berufungsgremiums geht ein Streitbeilegungssystem mit durchsetzbaren Regeln verloren, das sowohl für große als auch für kleine Volkswirtschaften ein unabhängiger Garant dafür war, dass die WTO-Regeln unparteiisch angewandt werden." Die Europäische Union tritt energisch für das multilaterale Handelssystem ein und hält daran fest, dass eine WTO mit einem wirksamen Streitbeilegungssystem dafür unabdingbar ist.
"Die Welt hat sich in den vergangenen 24 Jahren gewandelt und die WTO muss das sich verändernde Umfeld im Blick behalten, um relevant und operativ zu bleiben. Ein umfassendes Reformpaket muss für alle drei Funktionen der WTO umgesetzt werden: für das Erarbeiten von Handelsregeln, das Überwachen der Handelspolitik und der Handelspraktiken der Länder und nicht zuletzt für die Beilegung von Streitigkeiten. Die EU stand in diesem Prozess an vorderster Front, unterbreitete detaillierte Vorschläge und arbeitete konstruktiv mit ihren WTO-Partnern zusammen", so Hogan. Dies werde sie auch in Zukunft tun.
Um für die aufgrund der Blockade durch die USA absehbare Beschlussunfähigkeit des WTO-Berufungsgremiums vorzusorgen, hat die EU den Partnern, die bereit sind, unter Einhaltung der WTO-Regeln weiterhin Streitigkeiten verbindlich beizulegen, interimistische Berufungsschiedsverfahren vorgeschlagen.
"Die Europäische Kommission wird in Kürze weitere Vorschläge unterbreiten, damit sichergestellt ist, dass die EU ihre Rechte in internationalen Handelsangelegenheiten nach wie vor durchsetzen kann, sollten andere das System blockieren", so Hogan weiter. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 09.03.20
Meldungen: Europäische Kommission
-
Angleichung der Schweiz an das EU-Recht
Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
-
Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
-
Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
-
Glaubwürdige Wettbewerber
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
-
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.