Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Governance in der EU & Manipulationen


Finanzmarkt-Compliance: Europäisches Parlament beschließt Verhandlungsmandat zur Regulierung finanzieller Benchmarks
Die vorgeschlagenen EU-Vorschriften sollen die Funktionsweise und Governance von Benchmarks verbessern, die in der EU für Finanzinstrumente wie Anleihen, Aktien, Termin- und Swap-Geschäfte oder für Finanzkontrakte wie Hypothekarkredite ermittelt und verwendet werden

(18.06.15) - Der Vorschlag der Europäischen Kommission, Benchmarks zuverlässiger und weniger manipulationsanfällig zu machen, ist mit dem heutigen Beschluss des Europäischen Parlaments, die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission im kommenden Monat aufzunehmen, ein gutes Stück vorangekommen. Die Kommission hatte die neuen Standards im September 2013 vorgeschlagen, nachdem mutmaßliche Manipulationen bei verschiedenen Benchmarks bekannt geworden waren, unter anderem bei sowie bei anderen Benchmarks, etwa für Devisen (FX) und Rohstoffe, insbesondere Gold, Silber, Erdöl und Biokraftstoffe.

Die vorgeschlagenen EU-Vorschriften sollen die Funktionsweise und Governance von Benchmarks verbessern, die in der EU für Finanzinstrumente wie Anleihen, Aktien, Termin- und Swap-Geschäfte oder für Finanzkontrakte wie Hypothekarkredite ermittelt und verwendet werden.

"Sind Benchmarks manipuliert oder unzuverlässig, zahlt der Verbraucher am Ende den Preis dafür, denn dies wirkt sich unter Umständen auf die Höhe seiner Hypothekenrückzahlungen oder seiner Pensionsfondserträge aus", so der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill. "Mit den von uns vorgeschlagenen Regeln werden Benchmarks EU-weit sicherer. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns nun zügig auf einen endgültigen Text werden einigen können."

Hintergrund:
Eine Benchmark ist ein Index oder ein Indikator, der auf der Grundlage repräsentativer Daten oder Informationen berechnet und zur Bepreisung von Finanzinstrumenten oder Finanzkontrakten bzw. zur Messung der Wertentwicklung von Investmentfonds herangezogen wird. Beispiele sind die beiden Interbanken-Referenzzinssätze LIBOR (London Interbank Offered Rate) und EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) sowie Ölpreisbewertungen und Börsenindizes. Benchmarks sind für die Verbraucher wichtig, da sie Einfluss auf die Hypothekenzahlungen von Millionen von Haushalten haben, während sie in der Finanzbranche beispielsweise den Preis vieler Derivate bestimmen.

Die Kommission hatte im September 2013 erstmals eine Verordnung zu Benchmarks vorgeschlagen, um die Funktionsweise und Governance der in der EU ermittelten und verwendeten Benchmarks zu verbessern und Manipulationen zu unterbinden. Die Verordnung entspricht den Grundsätzen, die auf internationaler Ebene 2012 und 2013 von der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) vereinbart wurden. Der Rat hatte zu dem Vorschlag bereits im Februar 2015 ein Verhandlungsmandat beschlossen.

Nach ihrer Annahme wird die Verordnung zur Genauigkeit und Integrität der für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte verwendeten Benchmarks beitragen, indem

>> sichergestellt wird, dass Benchmark-Kontributoren je nach Art der Benchmark (z. B. Rohstoff- oder Zins-Benchmarks) zugelassen sein müssen und fortlaufend beaufsichtigt werden;

>> die Governance von Benchmarks (z. B. Umgang mit Interessenkonflikten) verbessert und die Ermittlung von Benchmarks transparenter wird;

>> eine angemessene Aufsicht über kritische Benchmarks wie EURIBOR und LIBOR gewährleistet wird, deren Versagen zahlreiche Marktteilnehmer oder sogar das Funktionieren und die Integrität der Märkte sowie die Finanzstabilität gefährden könnte.

Der so genannte Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission soll im Juni beginnen. Die Kommission hofft auf eine möglichst baldige abschließende Einigung.

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/finance/securities/benchmarks/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen