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Transparenz im EU-Entscheidungsprozess


Agenda für bessere Rechtsetzung: Mehr Transparenz und Kontrolle für eine bessere EU-Gesetzgebung
Das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) wird gestärkt

(18.06.15) – Am 19. Mai nahm die Europäische Kommission ihre Agenda für bessere Rechtsetzung an. Dieses umfassende Reformpaket, das den gesamten Politikzyklus abdeckt, soll Offenheit und Transparenz im EU-Entscheidungsprozess fördern, die Qualität neuer Rechtsvorschriften dank besserer Folgenabschätzungen von Gesetzesentwürfen und Änderungsvorschlägen verbessern und für eine ständige und kohärente Überprüfung des geltenden EU-Rechts sorgen, damit die Ziele der Unionsmaßnahmen möglichst wirksam und effizient erreicht werden.

Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, erklärte dazu: "Diese Kommission ist entschlossen, das zu ändern, was die Union tut und wie sie es tut. Bessere Rechtsetzung gehört deswegen zu unseren Hauptprioritäten. Wir nehmen die Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen, insbesondere KMU, ernst, dass Brüssel nicht immer Vorschriften erlässt, die sie verstehen oder anwenden können. Wir möchten ihr Vertrauen in die Fähigkeit der EU, hochwertige Rechtsvorschriften zu erlassen, wiederherstellen. Bei der besseren Rechtsetzung geht es nicht um ‚mehr‘ oder ‚weniger‘ EU-Rechtsvorschriften oder darum, unsere hohen Sozial- und Umweltstandards und unsere Gesundheits- oder Grundrechte auszuhöhlen. Es geht dabei vielmehr darum, dass wir die ehrgeizigen politischen Ziele, die wir uns gesetzt haben, so effizient wie möglich erreichen."

"Wir müssen die Auswirkungen von Rechtsvorschriften bereits im Entwurfsstadium rigoros bewerten – dazu gehören auch substanzielle Änderungen, die während des Gesetzgebungsprozesses vorgenommen werden –, damit fundierte und faktengestützte politische Entscheidungen getroffen werden können. Und auch wenn sich Politiker naturgemäß eher auf neue Initiativen konzentrieren, so müssen wir mindestens ebenso viel Aufmerksamkeit darauf verwenden, bestehende Rechtsvorschriften zu überprüfen und Möglichkeiten zur Verbesserung oder Vereinfachung zu ermitteln. Dabei müssen wir ehrlich zugeben, was funktioniert und was nicht. Die Entscheidungen der EU-Institutionen gehen uns alle an. Deswegen ergreifen wir Maßnahmen, die für mehr Offenheit, Transparenz und Kontrolle im EU-Entscheidungsprozess sorgen und den Menschen mehr Gelegenheit bieten, ihren Standpunkt einzubringen."

Die Kommission wird das Paket für bessere Rechtsetzung selbst unmittelbar umsetzen – bei der Ausarbeitung bzw. der Überprüfung eigener Vorschriften –, aber auch in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat. Aus diesem Grund wird die Kommission ab sofort mit dem Parlament und dem Rat über eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung beraten.

Mehr Transparenz, umfassende Konsultation
Die Kommission öffnet ihren politischen Entscheidungsprozess für weitere Kontrolle und Beiträge durch die Öffentlichkeit. Dies geschieht durch ein Webportal, auf dem Initiativen verfolgt werden können, und ein neues Konsultationsverfahren für die Evaluierung bestehender Maßnahmen bzw. die Bewertung neuer Vorschläge. Darüber hinaus wird es für die Interessenträger neue Möglichkeiten geben, während des gesamten Lebenszyklus einer politischen Maßnahme Stellungnahmen abzugeben – vom ersten "Fahrplan" bis zum endgültigen Kommissionsvorschlag. Nach der Annahme eines Vorschlags durch die Kommission haben Bürgerinnen und Bürger oder Interessenträger acht Wochen Zeit, Reaktionen oder Vorschläge zu unterbreiten, die in die Debatten im Parlament und im Rat einfließen sollen.

Diese transparente Vorgehensweise gilt auch für das Sekundärrecht, d. h. delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte. Erstmals wird die Öffentlichkeit vier Wochen vor der Annahme die Möglichkeit haben, Maßnahmenentwürfe einzusehen, mit denen geltende Vorschriften geändert oder ergänzt werden sollen oder die bestimmte technische Bestimmungen enthalten. So können Interessenträger vor der Annahme durch die Kommission oder die Experten der Mitgliedstaaten ihre Kommentare abgegeben.

Ständige Überprüfung des geltenden Rechts
Das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) wird gestärkt. In seinem Rahmen wird das geltende EU-Recht überprüft, um dessen Wirksamkeit und Effizienz zu stärken, ohne die politischen Ziele zu beeinträchtigen. Es soll genauer darauf ausgerichtet werden, die Hauptursachen mangelnder Effizienz und unnötigen Verwaltungsaufwands zu ermitteln und die Kosten und Nutzen einer Maßnahme wann immer möglich zu beziffern. Die Kommission bemüht sich bereits aktiv um die Verringerung des Verwaltungsaufwands in Bereichen wie Mehrwertsteuer, öffentliches Auftragswesen, Unternehmensstatistiken und chemische Stoffe; auf anderen Gebieten werden bereits umfassende Bewertungen vorgenommen. REFIT wird zu einem grundlegenden Bestandteil des jährlichen Arbeitsprogramms der Kommission und ihres politischen Dialogs mit den anderen Institutionen.

Die Kommission wird eine ständige und inklusive Plattform des Dialogs mit Interessenträgern und Mitgliedstaaten über Möglichkeiten zur Verbesserung der Unionsvorschriften im Rahmen des REFIT-Programms einrichten. Die REFIT-Plattform soll von hochrangigen Sachverständigen der Unternehmenswelt, der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und der Mitgliedstaaten gebildet werden. Mit ihrer Hilfe sollen vor Ort Vorschläge zur Verringerung des Regelungs- und des Verwaltungsaufwands gesammelt und konkrete Ideen vorgelegt werden. Die Kommission wird auf alle Beiträge reagieren und systematisch erläutern, wie sie auf sie einzugehen gedenkt. Die Kommission bekräftigt außerdem noch einmal ihre Zusage, den Standpunkt aller Interessenträger jederzeit zur Kenntnis zu nehmen, und zwar mit Hilfe des Online-Tools "Lighten the Load – Have your Say".

Bessere Folgenabschätzung und Qualitätskontrolle
Die Kommission stärkt die Folgenabschätzung und die Bewertungen, um die Evidenzbasis zu verbessern, auf der alle Gesetzgebungsvorschläge beruhen – unabhängig von politischen Entscheidungen. So wird der Ausschuss für Folgenabschätzung der Kommission, der seit 2006 existiert, in einen unabhängigen Ausschuss für Regulierungskontrolle umgewandelt. Die Mitglieder des Ausschusses, die zur Hälfte von außerhalb der Kommission kommen, werden einen unabhängigeren Status erhalten. Der Ausschuss wird eine erweiterte Rolle wahrnehmen und neben der Qualität von Folgenabschätzungen im Zusammenhang mit neuen Vorschlägen auch die Qualität von Eignungsprüfungen und Bewertungen geltenden EU-Rechts prüfen.

Die Kommission schlägt außerdem vor, dass Folgenabschätzungen nicht nur bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags durchgeführt werden, sondern während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens. Parlament und Rat werden aufgefordert, substanzielle Änderungen, die sie im Gesetzgebungsverfahren vorschlagen, einer Folgenabschätzung zu unterziehen. Auf Antrag des Parlaments, des Rates oder der Kommission kann ad hoc ein unabhängiges Fachgremium eingesetzt werden, das untersucht, ob ein geänderter Vorschlag praktisch umzusetzen ist, Rechte und Pflichten umfasst, die die betroffenen Parteien auch verstehen, und unverhältnismäßige Kosten vermeidet. Die Bewertung sollte innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorgenommen und veröffentlicht werden, damit sie in den politischen Entscheidungsprozess einfließen kann.

Eine neue interinstitutionelle Vereinbarung der EU-Institutionen für ein gemeinsames Engagement
Bessere Rechtsetzung kann nur funktionieren, wenn die Kommission, der Rat und das Parlament sich gemeinsam dazu bekennen. Die Kommission legt heute dem Parlament und dem Rat den Vorschlag für eine neue Interinstitutionelle Vereinbarung für bessere Rechtsetzung vor, die möglichst bis Ende 2015 abgeschlossen werden sollte. Der Entwurf sieht Folgendes vor: gemeinsames Engagement für das REFIT-Programm, Folgenabschätzung während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens, ständige Überwachung der Wirksamkeit der EU-Vorschriften und rigorose Bewertungen, koordinierte Jahres- und Mehrjahresprogramme, einschließlich der Konsultation zum Arbeitsprogramm der Kommission, größere Transparenz bei trilateralen Verhandlungen und gemeinsame Bemühungen zur Verringerung ungerechtfertigter "Übererfüllung" des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten.

Hintergrund
In seinen Politischen Leitlinien, auf deren Grundlage das Parlament die Kommission gewählt hat, bekannte sich Präsident Juncker ganz klar zu einer besseren Rechtsetzung. In ihrem Arbeitsprogramm für 2015 verpflichtet sich die Kommission, einen Vorschlag für eine neue interinstitutionelle Vereinbarung vorzulegen, um die gemeinsame Auffassung der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates von einer besseren Rechtsetzung zu aktualisieren und zu stärken.
(Europäische Kommission: ra)




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