Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Urteile verstoßen gegen Unionsrecht


Steuern: Europäische Kommission verweist Frankreich an den Gerichtshof wegen Diskriminierung bei Dividendenbesteuerung
Die Kommission befasst den Gerichtshof der Europäischen Union aufgrund des Versäumnisses Frankreichs, eine diskriminierende Besteuerung von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erwirtschafteten Dividenden nicht abzuschaffen



Die Europäische Kommission fordert Frankreich auf, einem Urteil (Rechtssache Accor C-310/09) des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 15. September 2011 in vollem Umfang nachzukommen Der Rechtsstreit betrifft die Erstattung der in Frankreich gezahlten Steuerbeträge von Gesellschaften mit Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (im Rahmen des sogenannten "précompte mobilier"/"Mobiliensteuervorabzug"). Der Conseil d'Etat, der indes den Gerichtshof im Rahmen von Vorlagefragen angerufen hatte, legte das EuGH-Urteil in zwei Urteilen vom Dezember 2012 restriktiv aus. Nach Ansicht der Kommission verstoßen diese Urteile gegen Unionsrecht.

Hintergrund
Die Kommission befasst den Gerichtshof der Europäischen Union aufgrund des Versäumnisses Frankreichs, eine diskriminierende Besteuerung von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erwirtschafteten Dividenden nicht abzuschaffen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Frankreich das Urteil des Gerichtshofs vom 15. September 2011 in drei spezifischen Punkten nicht einhält:
>> Frankreich berücksichtigt die von nicht französischen Enkelgesellschaften bereits entrichtete Steuer nicht;

>> Frankreich beschränkt die Steueranrechnungsregelung auf ein Drittel der Dividende, die von einer nicht französischen Tochtergesellschaft umverteilt wird. Diese Beschränkung stellt eine unterschiedliche Behandlung von Gesellschaften mit Dividenden aus anderen Mitgliedstaaten und Gesellschaften mit Dividenden französischen Ursprungs dar. Der Kommission zufolge verstößt dies gegen die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr;

>> Frankreich erhält Anforderungen hinsichtlich der beizubringenden Nachweise aufrecht, um den Erstattungsanspruch der betroffenen Unternehmen zu begrenzen. Damit werden die Kriterien in dem besagten EuGH-Urteil nicht eingehalten.
Die Kommission hat Frankreich am 27. November 2014 ein Aufforderungsschreiben und am 29. April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Da Frankreich die Bestimmungen noch immer nicht erfüllt, befasst die Kommission jetzt den Gerichtshof der Europäischen Union.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 02.01.17
Home & Newsletterlauf: 20.01.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen