Urteile verstoßen gegen Unionsrecht
Steuern: Europäische Kommission verweist Frankreich an den Gerichtshof wegen Diskriminierung bei Dividendenbesteuerung
Die Kommission befasst den Gerichtshof der Europäischen Union aufgrund des Versäumnisses Frankreichs, eine diskriminierende Besteuerung von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erwirtschafteten Dividenden nicht abzuschaffen
Die Europäische Kommission fordert Frankreich auf, einem Urteil (Rechtssache Accor C-310/09) des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 15. September 2011 in vollem Umfang nachzukommen Der Rechtsstreit betrifft die Erstattung der in Frankreich gezahlten Steuerbeträge von Gesellschaften mit Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (im Rahmen des sogenannten "précompte mobilier"/"Mobiliensteuervorabzug"). Der Conseil d'Etat, der indes den Gerichtshof im Rahmen von Vorlagefragen angerufen hatte, legte das EuGH-Urteil in zwei Urteilen vom Dezember 2012 restriktiv aus. Nach Ansicht der Kommission verstoßen diese Urteile gegen Unionsrecht.
Hintergrund
Die Kommission befasst den Gerichtshof der Europäischen Union aufgrund des Versäumnisses Frankreichs, eine diskriminierende Besteuerung von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erwirtschafteten Dividenden nicht abzuschaffen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass Frankreich das Urteil des Gerichtshofs vom 15. September 2011 in drei spezifischen Punkten nicht einhält:
>> Frankreich berücksichtigt die von nicht französischen Enkelgesellschaften bereits entrichtete Steuer nicht;
>> Frankreich beschränkt die Steueranrechnungsregelung auf ein Drittel der Dividende, die von einer nicht französischen Tochtergesellschaft umverteilt wird. Diese Beschränkung stellt eine unterschiedliche Behandlung von Gesellschaften mit Dividenden aus anderen Mitgliedstaaten und Gesellschaften mit Dividenden französischen Ursprungs dar. Der Kommission zufolge verstößt dies gegen die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr;
>> Frankreich erhält Anforderungen hinsichtlich der beizubringenden Nachweise aufrecht, um den Erstattungsanspruch der betroffenen Unternehmen zu begrenzen. Damit werden die Kriterien in dem besagten EuGH-Urteil nicht eingehalten.
Die Kommission hat Frankreich am 27. November 2014 ein Aufforderungsschreiben und am 29. April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Da Frankreich die Bestimmungen noch immer nicht erfüllt, befasst die Kommission jetzt den Gerichtshof der Europäischen Union. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 02.01.17
Home & Newsletterlauf: 20.01.17
Meldungen: Europäische Kommission
-
Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.
-
Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
-
Bereitstellung von Satellitenkapazitäten
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
-
Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada
Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.
-
Finanzmittel mobilisieren
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.