Durchsetzung von EU-Recht stärken
VW-Abgasskandal: Europäische Kommission und Verbraucherbehörden pochen auf zugesagte Reparaturen
Die europäischen Verbraucherbehörden gaben bekannt, dass Volkswagen sich verpflichtet hat, den kostenlosen Reparaturprozess der von der Abgasaffäre betroffenen und noch nicht reparierten Fahrzeuge 2018 fortzusetzen und zu beschleunigen
Die Europäische Kommission und die europäischen Verbraucherschutzbehörden haben Volkswagen erneut dazu aufgefordert, schnellstmöglich alle vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge zu reparieren. "Volkswagen hat seine Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt und muss viel mehr für die europäischen Verbraucher tun", so EU-Justiz- und Verbraucherkommissarin Věra Jourová. "Wir müssen nun die richtigen Lehren aus dem Volkswagen-Fall ziehen und die Handhabe der Verbraucher und die Durchsetzung von EU-Recht stärken. Und wir werden neue Wege für Verbrauchergruppen vorschlagen, um ihre Interessen effektiver zu verteidigen, insbesondere großen Unternehmen gegenüber. Diese Vorschläge werden im neuen Rahmen für Verbraucher enthalten sein, den ich im Frühjahr 2018 vorlegen will."
Die europäischen Verbraucherbehörden gaben bekannt, dass Volkswagen sich verpflichtet hat, den kostenlosen Reparaturprozess der von der Abgasaffäre betroffenen und noch nicht reparierten Fahrzeuge 2018 fortzusetzen und zu beschleunigen. Bisher wurden rund 73 Prozent der betroffenen Fahrzeuge repariert. Die Verbraucherbehörden forderten von Volkswagen außerdem mehr Einsatz bei der Bearbeitung der Reklamationen vor und nach der Reparatur sowie die Bereitstellung von genauen Informationen über die Reparaturen für alle betroffenen Verbraucher.
Diese Zusage ergeht in Antwort auf den gemeinsamen Brief, den die europäischen Verbraucherbehörden und die Europäische Kommission im September an den Vorstandsvorsitzenden von Volkswagen geschickt hatten und in dem der Konzern aufgefordert worden war, alle betroffenen Fahrzeuge zügig zu reparieren. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 03.01.18
Home & Newsletterlauf: 30.01.18
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
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