Durchsetzung von EU-Recht stärken
VW-Abgasskandal: Europäische Kommission und Verbraucherbehörden pochen auf zugesagte Reparaturen
Die europäischen Verbraucherbehörden gaben bekannt, dass Volkswagen sich verpflichtet hat, den kostenlosen Reparaturprozess der von der Abgasaffäre betroffenen und noch nicht reparierten Fahrzeuge 2018 fortzusetzen und zu beschleunigen
Die Europäische Kommission und die europäischen Verbraucherschutzbehörden haben Volkswagen erneut dazu aufgefordert, schnellstmöglich alle vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge zu reparieren. "Volkswagen hat seine Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt und muss viel mehr für die europäischen Verbraucher tun", so EU-Justiz- und Verbraucherkommissarin Věra Jourová. "Wir müssen nun die richtigen Lehren aus dem Volkswagen-Fall ziehen und die Handhabe der Verbraucher und die Durchsetzung von EU-Recht stärken. Und wir werden neue Wege für Verbrauchergruppen vorschlagen, um ihre Interessen effektiver zu verteidigen, insbesondere großen Unternehmen gegenüber. Diese Vorschläge werden im neuen Rahmen für Verbraucher enthalten sein, den ich im Frühjahr 2018 vorlegen will."
Die europäischen Verbraucherbehörden gaben bekannt, dass Volkswagen sich verpflichtet hat, den kostenlosen Reparaturprozess der von der Abgasaffäre betroffenen und noch nicht reparierten Fahrzeuge 2018 fortzusetzen und zu beschleunigen. Bisher wurden rund 73 Prozent der betroffenen Fahrzeuge repariert. Die Verbraucherbehörden forderten von Volkswagen außerdem mehr Einsatz bei der Bearbeitung der Reklamationen vor und nach der Reparatur sowie die Bereitstellung von genauen Informationen über die Reparaturen für alle betroffenen Verbraucher.
Diese Zusage ergeht in Antwort auf den gemeinsamen Brief, den die europäischen Verbraucherbehörden und die Europäische Kommission im September an den Vorstandsvorsitzenden von Volkswagen geschickt hatten und in dem der Konzern aufgefordert worden war, alle betroffenen Fahrzeuge zügig zu reparieren. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 03.01.18
Home & Newsletterlauf: 30.01.18
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