Öffentliches Beschaffungswesen verschlankt
Europäische Kommission begrüßt überarbeitetes WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Das GPA ist das einzige rechtsverbindliche WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und hat aktuell 15 Vertragsparteien
(30.04.14) - Die Europäische Kommission begrüßt das Inkrafttreten des überarbeiteten Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) der Welthandelsorganisation. Das GPA ist das einzige rechtsverbindliche WTO-Beschaffungsübereinkommen und ist am 6. April 2014 in Kraft treten. Hierzu sagte Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier: "Ich freue mich sehr, dass das im Dezember 2011 abgeschlossene, überarbeitete GPA in Kraft tritt. Es eröffnet Unternehmen in den Vertragsstaaten erhebliche zusätzliche Möglichkeiten für den Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf den Märkten von Ländern, die ebenfalls Vertragspartei sind. Gleichzeitig werden die Bestimmungen für das öffentliche Beschaffungswesen innerhalb der GPA-Gerichtsbarkeiten transparenter und besser vorhersehbar, was ganz dem Geist der vor kurzem beschlossenen Reformen der EU-Vergabevorschriften entspricht. Ich ersuche alle Vertragsparteien des GPA, die das Übereinkommen noch nicht ratifiziert haben, dies zu tun, und hoffe, dass das Inkrafttreten des überarbeiteten GPA den Weg für den baldigen Beitritt weiterer WTO-Mitglieder frei macht."
Hintergrund
Das GPA ist das einzige rechtsverbindliche WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und hat aktuell 15 Vertragsparteien (die Europäische Union in Bezug auf ihre 28 Mitgliedstaaten, zudem Armenien, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea, Liechtenstein, die Niederlande in Bezug auf Aruba, Norwegen, die Schweiz, Singapur, Taiwan und die Vereinigten Staaten).
Die Verhandlungen über aktualisierte Vergaberegeln und ergänzende Marktzugangsverpflichtungen wurden am 15. Dezember 2011 erfolgreich abgeschlossen; der endgültige Wortlaut des überarbeiteten GPA wurde am 30. März 2012 unterzeichnet.
Das überarbeitete GPA tritt 30 Tage nach dem Datum in Kraft, zu dem zwei Drittel der GPA-Vertragsparteien ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben. Zehn GPA-Vertragsparteien haben dem Protokoll zugestimmt: die Europäische Union, Liechtenstein, Norwegen, Taiwan, die Vereinigten Staaten, Hongkong (China), Island, Singapur und Israel. Für diese Vertragsparteien wird das überarbeitete GPA am 6. April 2014 in Kraft treten. Japan ratifizierte das überarbeitete GPA am 17. März 2014, so dass es für Japan am 16. April 2014 in Kraft treten wird.
Das überarbeitete GPA verschlankt und modernisiert das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. In Ländern, die Vertragspartei des Übereinkommens sind, wird sich der Marktzugang für die Unternehmen verbessern, da der Anwendungsbereich des Übereinkommens auf zahlreiche staatliche Stellen (Ministerien und Agenturen), neue Dienstleistungen und andere Bereiche des öffentlichen Beschaffungswesens erweitert wird. Nach WTO-Schätzungen dürfte die Überarbeitung des GPA zusätzliche Vergabemöglichkeiten im Wert von ca. 80 Mrd. EUR bringen.
Zudem dürfte das überarbeitete GPA neue Mitglieder anziehen und deren Beitritt erleichtern. Zehn WTO-Mitglieder, darunter China, die Republik Moldau, Montenegro, Neuseeland und die Ukraine, verhandeln derzeit über den Beitritt zum GPA.
Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/rules/gpa-wto/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>