Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Frage der Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme


Öffentliche Gesundheit: Europäische Kommission betont die Notwendigkeit, die Gesundheitssysteme in der EU wirksamer, zugänglicher und belastbarer zu gestalten
Bewertung der Wirksamkeit von Gesundheitssystemen ein komplexer Prozess

(30.04.14) - In einer angenommen Mitteilung legt die Kommission einen EU-Plan vor, mit dem die Gesundheitssysteme in der EU in die Lage versetzt werden sollen, die aktuellen Herausforderungen und Belastungen zu bewältigen. Darin werden eine Reihe von Initiativen hervorgehoben, die die EU entwickeln oder ausbauen kann, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschte qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Im Mittelpunkt stehen dabei Verfahren und Instrumente, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Gesundheitssysteme im Einklang mit den Reformempfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters wirksamer, zugänglicher und belastbarer zu gestalten.

Die Mitgliedstaaten werden auch dazu aufgerufen, die europäischen Finanzierungsinstrumente, wie die Strukturfonds, zur Durchführung der empfohlenen Reformen zu nutzen.

Tonio Borg, der EU-Kommissar für Gesundheit, sagte: "In den letzten Jahren hat die Kommission aufgrund der Wirtschaftskrise und auf Bitten der Mitgliedstaaten die Frage der Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme unter die Lupe genommen. Ich bin davon überzeugt, dass wir eine solide Evidenzbasis der Grundsätze und Instrumente erarbeitet haben, die die Mitgliedstaaten dabei unterstützen können, wirksame, zugängliche und belastbare Gesundheitssysteme zu entwickeln, die nicht nur für mehr Lebensjahre sorgen, sondern diese Jahre auch mit Leben füllen."

In der Mitteilung wird den Mitgliedstaaten, die ja primär für ihre Gesundheitssysteme selbst zuständig sind, Folgendes empfohlen:

>> Stärkung der Wirksamkeit, wobei zu berücksichtigen ist, dass das vorrangige Ziel eines Gesundheitssystems darin besteht, die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern. Dies kann durch die Anwendung von Leistungsbewertungsergebnissen, die Gewährleistung der Sicherheit und Qualität der Patientenversorgung und die Entwicklung eines integrierten Ansatzes in der Versorgung zur Vermeidung der Überlastung von Krankenhäusern erfolgen;

>> Verbesserung der Zugänglichkeit, so dass die Gesundheitssysteme die Bevölkerung flächendeckend versorgen. Dieses Ergebnis lässt sich durch eine bessere Planung des Arbeitskräftebedarfs im Gesundheitswesen und einen wirksameren Arzneimitteleinsatz erreichen. Darüber hinaus wird die Richtlinie über grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zu mehr Transparenz, Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit der Versorgung führen;

>> Verbesserung der Belastbarkeit, so dass die Gesundheitssysteme in der Lage sind, sich an sich wandelnde Rahmenbedingungen anzupassen und innovative Lösungen zu finden. Diese Fähigkeit lässt sich stärken, indem wirksamere und effizientere Behandlungsmöglichkeiten gewählt werden, die den Bedürfnissen der Patienten gerecht werden. Gleichermaßen von Bedeutung ist die Schaffung effizienter Informationsflüsse und innovativer Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen.

Warum jetzt? – Chronologie der Mitteilung

Folgende Meilensteine haben der Mitteilung den Weg geebnet:
>> 2006: Die Mitgliedstaaten vereinbaren gemeinsame Werte und Grundsätze der Gesundheitssysteme in der Europäischen Union.
>> 2011: Die Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wird angenommen.
>> 2011: Der Rat der Gesundheitsminister leitet einen Reflexionsprozess in der EU ein, um die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung moderner, bedarfsorientierter und tragfähiger Gesundheitssysteme zu unterstützen.
>> 2013: Im Dezember begrüßt der Rat der Gesundheitsminister in seinen Schlussfolgerungen zum Reflexionsprozess über moderne, bedarfsorientierte und tragfähige Gesundheitssysteme die erzielten Fortschritte und ruft zur Fortsetzung der Arbeit in diesem Bereich auf.
>> 2014: Der Jahreswachstumsbericht betont die Notwendigkeit, die Effizienz, die finanzielle Nachhaltigkeit und die Wirksamkeit der Gesundheitssysteme zu verbessern, um die angestrebte Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum zu erreichen. Auch wird darin die Bedeutung des Gesundheitswesens für die Bewältigung der sozialen Folgen der Wirtschaftskrise anerkannt, da ja das Gesundheitswesen in den kommenden Jahren beträchtliche Beschäftigungs-möglichkeiten schaffen wird.

Die Evidenzbasis
Die Mitteilung der Kommission stützt sich auf mehrere Studien, insbesondere zu den Themen Zugang zur Gesundheitsversorgung, Wirksamkeit der Gesundheitssysteme und Reformen des Krankenhaussektors. Diese Studien kamen unter anderem zu folgenden Ergebnissen:
>> Im Allgemeinen ist die Bewertung der Wirksamkeit von Gesundheitssystemen ein komplexer Prozess: Die Auswirkungen der Maßnahmen der Gesundheitsversorgung werden unter Umständen erst langfristig erkennbar, und die Zuverlässigkeit der Daten ist problematisch.

>> Die Früherkennung von Kolorektal-, Gebärmutterhals- und Brustkrebs durch organisierte bevölkerungsbezogene Vorsorgeprogramme ist ein nützliches Mittel, mit dem das Gesundheitswesen seine Ergebnisse verbessern kann.

>> Der Zugang zur Gesundheitsversorgung hängt direkt von den in den Gesundheitssystemen verwendeten Organisations- und Managementmodellen ab, wobei Patienten der Zugang zur Gesundheitsversorgung dann erschwert wird, wenn die Gesundheitssysteme komplex sind und es ihnen an Transparenz fehlt.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/health/healthcare/health_systems_organisation/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen