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Rechtsrahmen für Betrieb ziviler Drohnen


Europäische Kommission fordert strenge Regulierung für zivile Drohnen
Strenge Vorgaben im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz


(29.04.14) - Die Europäische Kommission hat einen robusten neuen Rechtsrahmen für den Betrieb ziviler Drohnen (pilotenferngesteuerter Luftfahrtsysteme) vorgeschlagen. Die neuen Normen und Vorschriften betreffen die Bereiche technische Sicherheit, Gefahrenabwehr, Schutz der Privatsphäre, Datenschutz, Versicherung und Haftung. Damit soll der europäischen Industrie ermöglicht werden, auf dem internationalen Markt für diese aufstrebende Technologie eine Führungsrolle zu übernehmen, während gleichzeitig alle erforderlichen Schutzvorkehrungen getroffen werden.

Zivile Drohnen werden in europäischen Ländern wie Schweden, Frankreich und dem Vereinigten Königreich mehr und mehr in verschiedenen Bereichen genutzt. Der ordnungspolitische Rahmen ist jedoch fragmentiert: Für die Betriebssicherheit gelten nationale Vorschriften, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind, und bei einer Reihe von wichtigen Fragen fehlt ein einheitlicher Ansatz.

Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission und zuständig für Verkehrsfragen, erklärte dazu: "Zivile Drohnen können Straßen- und Eisenbahnbrücken auf Schäden überprüfen, im Fall von Katastrophen wie Überschwemmungen zu Beobachtungszwecken eingesetzt werden und ermöglichen eine punktgenaue Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln. Es gibt sie in allen möglichen Formen und Größen. In Zukunft könnten Drohnen sogar von Ihrem bevorzugten Online-Einzelhändler zur Auslieferung von Büchern verwendet werden. Allerdings haben viele Menschen, zu denen auch ich gehöre, bei diesen Geräten Bedenken, und zwar in punkto Betriebssicherheit, äußere Gefährdungen und Privatsphäre."

Die für zivile Drohnen genutzte Technik ist immer ausgereifter, und ihr Potenzial für Wachstum und Beschäftigung ist beträchtlich. Schätzungen zufolge könnten in den nächsten zehn Jahren 10 Prozent des Luftverkehrsmarkts auf sie entfallen. Das sind 15 Mrd. Euro jährlich. Vizepräsident Kallas fügte hinzu: "Wenn es je den richtigen Zeitpunkt gab zu handeln – und zwar auf europäischer Ebene zu handeln –, dann jetzt. Während nämlich pilotenferngesteuerte Luftfahrtsysteme praktisch per Definition Grenzen überschreiten, steckt die Industrie noch in den Kinderschuhen. Wir haben jetzt die Gelegenheit, ein einheitliches Regelwerk für alle Beteiligten zu schaffen – so wie wir das auch bei größeren Luftfahrzeugen haben."

Die neuen Regelungen werden für folgende Bereiche gelten
>> Strenge EU-weite Vorschriften für Sicherheitsgenehmigungen.
Betriebssicherheit ist die oberste Priorität der EU-Luftfahrtpolitik. Die EU-Normen werden auf dem Grundsatz beruhen, dass zivile Drohnen (pilotenferngesteuerte Luftfahrzeuge) ebenso sicher sein müssen wie die bemannte Luftfahrt. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) wird besondere EU-weite Normen für pilotenferngesteuerte Luftfahrzeuge ausarbeiten.

>> Strenge Vorgaben im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz. Die von pilotenferngesteuerten Luftfahrzeugen gesammelten Daten müssen mit den geltenden Datenschutzbestimmungen in Einklang stehen, und die Datenschutzbehörden müssen die Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten überwachen. Die Kommission wird prüfen, wie die uneingeschränkte Anwendung der Datenschutzbestimmungen auf pilotenferngesteuerte Luftfahrzeuge zu gewährleisten ist, und erforderlichenfalls entsprechende Änderungen oder spezielle Leitlinien vorschlagen.

>> Strenge Vorgaben zur Gewährleistung der Sicherheit. Zivile Drohnen können ebenso wie andere Luftfahrzeuge für rechtswidrige Taten und Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit missbraucht werden. Die EASA beginnt mit der Ausarbeitung der entsprechenden Sicherheitsanforderungen, insbesondere zum Schutz der Informationssysteme, und schlägt anschließend besondere Rechtspflichten für alle relevanten Akteure (wie Navigationsdienstleister, Drohnenbetreiber oder Telekommunikationsdienstleister) vor, die von den nationalen Behörden durchzusetzen sein werden.

>> Klare Vorschriften für Haftung und Versicherung. Die derzeitige Haftpflichtversicherungsregelung wurde in erster Linie für bemannte Luftfahrzeuge geschaffen; hier bestimmt die Masse (ab 500 kg) die Mindestversicherungssumme. Die Kommission wird prüfen, inwieweit die gegenwärtigen Vorschriften zu ändern sind, um den Besonderheiten von pilotenferngesteuerten Luftfahrzeugen Rechnung zu tragen.

>> Gezieltere Ausrichtung der Forschung und Entwicklung und Förderung des neuen Wirtschaftszweigs. Die Kommission wird die Arbeit in Forschung und Entwicklung, insbesondere die Verwendung der vom Gemeinsamen Unternehmen SESAR (Single European Sky) verwalteten Mittel für Forschung und Entwicklung, gezielter ausrichten, um die Vorlaufzeiten für Technologien, die für die Integration von pilotenferngesteuerten Luftfahrtsystemen in den europäischen Luftraum besonders vielversprechend sind, möglichst kurz zu halten. KMU und Neugründungen in diesem Sektor werden Industrieförderung für die Entwicklung geeigneter Technologien (Programme "Horizont 2020" und COSME) erhalten.

Was geschieht als Nächstes?
Die Kommission führt 2014 eine eingehende Untersuchung (Folgenabschätzung) durch. Darin werden die bestehenden Probleme analysiert und die zu ihrer Lösung am besten geeigneten Optionen ermittelt. Anschließend kann sie den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament einen Legislativvorschlag unterbreiten. Die EASA kann umgehend mit der Ausarbeitung der erforderlichen technischen Sicherheitsnormen beginnen. Des Weiteren können u. a. Fördermaßnahmen im Rahmen bestehender EU-Programme wie SESAR, "Horizont 2020" und COSME ergriffen werden. All diese Arbeiten sind auf das vom Europäischen Rat im Dezember 2013 ausgegebene Ziel ausgerichtet, d. h. die schrittweise Integration von pilotenferngesteuerten Luftfahrtsystemen in den Luftraum ab 2016. (Europäische Kommission: ra)


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