Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schaffung der europäischen Datenwirtschaft


Europäische Datenwirtschaft: EU-Kommission stellt Konzept für Daten-Binnenmarkt vor
Ungerechtfertigte oder unverhältnismäßige Beschränkungen sollen beseitigt werden



Die EU-Kommission will den freien, grenzüberschreitenden Datenfluss in der EU möglich machen und die bestehenden ungerechtfertigten Beschränkungen abschaffen. Dafür hat sie in Brüssel politische und rechtliche Konzepte vorgeschlagen, mit denen Europas Digitalwirtschaft vorangebracht werden soll. Es sollte ein freier Datenfluss zwischen Standorten, über Grenzen hinweg und innerhalb eines einheitlichen Datenraums möglich sein", erklärte Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständiger Vizepräsident. "Wenn unsere Datenwirtschaft Wachstum und Beschäftigung hervorbringen soll, müssen Daten genutzt werden. Dafür müssen sie allerdings verfügbar sein und analysiert werden können."

Die veröffentlichte Mitteilung befasst sich mit nationalen Vorschriften und Regeln, die den freien Datenverkehr behindern, und stellt Lösungswege vor, mit denen ungerechtfertigte oder unverhältnismäßige Beschränkungen beseitigt werden können.

Die Kommission gibt außerdem einen Überblick über rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Datenzugang und Datenübermittlung, Datenübertragbarkeit und der Haftung bei nicht personenbezogenen, maschinengenerierten digitalen Daten. Sie hat zu diesen Themen zwei öffentliche Konsultationen eingeleitet und Gespräche mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern aufgenommen.

Die Konsultation zur Schaffung der europäischen Datenwirtschaft wird bis zum 26. April 2017 laufen und in die für später im Jahr geplante Initiative der Kommission zur europäischen Datenwirtschaft einfließen. Die Konsultation zur Bewertung der Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte endet am 14. April 2017. Sie richten sich an Akteure, die nicht personenbezogene Daten erzeugen und erheben sowie an die Nutzer solcher Daten (insbesondere von Maschinen oder Sensoren erzeugte Rohdaten). Hierzu gehören Unternehmen aller Größenordnungen, Hersteller und Nutzer von vernetzten Geräten, Betreiber und Nutzer von Online-Plattformen, Informationsbroker sowie Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen und Verbraucher.

Worin besteht das Problem?
Der EU fehlt ein Binnenmarkt für Daten. Das liegt daran, dass es sowohl Hemmnisse für den freien Datenverkehr in der EU als auch zugleich viele rechtliche Unklarheiten in Bezug auf Daten gibt. Dies führt dazu, dass in Europa wirtschaftliche, soziale und unternehmerische Chancen nicht realisiert werden können. Die EU muss dafür sorgen, dass sich Datenströme über Grenzen und Sektoren hinweg bewegen können und Daten bestmöglich verfügbar gemacht und weiterverwendet werden. Dies erfordert ein koordiniertes europäisches Konzept, um die Datenwirtschaft als Teil des digitalen Binnenmarkts voranzubringen.

Welche Chancen bringt der Vorschlag mit sich?
Digitale Produkte und Dienste können ganze Bereiche – z. B. Umweltschutz, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Klima, Ressourceneffizienz, Energie, intelligente Verkehrssysteme und Städte – grundlegend verändern. Die Datenanalyse bringt Verbesserungen für Verfahren und Entscheidungen, Innovation und Zukunftsprognosen. So können Unternehmen, die für ihre Entscheidungsfindung datengestützte Fakten heranziehen, ihre Produktivität um bis zu 6 Prozent (Studie) steigern.

Der EU-Datenmarkt (auf dem digitale Daten als aus Rohdaten gewonnene Produkte oder Dienste gehandelt werden) hatte 2015 ein Volumen von 54,5 Milliarden Euro (7 Prozent Zuwachs jährlich) und dürfte bis 2020 auf 84 Milliarden Euro anwachsen.

Die Datenwirtschaft der EU (bei der sämtliche Auswirkungen des Datenmarktes auf die Gesamtwirtschaft erfasst werden) beschäftigte 2015 6 Millionen Menschen und könnte 2020 7,4 Millionen Menschen in der EU Beschäftigung bieten. 2015 wurde ihr Wert auf 272 Mrd. Euro veranschlagt. Wenn das richtige politische und rechtliche Umfeld geschaffen würde, könnte die Datenwirtschaft bis 2020 einen Anteil von 3,17 Prozent am EU-BIP (643 Mrd. Euro) erlangen (Quelle: European Data Market Studie).

Um welche Daten geht es?
Die Datenwirtschaft umfasst einen Mix aus Daten aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie aus personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU, ist umfassen in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geregelt. Dazu zählt auch die Verarbeitung maschinell generierter oder industrieller Daten, die sich konkret auf eine bestimmte natürliche Person beziehen oder mit denen eine bestimmte natürliche Person identifiziert werden kann. Die DS-GVO gilt jedoch nicht für nicht personenbezogene Daten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 17.01.17
Home & Newsletterlauf: 06.02.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen