Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Vorschriften zum Schutz von Privatsphäre


Digitaler Binnenmarkt: Europäische Kommission stärkt Datenschutz und Datenwirtschaft
Die sogenannte "Cookie-Bestimmung", die den Nutzer mit vielen Zustimmungsanfragen konfrontiert, wird gestrafft



Die EU-Kommission hat überarbeitete Vorschriften für die Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation zusammen mit politischen und rechtlichen Konzepten für Europas Digitalwirtschaft vorgelegt. "Um das Potenzial der Datenwirtschaft auszuschöpfen, brauchen wir einen koordinierten, europäischen Ansatz, der auf wirksamen EU-Vorschriften zum Schutz von Privatsphäre und personenbezogenen Daten beruht", sagte Vizepräsident Andrus Ansip. Die Vorschläge sind Teil der im Mai 2015 vorgestellten Strategie für einen digitalen Binnenmarkt.

Mit ihren Vorschlägen zum Datenschutz will die Kommission die geltenden Regeln modernisieren und ihren Anwendungsbereich auf alle Anbieter elektronischer Kommunikation ausweiten. Zudem sollen sie neue Möglichkeiten für die Verarbeitung von Kommunikationsdaten eröffnen und das Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt stärken. Gleichzeitig werden mit dem Vorschlag die Vorschriften für die elektronische Kommunikation auf das Niveau der Datenschutz-Grundverordnung angehoben.

Zudem hat die Kommission neue Regeln vorgeschlagen, mit denen gewährleistet werden soll, dass personenbezogene Daten, die von Organen und Einrichtungen der EU verarbeitet werden, genauso geschützt werden, wie dies in den Mitgliedstaaten unter der Datenschutz-Grundverordnung der Fall ist. Außerdem hat sie ein strategisches Konzept für Fragen im Zusammenhang mit der internationalen Weitergabe personenbezogener Daten vorgelegt.

Der Erste Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, sagte hierzu: "Unsere Vorschläge ergänzen den EU-Datenschutzrahmen. Sie werden gewährleisten, dass die Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation durch moderne und wirksame Vorschriften geschützt wird und die europäischen Organe dieselben hohen Standards anwenden, wie wir sie von unseren Mitgliedstaaten erwarten."

Besserer Schutz der Privatsphäre online und neue Geschäftsmöglichkeiten
Die vorgeschlagene Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation erhöht den Schutz des Privatlebens und bietet neue Möglichkeiten für Unternehmen.

Neue Marktteilnehmer: 92 Prozent der Europäerinnen und Europäer halten es für wichtig, dass ihre E-Mails und Online-Nachrichten vertraulich bleiben. Die aktuelle e-Datenschutz-Richtlinie gilt jedoch nur für die herkömmlichen Telekommunikationsanbieter. Die Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre werden sich jetzt auch auf neue Unternehmen erstrecken, die elektronische Kommunikationsdienste wie WhatsApp, Facebook, Messenger, Skype, Gmail, iMessage oder Viber anbieten.

Wirksamere Vorschriften: Für alle Menschen und Unternehmen in der EU wird in der elektronischen Kommunikation dasselbe Schutzniveau gelten, denn zur Aktualisierung der e-Datenschutz-Richtlinie wurde eine unmittelbar geltende Verordnung gewählt. Die Unternehmen werden ebenfalls davon profitieren, dass EU-weit einheitliche Vorschriften gelten werden.

Inhalt und Metadaten: Der Schutz der Privatsphäre wird sowohl für den Inhalt als auch die Metadaten (z. B. Zeitpunkt eines Anrufs oder Standortdaten) gewährleistet. Beide haben eine hohe Relevanz für den Schutz der Privatsphäre und müssen nach dem Verordnungsvorschlag anonymisiert oder gelöscht werden, sofern die Nutzer nicht ihre Zustimmung erteilt haben und die Daten nicht beispielsweise für Rechnungsstellungszwecke benötigt werden.

Neue Geschäftschancen: Stimmt ein Nutzer der Verarbeitung von Kommunikationsdaten – Inhalt und/oder Metadaten – zu, haben herkömmliche Telekommunikationsbetreiber künftig mehr Möglichkeiten, die Daten zu nutzen und zusätzliche Dienste anzubieten. Sie könnten z. B. sogenannte "Heatmaps" erstellen, aus denen hervorgeht, wo sich bestimmte Personen befinden. Dies könnte beispielsweise Behörden oder Transportunternehmen bei der Entwicklung neuer Infrastrukturprojekte helfen.

Einfachere Vorschriften zu Cookies: Die sogenannte "Cookie-Bestimmung", die den Nutzer mit vielen Zustimmungsanfragen konfrontiert, wird gestrafft. Die neuen Vorschriften werden die Einstellungen wieder mehr den Nutzern überlassen, da bei einer Gefährdung der Privatsphäre Cookies und andere Identifikatoren künftig leicht akzeptiert oder abgelehnt werden können. Mit dem Vorschlag wird klargestellt, dass für Cookies, die keine Gefährdung der Privatsphäre darstellen, keine Zustimmung erteilt werden muss, wodurch sich das Internet-Erlebnis verbessert (z. B. Speichern des Inhalts eines Warenkorbs). Auch für Cookies, die von einer besuchten Website gespeichert werden, um die Zahl ihrer Besucher zu ermitteln, wird keine Einwilligung mehr nötig sein.

Schutz gegen Spam: Der veröffentlichte Vorschlag untersagt unerbetene elektronische Kommunikation (u. a. in Form von E-Mails, SMS und im Prinzip auch Telefonanrufen) gänzlich, sofern der Nutzer nicht zugestimmt hat. Die Mitgliedstaaten können sich für eine Lösung entscheiden, bei die Verbraucher das Recht haben zu erklären, dass sie keine persönlichen Marketinganrufe erhalten wollen (z. B. durch Registrierung ihrer Nummer auf einer Sperrliste gegen Werbeanrufe). Bei Marketinganrufen muss künftig die Rufnummernanzeige eingeschaltet sein oder durch eine besondere Vorwahl angezeigt werden, dass es sich um Telefonmarketing handelt.

Wirksamere Rechtsdurchsetzung: Für die Durchsetzung der Vertraulichkeitsregeln der Verordnung sind die gleichen nationalen Datenschutzbehörden zuständig.

Datenschutzvorschriften für EU-Organe und -Einrichtungen
Mit der vorgeschlagenen Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten in den Organen und Einrichtungen der EU sollen die bestehenden Vorschriften aus dem Jahr 2011 an die neueren, strengeren Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung aus dem Jahr 2016 angepasst werden. Jede Person, deren personenbezogene Daten durch die europäischen Organe und Einrichtungen verarbeitet werden, wird dadurch von höheren Schutzstandards profitieren.

Internationaler Datenschutz
In der vorgeschlagenen Mitteilung wird ein strategischer Ansatz für die Weitergabe personenbezogener Daten auf internationaler Ebene darlegt, der den gewerblichen Datenaustausch erleichtern und die Zusammenarbeit in der Strafverfolgung ohne Abstriche beim Datenschutzniveau verbessern soll. Die Kommission wird sich aktiv an den Gesprächen zur "Feststellung eines angemessenen Datenschutzniveaus” (die den freien Fluss personenbezogener Daten in Länder mit im Wesentlichen gleichwertigen Datenschutzvorschriften wie die EU ermöglicht) mit wichtigen Handelspartnern in Ost- und Südost-Asien (beginnend im Jahr 2017 mit Japan und Korea), aber auch mit interessierten Ländern in Lateinamerika und den Nachbarländern der EU beteiligen.

Sie wird zudem umfassend auf andere Mechanismen des EU-Datenschutzrechts (Datenschutz-Grundverordnung und Polizei-Richtlinie) zurückgreifen, um den Austausch personenbezogener Daten mit weiteren Drittländer zu erleichtern, mit denen keine Einigung hinsichtlich des angemessenen Datenschutzniveau erreicht werden kann. Mit der Mitteilung bestätigt die Kommission außerdem erneut, dass sie sich weiterhin auf bilateraler und multilateraler Ebene für die Entwicklung hoher internationaler Datenschutzstandards einsetzen wird.

Nächste Schritte
Im Zuge der Vorlage der Vorschläge ruft die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf, die Arbeiten zügig abzuschließen, damit die Legislativvorschläge bis zum 25. Mai 2018 – dem Beginn der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung – angenommen werden können. Dadurch soll den Bürgern und Unternehmen ab diesem Zeitpunkt ein ausgereifter, vollständiger Rechtsrahmen für den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten in Europa zur Verfügung gestellt werden.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 17.01.17
Home & Newsletterlauf: 06.02.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen