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Bürokratische Hürden sollen abgebaut werden


Neue Impulse für eine europäische Dienstleistungswirtschaft
Die Europäische Kommission legt Leitlinien zum Reformbedarf der Mitgliedstaaten bei der Reglementierung freiberuflich erbrachter Dienstleistungen mit hohem Wachstums- und Beschäftigungspotenzial vor



Die EU-Kommission will das Potential des europäischen Binnenmarktes für Anbieter von Dienstleistungen besser nutzen. Mit ihren vorgelegten Vorschlägen sollen bürokratische Hürden für Unternehmer und Freiberufler abgebaut werden. "Es geht nicht darum, den Mitgliedstaaten zu sagen, wie sie ihre Berufe reglementieren sollen. Und die Kommission hat auch keinerlei Absicht, den deutschen Meisterbrief in Frage zu stellen. Wir wollen vielmehr deutschen und anderen europäischen Unternehmen und Freiberuflern die Chance bieten, Dienstleistungen für einen potentiellen Kundenkreis von 500 Millionen Menschen EU-weit anzubieten", sagte Richard Kühnel, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland. "Das ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen wichtig, für die die administrativen Hürden kostspielig und schwer zu überwinden sind. Auch für Unternehmer und junge Arbeitnehmer, die nur innerhalb Deutschlands tätig sind, wollen wir neue Möglichkeiten schaffen."

Konkret schlägt die EU-Kommission die folgenden vier Initiativen vor:

1. Eine neue "Elektronische Europäische Dienstleistungskarte"
Ein vereinfachtes elektronisches Verfahren soll es Dienstleistern wie z. B. Ingenieurbüros oder IT-Beratern erleichtern, die notwendigen Verwaltungsformalitäten für eine Dienstleistungstätigkeit im Ausland zu erfüllen. Dienstleistungserbringer haben damit künftig einen einzigen Ansprechpartner in ihrem Heimatland und in ihrer eigenen Sprache. Dieser prüft die erforderlichen Informationen und leitet sie an den Aufnahmemitgliedstaat weiter. Der Aufnahmemitgliedstaat bleibt zuständig für die Anwendung der nationalen Vorschriften und für die Entscheidung, ob der Antragsteller in seinem Hoheitsgebiet Dienstleistungen anbieten darf.

2. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für reglementierte Berufe
Für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe ist die EU nicht zuständig. Dies ist nach wie vor ein Vorrecht der Mitgliedstaaten. Allerdings muss ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind. Die Kommission will ein einheitliches und konsequentes Vorgehen sicherstellen, indem sie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorschlägt und einfach und klar darlegt, wie die Mitgliedstaaten bei dieser umfassenden und transparenten Prüfung vorgehen müssen, bevor sie ihre nationalen Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen erlassen oder ändern.

3. Leitlinien für nationale Reformen bei der Reglementierung freier Berufe
Die Kommission legt Leitlinien zum Reformbedarf der Mitgliedstaaten bei der Reglementierung freiberuflich erbrachter Dienstleistungen mit hohem Wachstums- und Beschäftigungspotenzial vor; dazu gehören die Tätigkeiten von Architekten, Ingenieuren, Rechtsanwälte, Rechnungsprüfern, Patentanwälten, Immobilienmaklern und Fremdenführern. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, zu prüfen, ob die für diese freien Berufe geltenden Auflagen die von ihnen erklärten nationalen politischen Ziele erfüllen.

4. Verbessertes Meldeverfahren für Entwürfe nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen
Nach EU-Recht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die Änderungen zu nationalen Rechtsvorschriften für Dienstleistungen zu melden, damit das Exekutivorgan der EU und die anderen Mitgliedstaaten etwaige Bedenken aufgrund möglicher Unvereinbarkeiten mit dem EU-Recht bereits in einem frühen Stadium geltend machen können. Die Kommission schlägtVerbesserungen an diesem Mechanismus vor, um das Verfahren zeitsparender, effektiver und transparenter zu machen.

Dienstleistungssektor schafft 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze
Dienstleistungen machen zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU aus und sie schaffen etwa 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze. Dennoch bleibt der Dienstleistungssektor hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das Produktivitätswachstum des Sektors ist gering, und die übrigen Länder der Welt holen auf. Es bestehen noch Hindernisse für die Gründung und das Wachstum von Unternehmen, was höhere Preise und eine geringere Auswahl für die Verbraucher bedeutet.

Zudem hängt die Leistungsfähigkeit der Industrie immer stärker von der Wettbewerbsfähigkeit des Dienstleistungssektors ab. Hindernisse für den Handel mit Dienstleistungen im Binnenmarkt sind daher auch Hemmnisse für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der EU. Um diesen Trend umzukehren und zusätzliche Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen, müssen die Mitgliedstaaten die Entwicklung der Dienstleistungswirtschaft ankurbeln und das Potenzial des Binnenmarkts für Dienstleistungen besser nutzen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 17.01.17
Home & Newsletterlauf: 06.02.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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