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Datennutzung: Auf eine neue Richtlinie geeinigt


Offene Daten des öffentlichen Sektors werden leichter nutzbar
Der Steuerzahler hat die Informationen des öffentlichen Sektors bereits bezahlt - Eine weitere Öffnung dieser Informationen zur Weiterverwendung kommt der europäischen Datenwirtschaft zugute



Von anonymisierten Energieverbrauchsdaten über Daten zur Mobilität bis hin zu nationalen Bildungsstatistiken: In Zukunft wird es leichter sein, offene Daten und Informationen von Behörden zu nutzen. Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rates der EU und der Europäischen Kommission haben sich auf eine neue Richtlinie geeinigt.

"Daten bilden zunehmend die Lebensader der heutigen Wirtschaft, und die Erschließung des Potenzials der öffentlichen offenen Daten kann große wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen. Der unmittelbare wirtschaftliche Gesamtwert der Informationen des öffentlichen Sektors und der Daten öffentlicher Unternehmen wird voraussichtlich von 52 Mrd. Euro im Jahr 2018 auf 194 Mrd. Euro im Jahr 2030 ansteigen. Mit diesen neuen Vorschriften werden wir dafür sorgen, dass wir das Beste aus diesem Wachstum machen können", sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip.

Die EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Mariya Gabriel, ergänzte: "Der Steuerzahler hat die Informationen des öffentlichen Sektors bereits bezahlt. Eine weitere Öffnung dieser Informationen zur Weiterverwendung kommt der europäischen Datenwirtschaft zugute, denn diese kann damit neue innovative Produkte und Dienstleistungen anbieten – beispielsweise auch gestützt auf künstliche Intelligenz. Über die Wirtschaft hinaus sind offene Daten des öffentlichen Sektors aber auch für unsere Demokratie und Gesellschaft wichtig, denn sie erhöhen die Transparenz und fördern eine auf Fakten gestützte öffentliche Diskussion."

In voller Übereinstimmung mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt die neue Richtlinie über offene Daten und Informationen des öffentlichen Sektors den bestehenden Rechtsrahmen auf den neuesten Stand. Dazu werden Bedingungen festgelegt, unter denen Daten des öffentlichen Sektors zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden sollen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den wachsenden Mengen an hochwertigen Daten, die heute verfügbar sind.

Worum geht es bei den neuen Vorschriften?

Alle Inhalte des öffentlichen Sektors, die im Rahmen nationaler Vorschriften über den Zugang zu Dokumenten zugänglich sind, stehen grundsätzlich auch für eine kostenlose Weiterverwendung zur Verfügung. Öffentliche Stellen dürfen – mit wenigen begrenzten Ausnahmen – dafür nicht mehr als die ihnen durch die Weiterverwendung ihrer Daten entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Auf diese Weise können mehr KMU und Start-ups neue Märkte für die Bereitstellung datengestützter Produkte und Dienstleistungen erschließen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf hochwertigen Datensätzen wie Statistiken oder Geodaten. Solche Datensätze bieten ein großes kommerzielles Potenzial und können die Entwicklung einer Vielzahl von Informationsprodukten und -diensten mit hohem Mehrwert beschleunigen.

Öffentliche Dienste im Verkehrs- und Versorgungssektor erzeugen wertvolle Daten. Ob die Unternehmen ihre Daten öffentlich zugänglich machen müssen oder nicht, ist in verschiedenen nationalen oder europäischen Vorschriften geregelt, wenn aber ihre Daten zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen, dann fallen sie nun unter die Richtlinie über offene Daten und Informationen des öffentlichen Sektors. Das bedeutet, dass die Unternehmen die Grundsätze der Richtlinie einhalten und die Verwendung geeigneter Datenformate und Verbreitungsmethoden gewährleisten müssen. Sie dürfen dafür aber weiterhin angemessene Gebühren zur Deckung ihrer Kosten erheben.

Einige öffentliche Stellen schließen mit Privatunternehmen komplexe Datennutzungsvereinbarungen, was potenziell dazu führen kann, dass Informationen des öffentlichen Sektors blockiert bzw. zurückgehalten werden. Daher werden Vorkehrungen getroffen, um die Transparenz zu erhöhen und den Abschluss von Vereinbarungen zu beschränken, die zu einer ausschließlichen Weiterverwendung der Daten des öffentlichen Sektors durch bestimmte private Partner führen könnten.

Mehr Echtzeit-Daten sollen über Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) zur Verfügung stehen, damit Unternehmen, insbesondere Start-ups, innovative Produkte und Dienstleistungen, z. B. Mobilitäts-Apps, entwickeln können. Außerdem werden Daten aus öffentlich finanzierter Forschung in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen: Die Mitgliedstaaten sind gehalten, Regeln für den freien Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsdaten aufzustellen. Gleichzeitig gelten einheitliche Regelungen für die Weiterverwendung aller öffentlich finanzierten Forschungsdaten, die über Datendepots zugänglich gemacht werden.
Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen nun die überarbeiteten Vorschriften noch förmlich annehmen. Bevor sie wirksam werden können, haben die Mitgliedstaaten für die Umsetzung in nationales Recht dann zwei Jahre Zeit. Die Kommission wird sich – gemeinsam mit den Mitgliedstaaten – daran machen, die hochwertigen Datensätze zu ermitteln, die sie sodann in einem Durchführungsrechtsakt festlegen wird.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 13.03.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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