Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Datennutzung: Auf eine neue Richtlinie geeinigt


Offene Daten des öffentlichen Sektors werden leichter nutzbar
Der Steuerzahler hat die Informationen des öffentlichen Sektors bereits bezahlt - Eine weitere Öffnung dieser Informationen zur Weiterverwendung kommt der europäischen Datenwirtschaft zugute



Von anonymisierten Energieverbrauchsdaten über Daten zur Mobilität bis hin zu nationalen Bildungsstatistiken: In Zukunft wird es leichter sein, offene Daten und Informationen von Behörden zu nutzen. Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rates der EU und der Europäischen Kommission haben sich auf eine neue Richtlinie geeinigt.

"Daten bilden zunehmend die Lebensader der heutigen Wirtschaft, und die Erschließung des Potenzials der öffentlichen offenen Daten kann große wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen. Der unmittelbare wirtschaftliche Gesamtwert der Informationen des öffentlichen Sektors und der Daten öffentlicher Unternehmen wird voraussichtlich von 52 Mrd. Euro im Jahr 2018 auf 194 Mrd. Euro im Jahr 2030 ansteigen. Mit diesen neuen Vorschriften werden wir dafür sorgen, dass wir das Beste aus diesem Wachstum machen können", sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip.

Die EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Mariya Gabriel, ergänzte: "Der Steuerzahler hat die Informationen des öffentlichen Sektors bereits bezahlt. Eine weitere Öffnung dieser Informationen zur Weiterverwendung kommt der europäischen Datenwirtschaft zugute, denn diese kann damit neue innovative Produkte und Dienstleistungen anbieten – beispielsweise auch gestützt auf künstliche Intelligenz. Über die Wirtschaft hinaus sind offene Daten des öffentlichen Sektors aber auch für unsere Demokratie und Gesellschaft wichtig, denn sie erhöhen die Transparenz und fördern eine auf Fakten gestützte öffentliche Diskussion."

In voller Übereinstimmung mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt die neue Richtlinie über offene Daten und Informationen des öffentlichen Sektors den bestehenden Rechtsrahmen auf den neuesten Stand. Dazu werden Bedingungen festgelegt, unter denen Daten des öffentlichen Sektors zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden sollen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den wachsenden Mengen an hochwertigen Daten, die heute verfügbar sind.

Worum geht es bei den neuen Vorschriften?

Alle Inhalte des öffentlichen Sektors, die im Rahmen nationaler Vorschriften über den Zugang zu Dokumenten zugänglich sind, stehen grundsätzlich auch für eine kostenlose Weiterverwendung zur Verfügung. Öffentliche Stellen dürfen – mit wenigen begrenzten Ausnahmen – dafür nicht mehr als die ihnen durch die Weiterverwendung ihrer Daten entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Auf diese Weise können mehr KMU und Start-ups neue Märkte für die Bereitstellung datengestützter Produkte und Dienstleistungen erschließen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf hochwertigen Datensätzen wie Statistiken oder Geodaten. Solche Datensätze bieten ein großes kommerzielles Potenzial und können die Entwicklung einer Vielzahl von Informationsprodukten und -diensten mit hohem Mehrwert beschleunigen.

Öffentliche Dienste im Verkehrs- und Versorgungssektor erzeugen wertvolle Daten. Ob die Unternehmen ihre Daten öffentlich zugänglich machen müssen oder nicht, ist in verschiedenen nationalen oder europäischen Vorschriften geregelt, wenn aber ihre Daten zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen, dann fallen sie nun unter die Richtlinie über offene Daten und Informationen des öffentlichen Sektors. Das bedeutet, dass die Unternehmen die Grundsätze der Richtlinie einhalten und die Verwendung geeigneter Datenformate und Verbreitungsmethoden gewährleisten müssen. Sie dürfen dafür aber weiterhin angemessene Gebühren zur Deckung ihrer Kosten erheben.

Einige öffentliche Stellen schließen mit Privatunternehmen komplexe Datennutzungsvereinbarungen, was potenziell dazu führen kann, dass Informationen des öffentlichen Sektors blockiert bzw. zurückgehalten werden. Daher werden Vorkehrungen getroffen, um die Transparenz zu erhöhen und den Abschluss von Vereinbarungen zu beschränken, die zu einer ausschließlichen Weiterverwendung der Daten des öffentlichen Sektors durch bestimmte private Partner führen könnten.

Mehr Echtzeit-Daten sollen über Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) zur Verfügung stehen, damit Unternehmen, insbesondere Start-ups, innovative Produkte und Dienstleistungen, z. B. Mobilitäts-Apps, entwickeln können. Außerdem werden Daten aus öffentlich finanzierter Forschung in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen: Die Mitgliedstaaten sind gehalten, Regeln für den freien Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsdaten aufzustellen. Gleichzeitig gelten einheitliche Regelungen für die Weiterverwendung aller öffentlich finanzierten Forschungsdaten, die über Datendepots zugänglich gemacht werden.
Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen nun die überarbeiteten Vorschriften noch förmlich annehmen. Bevor sie wirksam werden können, haben die Mitgliedstaaten für die Umsetzung in nationales Recht dann zwei Jahre Zeit. Die Kommission wird sich – gemeinsam mit den Mitgliedstaaten – daran machen, die hochwertigen Datensätze zu ermitteln, die sie sodann in einem Durchführungsrechtsakt festlegen wird.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 13.03.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen