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Betrug und Korruption in der EU


Betrugsbekämpfung: Arbeitsprogramm "Hercule III" angenommen
Eine wichtige Neuerung des Programms Hercule III ist die, dass Mitgliedstaaten künftig mehr Finanzmittel beantragen können

(23.06.14) - Die Europäische Kommission hat ihr erstes Jahresarbeitsprogramm für das neue Betrugsbekämpfungsprogramm "Hercule III" angenommen. Im Jahr 2014 werden 13,7 Mio. EUR bereitgestellt, um Mitgliedstaaten zu unterstützen, die gegen Betrug, Korruption oder andere illegale Tätigkeiten vorgehen. Außerdem wird das Programm zur Finanzierung spezieller Vorhaben wie der Anschaffung von Röntgenscannern oder anderer technischer Anlagen beitragen, die die nationale Behörden benötigen, um Schmuggel und andere Straftaten zu bekämpfen, die die finanziellen Interessen der EU schädigen.

Hierzu erklärte Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, Zollunion und Betrugsbekämpfung: "Betrug und Korruption in der EU müssen im Wege der Partnerschaft bekämpft werden. Mit dem Programm Hercule III erhalten die Mitgliedstaaten erhebliche finanzielle Unterstützung, um Betrüger zu fassen und das Geld der Steuerzahler zu schützen. Dank des heute angenommenen Arbeitsprogramms können jetzt viele nützliche Betrugsbekämpfungsprojekte in die Praxis umgesetzt werden.”

Eine wichtige Neuerung des Programms Hercule III ist die, dass Mitgliedstaaten künftig mehr Finanzmittel beantragen können. So können Anträge auf Finanzhilfe jetzt auch dann gestellt werden, wenn der Anteil der nationalen Kofinanzierung sehr niedrig ist. Die Mitgliedstaaten können Finanzhilfe in Höhe von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten von Maßnahmen beantragen, um die technischen und operativen Kapazitäten ihrer Zoll- und Strafverfolgungsbehörden auszubauen. In ausreichend begründeten Fällen können die Finanzhilfen ausnahmsweise sogar auf bis zu 90 Prozent angehoben werden. Dies ist umso wichtiger, als in der gegenwärtigen Wirtschaftslage viele nationale Haushalte unter Druck stehen.

Die Mittelausstattung für die technische Hilfe beläuft sich 2014 auf 10,3 Mio. EUR und wird verwendet, um nationale Behörden bei der Anschaffung z. B. von Ermittlungsinstrumenten, Röntgenscannern und Computern für automatische Systeme zur Identifizierung von Nummernschildern zu unterstützen. Außerdem wird die Kommission die Kosten für den Zugang zu speziellen Datenbanken übernehmen, damit die Zoll- und Steuerbehörden der Mitgliedstaaten diese anonym nutzen können. Besonders wichtig ist diese Unterstützung bei der Bekämpfung des Tabakschmuggels, durch den der EU und den Mitgliedstaaten jährlich Verluste in Höhe von rund 10 Mrd. EUR entstehen.

Weitere 3,4 Mio. EUR aus dem Programm Hercule III werden für Schulungsmaßnahmen, Seminare und Konferenzen aufgewendet. Durch solche Schulungen soll u. a. die Qualifikation der Mitarbeiter von Zoll- oder Polizeibehörden der Mitgliedstaaten in der digitalen Forensik verbessert werden, und es sollen bewährte Verfahren auf diesem Gebiet weitergegeben werden. Ferner wird durch Seminare, Studien und Konferenzen der Informationsaustausch zwischen Rechtssachverständigen und Forschern im Bereich der Rechtspraxis der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung erleichtert.

Weitere Schritte
Die Kommission wird "Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen" veröffentlichen, um Zoll- und Steuerbehörden sowie Universitäten und Rechtssachverständige zur Beantragung von Finanzhilfen aufzufordern.

Link
OLAF-Website: http://ec.europa.eu/anti_fraud/media-corner/press-releases/press-releases/2014/20140321_01_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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