Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Reifenlabels angepasst an EU-Energielabels


Emissionsarme Mobilität: Europäische Kommission begrüßt Einigung über die Kennzeichnung von Reifen
Für Reifen sind die Mindestleistungsanforderungen in der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 über die allgemeine Sicherheit festgelegt

31. Mai 2025

Reifen werden künftig besser sichtbar und genauer gekennzeichnet. Das neue Design der Reifenlabels wird an das des EU-Energielabels angeglichen. Darauf haben sich die EU-Staaten, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission geeinigt. Der für Klimapolitik und Energie zuständige Kommissar Miguel Arias Cañete begrüßte die Einigung: "Durch den Umstieg auf die energieeffizientesten Reifen können die europäischen Bürger ihren Kraftstoffverbrauch deutlich senken, Geld sparen und die Umwelt schonen."

Er fügte hinzu: "Dies ist der europäische Weg zu wirklicher Energieversorgungssicherheit und echtem Klimaschutz: Indem wir in allen Bereichen unseres Lebens energieeffizienter handeln, können wir unsere Energierechnungen senken und unsere Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringern. Wir steigern auf diese Weise die industrielle Wettbewerbsfähigkeit, schaffen Arbeitsplätze und machen unsere Wirtschaft nachhaltiger."

Am 17. Mai 2018 hatte die Kommission als Teil des Pakets für saubere Mobilität die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Reifen vorgeschlagen. Durch die neuen Vorschriften wird die Kennzeichnung von Reifen besser sichtbar, zukunftstauglicher und genauer. Durchsetzung und Marktüberwachung werden verbessert, und die Skalen auf den Etiketten werden aktualisiert, um bestmögliche Informationen zu liefern. Das neue, modernere Design wird an dasjenige des bekannten EU-Energielabels angeglichen, wobei die ursprüngliche Größe und die Piktogramme, die den Verbrauchern gut bekannt sind, beibehalten werden.

Nächste Schritte
Nach der politischen Einigung muss die Verordnung nun noch förmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden. Sobald die beiden gesetzgebenden Organe in den kommenden Monaten ihre Zustimmung zu der aktualisierten Verordnung gegeben haben, wird diese im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sie tritt 20 Tage danach in Kraft. Die Anwendung der neuen Verordnung beginnt 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten.

Hintergrund
Zwischen 2014 und 2017 ist der Energieverbrauch im Straßenverkehr um 5,6 Prozent gestiegen, wodurch sich die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor erhöht haben. Da der Rollwiderstand von Reifen 20 bis 30 Prozent des Kraftstoffverbrauchs eines Fahrzeugs ausmacht, muss dieser Widerstand verringert werden, um die Kraftstoffeffizienz zu erhöhen und die Emissionen zu senken.

Die Kommission hat diese Themen aufgegriffen und im Mai 2018 im Rahmen des Pakets "Emissionsarme Mobilität" einen Vorschlag zur Aktualisierung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 über die Kennzeichnung von Reifen vorgelegt. Die Kennzeichnung von Reifen ist Teil der Vorschriften der Europäischen Union über die Energieeffizienz von Produkten. Dazu gehören Ökodesign-Verordnungen, mit denen Mindestanforderungen und Vorschriften für die Energieverbrauchskennzeichnung festgelegt und den Verbrauchern Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit diese umweltfreundliche Kaufentscheidungen treffen können. Für Reifen sind die Mindestleistungsanforderungen in der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 über die allgemeine Sicherheit festgelegt.(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 25.02.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen