Rechtsstaatlichkeit und das Funktionieren der EU
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch erhöhte Sensibilisierung, jährlicher Monitoring-Zyklus und wirkungsvollere Rechtsdurchsetzung
Die Europäische Kommission stellt konkrete Initiativen mit drei Handlungsschwerpunkten vor: Förderung einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit, Vorbeugung von Rechtsstaatlichkeitsproblemen und wirkungsvolle Gegenmaßnahmen bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit
Ausgehend von den Lehren, die seit 2014 gezogen wurden, und den seit April dieses Jahres geführten Konsultationen hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Europa beschlossen. In den vergangenen fünf Jahren sah sich die Europäische Kommission in der Europäischen Union mit einer Reihe von Problemen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit konfrontiert. Die konstante Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist für das europäische Projekt unverzichtbar. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger die Rechte, die das EU-Recht ihnen verleiht, in Anspruch nehmen können, und dass die Mitgliedstaaten sich gegenseitig Vertrauen entgegenbringen. Einer veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zufolge messen mehr als 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger der Achtung der Rechtsstaatlichkeit große Bedeutung bei und glauben, dass diese verbessert werden muss. 89 Prozent der Befragten halten es für erforderlich, dass die Rechtstaatlichkeit in allen anderen EU-Mitgliedstaaten geachtet wird.
Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans äußerte sich dazu wie folgt: "Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich erneut bekräftigt, dass die Rechtsstaatlichkeit für das Funktionieren der EU von entscheidender Bedeutung ist. Diese Bedeutung wird auch von einer überwältigenden Mehrheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger anerkannt. Dennoch war sie in den vergangenen fünf Jahren auf mehrfache Weise das Ziel von Angriffen. Um dagegen vorzugehen, hat die Europäische Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft und wird dies auch weiterhin tun. Wir haben beschlossen, unser Instrumentarium für die Förderung, den Schutz und die Durchsetzung der Rechtstaatlichkeit weiter zu stärken."
Die Kommission stellt konkrete Initiativen mit drei Handlungsschwerpunkten vor: Förderung einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit, Vorbeugung von Rechtsstaatlichkeitsproblemen und wirkungsvolle Gegenmaßnahmen bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit. Hüterin der Verträge ist einzig und allein die Europäische Kommission. Für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit als Grundwert unserer Union tragen jedoch alle Organe der Union und alle Mitgliedstaaten gleichermaßen Verantwortung. Darüber hinaus erfordern wirkungsvolle Gegenmaßnahmen aber auch die Unterstützung der Zivilgesellschaft. Die Kommission ruft alle Akteure zum Handeln auf.
Um europaweit eine gemeinsame Kultur der Rechtsstaatlichkeit zu fördern, wird die Kommission ihre Idee einer jährlichen Veranstaltung für einen gezielten Dialog mit der Zivilgesellschaft weiterverfolgen. Sie wird die bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten in vollem Umfang dazu nutzen, um Interessenträgern, darunter auch der Zivilgesellschaft, die Möglichkeit zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit zu geben und eine Kommunikationsstrategie zum Thema Rechtsstaatlichkeit festlegen. Die Kommission wird die Zusammenarbeit mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen sowie mit justiziellen Netzen und nationalen Parlamenten stärken. Sie ruft das Europäische Parlament, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, sich in diesem Prozess voll zu engagieren.
Damit Rechtsstaatlichkeitsprobleme erst gar nicht entstehen, hat die Kommission einen Überprüfungszyklus beschlossen, zu dem auch ein jährlicher Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten gehören soll. Dieser zusätzliche Mechanismus wird die Früherkennung sich abzeichnender Rechtsstaatlichkeitsprobleme erleichtern. Die Kommission wird die Entwicklungen bei der Rechtsstaatlichkeit noch eingehender als bisher verfolgen und fordert alle Mitgliedstaaten auf, u. a. über ein Netz nationaler Kontaktpersonen Informationsaustausch und Dialog zu pflegen. Nach Vorlage des jährlichen Berichts soll mit Parlament und Rat über Folgemaßnahmen nachgedacht werden. Die Kommission wird auch das EU-Justizbarometer weiterentwickeln und den Dialog mit anderen Organen der EU, den Mitgliedstaaten, den europäischen Parteienfamilien und Interessenträgern verstärken.
Im Interesse einer wirkungsvollen gemeinsamen Reaktion auf Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit wird die Kommission auch weiterhin in vollem Umfang von ihren Durchsetzungsbefugnissen Gebrauch machen, wenn Früherkennung und Präventivmaßnahmen keine Wirkung zeigen. Die Kommission wird bei Vertragsverletzungsverfahren einen strategischen Ansatz verfolgen und erforderlichenfalls ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union anstrengen.
Da der Faktor Zeit in solchen Fällen eine wichtige Rolle spielt, wird die Kommission bei Bedarf auf Interimsmaßnahmen und beschleunigte Verfahren hinwirken. Darüber hinaus wird die Kommission die Mitgliedstaaten konstruktiv bei der Deeskalierung und der Lösung von Rechtsstaatlichkeitsproblemen unterstützen, damit der Konflikt auf Dauer beigelegt werden kann. Darüber hinaus ruft die Kommission das Europäische Parlament und den Rat dazu auf, Überlegungen zu einem gemeinsamen Vorgehen bei Verfahren nach Artikel 7 EUV und zu klaren diesbezüglichen Verfahrensregeln anzustellen.
Rechtsstaatlichkeit, ein gemeinsamer Wert aller Europäer
Die Ergebnisse einer veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Rechtsstaatlichkeit große Bedeutung beimessen:
>> Für über acht von zehn Bürgern sind ein wirksamer Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte, Gleichheit vor dem Gesetz und angemessene Ermittlungen in Korruptionsfällen sowie eine angemessene Verfolgung von Korruption von Bedeutung
>> Über acht von zehn Befragten sind der Auffassung, dass die Rechtstaatlichkeit in allen anderen EU-Mitgliedstaaten geachtet werden muss
>> Über 80 Prozent der Befragten in der EU befürworten Verbesserungen bei zentralen rechtsstaatlichen Grundsätzen
>> Die Mehrheit der Befragten (56 Prozent) fühlt sich nicht ausreichend über die Lage in Sachen Rechtsstaatlichkeit informiert.
>> Auch vertraten bei der Eurobarometer-Umfrage viele Befragte die Auffassung, dass den Medien und der Zivilgesellschaft große Bedeutung im Hinblick darauf zukommt, die Regierungsverantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dabei halten es über acht von zehn der Befragten für wichtig, dass Medien und Zivilgesellschaft frei agieren und Kritik an der Regierung üben können, ohne Repressalien befürchten zu müssen.
Hintergrund
In ihrer Mitteilung vom 3. April 2019 hatte die Europäische Kommission einen Überblick über die Instrumente gegeben, die derzeit zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit zur Verfügung stehen, und eine Konsultation über die notwendigen Reformen eingeleitet. Es gingen über 60 schriftliche Beiträge ein und bei den EU-Organen sowie mit Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen, justiziellen Netzen, der Zivilgesellschaft und Hochschulen wurden Diskussionsrunden veranstaltet und Debatten geführt. All dem wird mit der Mitteilung Rechnung getragen.
Die Europäische Union stützt sich auf gemeinsame Werte, zu denen die Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gehören. Sie sind das Fundament unserer Gesellschaften und unserer gemeinsamen Identität. Für eine starke Demokratie sind unabhängige Gerichte, die den Schutz der Grundrechte und bürgerlichen Freiheiten garantieren, eine aktive Zivilgesellschaft und freie Medien, die Pluralismus gewährleisten, unverzichtbar.
Rechtsstaatlichkeit wirkt sich unmittelbar auf das Leben aller Bürgerinnen und Bürger aus: Nur wenn sie gewährleistet ist, kann die Gleichbehandlung vor dem Gesetz und der Schutz individueller Rechte, die Verhinderung von Machtmissbrauch durch Behörden und die Rechenschaftslegung der Entscheidungsträger garantiert werden. Rechtsstaatlichkeit entscheidet darüber, wie verantwortungsvoll Rechtsvorschriften festgelegt und wie gerecht sie angewandt werden und wie wirksam sie funktionieren. Auch ist sie Garant der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Gerichten sowie der Gewaltenteilung.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 28.10.19
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