Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Energieeffizienz an erster Stelle


Neue Vorschriften für nachhaltigere Haushaltsgeräte
Ökodesign-Maßnahmen in Verbindung mit intelligenteren Energielabels



Im Rahmen der anhaltenden Bemühungen, den CO2-Fußabdruck Europas zu verringern und die Energiekosten für die europäischen Verbraucher zu senken, hat die Kommission neue Ökodesign-Maßnahmen für Produkte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Fernsehgeräte angenommen. Das bessere Ökodesign von Produkten trägt zur Umsetzung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ entsprechend der Priorität „Energieunion“ der EU bei. Die Maßnahmen umfassen erstmals Anforderungen an die Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit und tragen zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft bei, indem die Lebensdauer, Wartung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Geräten sowie die Handhabung von Altgeräten verbessert werden.

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident Jyrki Katainen erklärte: „Ob durch bessere Reparierbarkeit oder einen geringeren Wasserverbrauch, intelligentes Ökodesign lässt uns die Ressourcen effizienter nutzen und bringt eindeutige wirtschaftliche und ökologische Vorteile. Die Zahlen sprechen für sich: durch diese Maßnahmen können die europäischen Haushalten jährlich durchschnittlich 150 EUR sparen und sie können bis 2030 zu Energieeinsparungen in Höhe des jährlichen Energieverbrauchs Dänemarks beitragen. Mithilfe solch konkreter Maßnahmen macht sich Europa als Ganzes die Kreislaufwirtschaft zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, unserer Umwelt und der europäischen Unternehmen zueigen.“

Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie, fügte hinzu: „Unsere Ökodesign-Maßnahmen in Verbindung mit intelligenteren Energielabels können den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern viel Geld einsparen und dazu beitragen, dass die EU ihre Treibhausgasemissionen verringert. Das Ökodesign ist daher ein Schlüsselelement bei der Bekämpfung des Klimawandels und ein direkter Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris. Mit Blick auf unser langfristiges Ziel einer vollständig dekarbonisierten EU bis 2050 wird unsere Energieeffizienz- und Ökodesign-Strategie immer wichtiger werden.“

Monique Goyens, Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC), äußerte sich folgendermaßen zur Annahme der Maßnahmen: „Die neuen Anforderungen an die Reparierbarkeit werden die Lebensdauer von tagtäglich genutzten Geräten, die derzeit viel zu schnell kaputt gehen, verlängern. Der Trend zum Wegwerfen, durch den natürliche Ressourcen verbraucht werden und der ein Loch in die Taschen der Verbraucher reißt, muss ein Ende finden. Es ist eine ausgezeichnete Nachricht, dass die Gesundheit der Verbraucher besser geschützt wird, indem es weniger flackernde Glühbirnen gibt und schädliche Flammschutzmittel aus Fernsehbildschirmen entfernt werden. Die EU hat bei fünf Produkten den Anfang gemacht, die die meisten Verbraucher zu Hause haben, und wir fordern die Gesetzgeber nachdrücklich auf, die Reparierbarkeit weiterer Produktkategorien zu steigern.“

Paolo Falcioni, Generaldirektor des Verbands der Europäischen Hausgeräteindustrie (APPLiA) sagte: „Die neuen ehrgeizigen Ökodesign-Anforderungen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz sind ein Instrument, mit dem sichergestellt werden soll, dass sich alle Akteure an die gleichen Regeln halten und das Konzept der Kreislaufkultur voranbringen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Marktüberwachungsbehörden über genügend Ressourcen verfügen und sich ausreichend absprechen, um sich den neuen Herausforderungen bei der Überprüfung der Einhaltung des Rechts zu stellen.“

Chloé Fayole, Programm- und Strategiedirektorin der Europäischen Umweltorganisation der Bürger für Normung (ECOS), einer Umwelt-NRO, äußerte sich im Namen der Kampagne „Coolproducts“, die von ECOS und dem Europäischen Umweltbüro (EEB) geleitet wird: „Das Ökodesign ist und bleibt im Hinblick auf Energieeinsparungen und nun die Reparierbarkeit von Produkten eine europäische Erfolgsgeschichte. Der gesunde Menschenverstand diktiert, dass die Europäerinnen und Europäer das Recht haben müssen, die eigenen Geräte zu reparieren. Wir begrüßen daher die von der EU getroffenen Entscheidungen.“

Die Kommission geht davon aus, dass durch diese Maßnahmen in Verbindung mit den am 11. März angenommenen Vorschriften zu Energielabels bis 2030 Endenergieeinsparungen von 167 TWh jährlich erzielt werden. Dies entspricht dem jährlichen Energieverbrauch Dänemarks und kommt einer Einsparung von über 46 Mio. t CO2-Äquivalent gleich. Durch diese Maßnahmen können europäische Haushalte durchschnittlich 150 EUR im Jahr einsparen.

Diese Einsparungen kommen zu denjenigen hinzu, die durch die geltenden Anforderungen an das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung erreicht werden, und bis 2020 jährlich bei rund 150 Mio. t RÖE (Mio. Tonnen Rohöleinheiten) liegen dürften. Dies entspricht etwa dem jährlichen Primärenergieverbrauch von Italien.Für die Verbraucher bedeutet dies bereits eine durchschnittliche Einsparung von bis zu 285 EUR pro Jahr bei ihren privaten Haushaltsenergiekosten.

Hintergrund
Nach einem Konsultationsprozess hat die Kommission zehn Durchführungsverordnungen zum Ökodesign angenommen, die Energieeffizienz- und andere Anforderungen für die folgenden Produktgruppen enthalten: Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräte), Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, externe Netzteile, Elektromotoren, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (z. B. Kühlgeräte in Supermärkten, Verkaufsautomaten für Kaltgetränke), Transformatoren und Schweißgeräte.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 06.10.19
Newsletterlauf: 22.11.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen