Zollabfertigung mit weniger Verwaltungsaufwand
Zollwesen: EU und China unterzeichnen "bahnbrechendes" Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung und stärken ihre Zusammenarbeit im Zollbereich
Neuer Aktionsplan EU-China zu den Rechten des geistigen Eigentums
(06.06.14) - Dank eines unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung werden für vertrauenswürdige Wirtschaftsteilnehmer in der EU und China bald die Kosten sinken, die Verfahren vereinfacht und die Geschäftstätigkeiten besser vorhersehbar. Mit diesem Abkommen verpflichten sich die EU und China, als vertrauenswürdig angesehene Wirtschaftsteilnehmer der jeweils anderen Seite anzuerkennen, damit diese Unternehmen zügiger kontrolliert werden können und die Zollabfertigung mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden ist. Durch die gegenseitige Anerkennung vertrauenswürdiger Wirtschaftsteilnehmer erhalten die Zollbehörden auch die Möglichkeit, sich auf die wirklichen Risikobereiche zu konzentrieren und hierdurch die Sicherheit der Lieferkette auf beiden Seiten zu verbessern. Die EU ist der erste Handelspartner, der mit China ein solches Abkommen, das in ähnlicher Form bereits mit den USA (2012) und Japan (2011) unterzeichnet wurde, abschließt. Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, nahm an der Sitzung des Gemischten Ausschusses EU-China für die Zusammenarbeit im Zollbereich in Peking teil, um das Abkommen zu unterzeichnen.
Hierzu erklärte Kommissar Šemeta: "Durch die Vereinbarung, vertrauenswürdige Marktbeteiligte der jeweils anderen Seite anzuerkennen, bringen die EU und China unsere Handelsbeziehungen einen großen Schritt voran. Das Abkommen erleichtert den Handel, da die Zollverfahren für unsere vertrauenswürdigen Marktbeteiligten einfacher, billiger und schneller werden. Es ist auch im Interesse des Wachstums, da es unser wirtschaftliches Umfeld verbessert und den Handel beschleunigt. Außerdem werden unsere Bürgerinnen und Bürger besser geschützt, da sich die Zollbehörden verstärkt auf diejenigen Bereiche konzentrieren können, in denen die wirklichen Risiken liegen. Kurz gesagt: Dieses Zollabkommen bringt allen Seiten Vorteile."
In dem Ausschuss wurden auch zwei andere wichtige Initiativen vereinbart. Die eine ist ein neuer strategischer Rahmen für die Zusammenarbeit im Zollbereich, mit dem ehrgeizige Schwerpunkte und Ziele für die Zusammenarbeit zwischen der EU und China auf diesem Gebiet festgelegt werden. Im Mittelpunkt stehen Handelsvereinfachungen, die Sicherheit der Lieferkette und die Bekämpfung von Produktpiraterie und illegalem Handel. Ein wichtiges neues Thema ist das gemeinsame Vorgehen gegen die illegale Abfallverbringung, ein für beide Seiten wichtiges Anliegen, das auch zur Erreichung entscheidender Umweltziele beiträgt.
Die zweite in Peking unterzeichnete Initiative ist ein neuer Aktionsplan EU-China zu den Rechten des geistigen Eigentums. Ziel dieser Initiative ist das verbesserte Vorgehen gegen Produktpiraterie durch engere Zusammenarbeit, Kommunikation und Koordination zwischen der EU und China in diesem Bereich.
Zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte
Der Status des von der EU zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO: "Authorised Economic Operator"), der 2008 eingeführt wurde, gewährt Unternehmen, die sich als sicher und zuverlässig erweisen und die Sicherheitsstandards einhalten, vereinfachte Zollabfertigungsverfahren. Bei anerkannten AEO erfolgen weniger Warenkontrollen, und die Zollverfahren und -förmlichkeiten werden zügiger abgewickelt. Dies bringt den Unternehmen Vorteile, weil ihre Waren schneller ans Ziel gelangen, wodurch die Beförderungskosten sinken und der Handel effizienter wird. Außerdem nützt es auch den Zollverwaltungen der EU, weil diese ihre Ressourcen auf risikoreiche Vorgänge konzentrieren können.
Derzeit sind in der EU etwa 15 000 Unternehmen als zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) zertifiziert, und diese Zahl nimmt ständig zu. Durch das heute geschlossene Abkommen wird das System zugelassener Wirtschaftsbeteiligter der EU zum weltweit meistverbreiteten System, denn die USA und Japan sowie die EWR-Staaten haben mit der EU bereits entsprechende Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung geschlossen.
Durch die gegenseitige Anerkennung zugelassener Wirtschaftsbeteiligter wird verhindert, dass sich unter den internationalen Handelspartnern unvereinbare Standards verbreiten, und weltweit eine stärkere Harmonisierung der Zollverfahren gefördert.
Hintergrund
China ist die größte Einfuhrquelle der EU und inzwischen auch einer der am schnellsten wachsenden EU-Ausfuhrmärkte. Das Volumen des Handels zwischen China und Europa liegt derzeit bei deutlich über 1 Mrd. EUR täglich.
Ein Großteil der Einfuhren aus China sind Industrie- und Konsumgüter; der bilaterale Handel mit Dienstleistungen macht nur ein Zehntel des Warenverkehrs aus. Im Jahr 2013 nahmen die Ausfuhren aus der EU nach China um 2,9 Prozent auf 148,1 Mrd. EUR zu; der Wert der Wareneinfuhren in die EU belief sich auf 279,9 Mrd. EUR (ein Rückgang um 4 Prozent gegenüber 2012). Der Zoll spielt bei diesen Handelsbeziehungen eine wichtige Rolle, weil er für den reibungslosen Warenfluss sorgt und gleichzeitig die Bürger vor Bedrohungen der Sicherheit und vor gefährlichen oder illegalen Waren schützt.
Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Zollbereich:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/policy_issues/international_customs_agreements/china/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>