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Einhaltung des EU-Rechts nicht gewährleistet


Bundesnetzagentur ist nicht unabhängig genug: Kommission verklagt Deutschland
Deutschland hat nicht dafür gesorgt, dass die Vorschriften zu den Befugnissen und zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) in vollem Umfang eingehalten werden



Die Europäische Kommission hat beim Gerichtshof der EU Klage gegen Deutschland erhoben, um sicherzustellen, dass die Stromrichtlinie und die Gasrichtlinie ordnungsgemäß umgesetzt werden und die Bundesnetzagentur unabhängig agieren kann. Beide Richtlinien gehören zum Dritten Energiepaket. Zudem fordert die Kommission Deutschland auf, Maßnahmen zum Schutz von Labortieren umzusetzen und seine Verwaltungspraxis bei der grenzüberschreitenden Mehrwertsteuererstattung an das EU-Recht anzupassen.

Deutschland hat nicht dafür gesorgt, dass die Vorschriften zu den Befugnissen und zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) in vollem Umfang eingehalten werden. Insbesondere kann die Regulierungsbehörde nicht völlig unabhängig die Tarife und andere Vertragsbedingungen für den Netzzugang und Ausgleichsleistungen festlegen, da viele Elemente für die Festlegung dieser Tarife und Vertragsbedingungen in weiten Teilen in detaillierten Vorschriften der Bundesregierung geregelt sind.

Darüber hinaus hat Deutschland mehrere Anforderungen an das Entflechtungsmodell für den unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber (ITO) fehlerhaft umgesetzt. So entsprechen beispielsweise die Vorschriften für die Unabhängigkeit des Personals und der Unternehmensleitung des ITO nicht in vollem Umfang diesen Richtlinien; ferner schließt die Definition des "vertikal integrierten Unternehmens" fälschlicherweise Tätigkeiten außerhalb der EU aus. Im Februar 2015 wurde ein Aufforderungsschreiben und im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland übermittelt. Da die Einhaltung des EU-Rechts noch nicht gewährleistet ist, muss die Kommission den Gerichtshof anrufen.

Deutschland setzt Tierschutz-Regeln nicht ordnungsgemäß um
Die Europäische Kommission hat beschlossen, sechs Mitgliedstaaten, unter anderem Deutschland, Aufforderungsschreiben zu übermitteln, weil sie die EU-Vorschriften über den Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren (Richtlinie 2010/63/EU) unzureichend in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Die Richtlinie, die bis zum 10. November 2012 umgesetzt werden musste, sorgt für einen hohen Tierschutzstandard und gewährleistet gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts. Außerdem soll die Zahl der für Versuche verwendeten Tiere auf ein Minimum reduziert und soweit möglich auf alternative Methoden zurückgegriffen werden. In allen sechs Mitgliedstaaten wurden zahlreiche Unzulänglichkeiten ihres innerstaatlichen Rechts festgestellt.

Mehrwertsteuer-Erstattungen werden in einigen Fällen verweigert
Die Kommission hat heute beschlossen, Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln, in der das Land aufgefordert wird, seine Vorschriften zur Mehrwertsteuererstattung mit den EU-Rechtsvorschriften in Einklang zu bringen. In einigen Fällen lehnt Deutschland derzeit die Erstattung der Mehrwertsteuer an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige ab, weil die übermittelten Informationen seines Erachtens nicht vollständig sind; allerdings hat es den Antragsteller nicht aufgefordert, zusätzliche Informationen vorzulegen.

Dies hat zur Folge, dass die Erstattung verweigert wird, obwohl die Antragsteller die im EU-Recht festgelegten materiellen Voraussetzungen erfüllen. Kommt Deutschland der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 11.09.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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