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Führende Player im Schienenverkehr


EU-Wettbewerbshüter prüfen geplante Übernahme von Alstom durch Siemens genauer
Die Kommission wird nun eine eingehende Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens durchführen, um festzustellen, ob sich ihre anfänglichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestätigen



Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um die geplante Übernahme von Alstom durch Siemens nach der EU-Fusionskontrollverordnung zu prüfen. Die Kommission hat Bedenken, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb im Bereich der Zulieferung mehrerer Arten von Schienenfahrzeugen und Signalsystemen beeinträchtigen könnte.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Züge und die entsprechende Signaltechnik sind für den Verkehr in Europa von zentraler Bedeutung. Die Kommission wird daher prüfen, ob die geplante Übernahme von Alstom durch Siemens dazu führen könnte, dass die Auswahlmöglichkeiten von europäischen Eisenbahnunternehmen in Bezug auf Zulieferer und innovative Produkte stark eingeschränkt werden und die Preise steigen, was sich letztlich zum Nachteil von Millionen Europäerinnen und Europäern, die täglich beruflich oder privat den Schienenverkehr nutzen, auswirken könnte."

Siemens und Alstom sind weltweit führende Player im Schienenverkehr. Beide Unternehmen verfügen über ein breites Produktportfolio und stehen bei Ausschreibungen für die Produktion und Zulieferung folgender Produkte im Wettbewerb:

>> Hochgeschwindigkeits-, Fern- und Nahverkehrszüge (rollendes Material): Zu den Hochgeschwindigkeitszügen zählen Langstreckenzüge, die mit einer Geschwindigkeit von über 250 km/h fahren; Fernverkehrszüge umfassen Intercity- und Regionalzüge; und bei U-Bahnen und Straßenbahnen handelt es sich um Nahverkehrszüge.

>> Signaltechniklösungen für den Fern- und Nahverkehr: Signaltechniklösungen beinhalten Signalsysteme, die Sicherheitskontrollen im Fern- und Nahverkehrsschienennetz durchführen.

Bei dem geplanten Vorhaben würden sich die beiden größten Anbieter von Rollmaterial und Signaltechniklösungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zusammenschließen, nicht nur in Bezug auf die Größe der zusammengelegten Geschäfte, sondern auch auf die geografische Reichweite ihrer Tätigkeiten.

Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission
Gegenwärtig hat die Kommission Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb auf den Märkten, auf denen das neu entstehende Unternehmen tätig wäre, beeinträchtigen würde. Insbesondere befürchtet die Kommission, dass der geplante Zusammenschluss bei Ausschreibungen für Rollmaterial und Signaltechnik aufgrund des niedrigeren Wettbewerbsdrucks zu höheren Preisen, einer geringeren Auswahl und weniger Innovation führen könnte. Dies würde zulasten der Eisenbahnbetreiber, der Infrastrukturbetreiber und letztlich auch der europäischen Kundinnen und Kunden gehen, die täglich Zug und U-Bahn fahren.

Die Vorprüfung der Kommission ergab Folgendes:
>> In Bezug auf das rollende Material würde der geplante Zusammenschluss einen äußerst starken Wettbewerber aus dem Markt beseitigen und die Zahl der Zulieferer in Europa verringern. Für Hochgeschwindigkeitszüge hat die Kommission die Auswirkungen des Vorhabens sowohl innerhalb des EWR als auch weltweit geprüft (mit Ausnahme von China, Japan und Südkorea, die offensichtlich Beschränkungen für Einfuhren von ausländischen Zulieferern eingeführt haben). Auf beiden Märkten würde das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen zum unangefochtenen Marktführer aufrücken, der mehr als dreimal so groß wäre wie sein engster Wettbewerber. Das neu entstehende Unternehmen würde auch zum EWR-Marktführer bei Fernverkehrszügen (einschließlich der Regionalzüge) und bei U-Bahnen avancieren. Außerdem könnten die Wettbewerber in der Branche angesichts der Erfolgsbilanz der beteiligten Unternehmen nach einem entsprechenden Zusammenschluss kaum mit dem neu entstehenden Unternehmen und seinem Rollmaterialbestand mithalten.

>> In Bezug auf Signaltechniklösungen würde das Vorhaben einen äußerst starken Wettbewerber aus mehreren Signaltechnikmärkten im Fern- und Nahverkehr herausdrängen. Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen würde somit zum unangefochtenen Marktführer aufrücken und einen Marktanteil erreichen, der den des engsten Konkurrenten um das Dreifache übersteigen würde. Auch müsste es wohl nicht mit nennenswertem Wettbewerbsdruck rechnen.

>> Darüber hinaus scheint es zum jetzigen Zeitpunkt unwahrscheinlich, dass neue Player, insbesondere mögliche chinesische Anbieter, in absehbarer Zukunft in die EWR-Märkte für rollendes Material und Signaltechniklösungen vordringen werden.

Die Kommission wird nun eine eingehende Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens durchführen, um festzustellen, ob sich ihre anfänglichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestätigen. Das Vorhaben wurde am 8. Juni 2018 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 21. November 2018, einen Beschluss erlassen. Das Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unternehmen und Produkte
Siemens mit Sitz in Deutschland ist weltweit in mehreren Wirtschaftszweigen tätig. So bietet die Mobilitätssparte des Unternehmens ein breites Portfolio an, zu dem Rollmaterial, Bahnautomatisierungs- und Signaltechniklösungen, Bahnelektrifizierungssysteme, Straßenverkehrstechnik, IT-Lösungen sowie verschiedene Produkte und Dienstleistungen für die Beförderung von Personen und Gütern im Schienen- und Straßenverkehr gehören.

Alstom mit Sitz in Frankreich ist weltweit in der Schienenverkehrsindustrie tätig und Anbieter einer großen Bandbreite an Verkehrslösungen (von Hochgeschwindigkeitszügen über U-Bahnen und Straßenbahnen bis hin zu Elektrobussen), von Produkten für Reisende und Infrastruktur sowie Signaltechniklösungen, Bahnelektrifizierungssystemen und digitaler Mobilität. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 11.09.18


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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