Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche


EU verschärft Regeln für Videoplattformen
Gerechteres Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor, einschließlich On-Demand-Diensten und Video-Sharing-Plattformen



Für Videos auf YouTube und anderen Videoplattformen gelten in Zukunft die gleichen Regeln wie für Produktionen, die im Fernsehen gezeigt werden. Der Kampf gegen Aufstachelung zu Gewalt und Hass wird verschärft, der Schutz von Kindern verbessert. Produktionen aus der EU werden besser gefördert. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben eine vorläufige politische Einigung über die überarbeiteten Vorschriften für audiovisuelle Medien in der EU erzielt.

Diese Vereinbarung ebnet den Weg für ein gerechteres Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor, einschließlich On-Demand-Diensten und Video-Sharing-Plattformen. Die neuen Vorschriften stärken den Jugendschutz und verstärken den Kampf gegen Hassreden in allen audiovisuellen Inhalten. Sie fördern europäische audiovisuelle Produktionen und garantieren die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden.

Der Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip sagte: "Diese neuen Regeln spiegeln den digitalen Fortschritt wider und erkennen an, dass die Menschen jetzt Videos auf andere Weise ansehen als früher. Sie fördern innovative Dienstleistungen und fördern den europäischen Film - aber auch den Schutz von Kindern und die Bekämpfung von Hasstiraden."

Die für digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin Mariya Gabriel sagte: "Ein gerechteres Umfeld für alle Akteure im audiovisuellen Sektor ist dringend erforderlich. Darüber hinaus wird unser Kultursektor in den On-Demand-Katalogen einen größeren Stellenwert einnehmen - eine bedeutende und positive Veränderung für europäische Autoren und Schöpfer."

Die Verhandlungen werden im Juni offiziell abgeschlossen, wenn das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission zusammenkommen, um die letzten technischen Einzelheiten des Vorschlags abzuschließen und zu erörtern. Nach der förmlichen Bestätigung durch den Rat und die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments müssen die neuen Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden.

Was ist neu?
Die Stärkung des Herkunftslandprinzips gibt Klarheit darüber, welche Vorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten gelten, gleiche Verfahren sowohl für Fernsehsender als auch für Anbieter von On-demand-Diensten. Außerdem besteht die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen wenn Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und ernsten Risiken für die öffentliche Gesundheit bestehen.

Besserer Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Inhalten, sei es im Fernsehen oder bei Video-on-Demand-Diensten. Die neuen Regeln sehen vor, dass Video-Sharing-Plattformen geeignete Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen vorsehen.

Ausweitung der europäischen audiovisuellen Vorschriften auf Video-Sharing-Plattformen. Die überarbeitete Richtlinie gilt auch für nutzergenerierte Videos, die auf Plattformen wie z.B. Facebook verbreitet werden, wenn die Bereitstellung audiovisueller Inhalte eine wesentliche Funktion des Dienstes ist.

Verschärfte Regeln, die Aufstachelung zu Gewalt oder Hass und Provokation zur Begehung terroristischer Straftaten in audiovisuellen Mediendiensten verbieten. Die Regeln gelten auch für Video-Sharing-Plattformen, um Menschen vor Aufstachelung zu Gewalt oder Hass und Inhalten, die Straftaten darstellen, zu schützen.

Förderung europäischer Werke in On-Demand-Katalogen mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent an europäischen Inhalten.

Mehr Flexibilität in der Fernsehwerbung. Die überarbeiteten Regeln geben den Fernsehveranstaltern mehr Flexibilität, wann Anzeigen geschaltet werden können - die Gesamtbegrenzung von 20 Prozent der Sendezeit wird zwischen 6 und 18 Uhr beibehalten. Statt wie bisher 12 Minuten pro Stunde können die Sender frei wählen, wann sie den ganzen Tag über Anzeigen schalten wollen.

Die Unabhängigkeit der audiovisuellen Regulierungsbehörden wird im EU-Recht gestärkt, indem sichergestellt wird, dass sie rechtlich getrennt und funktional unabhängig von der Regierung und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind.

Hintergrund
Die Medienlandschaft hat sich in weniger als einem Jahrzehnt dramatisch verändert. Anstatt vor dem Familienfernsehen zu sitzen, schauen sich Millionen Europäer, vor allem junge Menschen, Inhalte online, auf Abruf und auf verschiedenen mobilen Geräten an. Der weltweite Anteil von Internet-Video am Internet-Verkehr der Verbraucher soll von 64 Prozent im Jahr 2014 auf 80 Prozent im Jahr 2019 steigen.

Im Rahmen ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die Kommission im Mai 2016 eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorgeschlagen, die ein neues Konzept für Online-Plattformen zur Verbreitung audiovisueller Inhalte enthält. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.05.18
Newsletterlauf: 26.06.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen