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Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche


EU verschärft Regeln für Videoplattformen
Gerechteres Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor, einschließlich On-Demand-Diensten und Video-Sharing-Plattformen



Für Videos auf YouTube und anderen Videoplattformen gelten in Zukunft die gleichen Regeln wie für Produktionen, die im Fernsehen gezeigt werden. Der Kampf gegen Aufstachelung zu Gewalt und Hass wird verschärft, der Schutz von Kindern verbessert. Produktionen aus der EU werden besser gefördert. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben eine vorläufige politische Einigung über die überarbeiteten Vorschriften für audiovisuelle Medien in der EU erzielt.

Diese Vereinbarung ebnet den Weg für ein gerechteres Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor, einschließlich On-Demand-Diensten und Video-Sharing-Plattformen. Die neuen Vorschriften stärken den Jugendschutz und verstärken den Kampf gegen Hassreden in allen audiovisuellen Inhalten. Sie fördern europäische audiovisuelle Produktionen und garantieren die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden.

Der Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip sagte: "Diese neuen Regeln spiegeln den digitalen Fortschritt wider und erkennen an, dass die Menschen jetzt Videos auf andere Weise ansehen als früher. Sie fördern innovative Dienstleistungen und fördern den europäischen Film - aber auch den Schutz von Kindern und die Bekämpfung von Hasstiraden."

Die für digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin Mariya Gabriel sagte: "Ein gerechteres Umfeld für alle Akteure im audiovisuellen Sektor ist dringend erforderlich. Darüber hinaus wird unser Kultursektor in den On-Demand-Katalogen einen größeren Stellenwert einnehmen - eine bedeutende und positive Veränderung für europäische Autoren und Schöpfer."

Die Verhandlungen werden im Juni offiziell abgeschlossen, wenn das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission zusammenkommen, um die letzten technischen Einzelheiten des Vorschlags abzuschließen und zu erörtern. Nach der förmlichen Bestätigung durch den Rat und die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments müssen die neuen Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden.

Was ist neu?
Die Stärkung des Herkunftslandprinzips gibt Klarheit darüber, welche Vorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten gelten, gleiche Verfahren sowohl für Fernsehsender als auch für Anbieter von On-demand-Diensten. Außerdem besteht die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen wenn Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und ernsten Risiken für die öffentliche Gesundheit bestehen.

Besserer Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Inhalten, sei es im Fernsehen oder bei Video-on-Demand-Diensten. Die neuen Regeln sehen vor, dass Video-Sharing-Plattformen geeignete Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen vorsehen.

Ausweitung der europäischen audiovisuellen Vorschriften auf Video-Sharing-Plattformen. Die überarbeitete Richtlinie gilt auch für nutzergenerierte Videos, die auf Plattformen wie z.B. Facebook verbreitet werden, wenn die Bereitstellung audiovisueller Inhalte eine wesentliche Funktion des Dienstes ist.

Verschärfte Regeln, die Aufstachelung zu Gewalt oder Hass und Provokation zur Begehung terroristischer Straftaten in audiovisuellen Mediendiensten verbieten. Die Regeln gelten auch für Video-Sharing-Plattformen, um Menschen vor Aufstachelung zu Gewalt oder Hass und Inhalten, die Straftaten darstellen, zu schützen.

Förderung europäischer Werke in On-Demand-Katalogen mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent an europäischen Inhalten.

Mehr Flexibilität in der Fernsehwerbung. Die überarbeiteten Regeln geben den Fernsehveranstaltern mehr Flexibilität, wann Anzeigen geschaltet werden können - die Gesamtbegrenzung von 20 Prozent der Sendezeit wird zwischen 6 und 18 Uhr beibehalten. Statt wie bisher 12 Minuten pro Stunde können die Sender frei wählen, wann sie den ganzen Tag über Anzeigen schalten wollen.

Die Unabhängigkeit der audiovisuellen Regulierungsbehörden wird im EU-Recht gestärkt, indem sichergestellt wird, dass sie rechtlich getrennt und funktional unabhängig von der Regierung und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind.

Hintergrund
Die Medienlandschaft hat sich in weniger als einem Jahrzehnt dramatisch verändert. Anstatt vor dem Familienfernsehen zu sitzen, schauen sich Millionen Europäer, vor allem junge Menschen, Inhalte online, auf Abruf und auf verschiedenen mobilen Geräten an. Der weltweite Anteil von Internet-Video am Internet-Verkehr der Verbraucher soll von 64 Prozent im Jahr 2014 auf 80 Prozent im Jahr 2019 steigen.

Im Rahmen ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die Kommission im Mai 2016 eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorgeschlagen, die ein neues Konzept für Online-Plattformen zur Verbreitung audiovisueller Inhalte enthält. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.05.18
Newsletterlauf: 26.06.18


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Meldungen: Europäische Kommission

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  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

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    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

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