Neue Leitlinien für Wettbewerb im Telekommarkt
Ermittlung potenzieller wettbewerbswidriger Praktiken auf dem Markt für elektronische Kommunikation
Leitlinien sollen den nationalen Regulierungsbehörden helfen, die Märkte im Bereich der elektronischen Kommunikation korrekt abzugrenzen
Die Europäische Kommission hat überarbeitete Leitlinien zur beträchtlichen Marktmacht auf dem Telekommunikationsmarkt vorgelegt. Damit erhalten die nationalen Regulierungsbehörden Hilfen zur Analyse des Telekommunikationsmarktes an die Hand. Zudem beinhalten die Leitlinien Grundsätze für die Ermittlung potenzieller wettbewerbswidriger Praktiken auf dem Markt für elektronische Kommunikation.
Die überarbeiteten Leitlinien spiegeln die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung wider und befassen sich mit Fragen, die bisher nicht behandelt wurden, wie z.B. die Auswirkungen von Online-Dienstleistern, die begonnen haben, internetbasierte Dienste anzubieten, die verstärkte Bereitstellung von gebündelten Diensten (Internet-, Sprach- und TV-Inhalte) auf Einzelhandelsebene, der Wettbewerbsdruck bei kabelgebundenen Diensten sowie der Übergang von monopolistischen zu oligopolistischen Marktstrukturen in einigen Ländern.
Die Leitlinien werden den nationalen Regulierungsbehörden helfen, die Märkte im Bereich der elektronischen Kommunikation korrekt abzugrenzen und gegebenenfalls beträchtliche Marktmacht der Betreiber zu ermitteln. Darüber hinaus ergänzen die Leitlinien den Kodex für elektronische Kommunikation, der derzeit von den EU-Institutionen ausgehandelt wird und ein vorrangiges Dossier für die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts ist. Bei der Überarbeitung der Leitlinien für die Marktstrategie wurden eine öffentliche Konsultation von März bis Juni 2017, eine externe Studie und eine Stellungnahme des Gremiums der europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation berücksichtigt. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 28.05.18
Newsletterlauf: 27.06.18
Meldungen: Europäische Kommission
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.