Neue Leitlinien für Wettbewerb im Telekommarkt
Ermittlung potenzieller wettbewerbswidriger Praktiken auf dem Markt für elektronische Kommunikation
Leitlinien sollen den nationalen Regulierungsbehörden helfen, die Märkte im Bereich der elektronischen Kommunikation korrekt abzugrenzen
Die Europäische Kommission hat überarbeitete Leitlinien zur beträchtlichen Marktmacht auf dem Telekommunikationsmarkt vorgelegt. Damit erhalten die nationalen Regulierungsbehörden Hilfen zur Analyse des Telekommunikationsmarktes an die Hand. Zudem beinhalten die Leitlinien Grundsätze für die Ermittlung potenzieller wettbewerbswidriger Praktiken auf dem Markt für elektronische Kommunikation.
Die überarbeiteten Leitlinien spiegeln die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung wider und befassen sich mit Fragen, die bisher nicht behandelt wurden, wie z.B. die Auswirkungen von Online-Dienstleistern, die begonnen haben, internetbasierte Dienste anzubieten, die verstärkte Bereitstellung von gebündelten Diensten (Internet-, Sprach- und TV-Inhalte) auf Einzelhandelsebene, der Wettbewerbsdruck bei kabelgebundenen Diensten sowie der Übergang von monopolistischen zu oligopolistischen Marktstrukturen in einigen Ländern.
Die Leitlinien werden den nationalen Regulierungsbehörden helfen, die Märkte im Bereich der elektronischen Kommunikation korrekt abzugrenzen und gegebenenfalls beträchtliche Marktmacht der Betreiber zu ermitteln. Darüber hinaus ergänzen die Leitlinien den Kodex für elektronische Kommunikation, der derzeit von den EU-Institutionen ausgehandelt wird und ein vorrangiges Dossier für die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts ist. Bei der Überarbeitung der Leitlinien für die Marktstrategie wurden eine öffentliche Konsultation von März bis Juni 2017, eine externe Studie und eine Stellungnahme des Gremiums der europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation berücksichtigt. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 28.05.18
Newsletterlauf: 27.06.18
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.