Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Neue Standorte für die EMA und die EBA


EU-Kommission prüft Bewerbungen um EU-Agenturen aus London
Die Bewertung der Kommission wird die Grundlage für politische Beratungen im Rahmen der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" (Artikel 50) im Oktober 2017 bilden



23 Städte haben sich um die Ansiedlung der derzeit in London ansässigen Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) beworben. Da die Bewerbungsfrist Ende Juli abgelaufen ist, wird die EU-Kommission nun mit der Auswertung der Bewerbungen beginnen. Alle Angebote der Mitgliedstaaten werden objektiv und auf der Grundlage der Kriterien geprüft, die von Kommissionspräsident Juncker und Ratspräsident Tusk festgelegt und von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU-27 auf der Tagung des Europäischen Rates vom 22. Juni 2017 (Artikel 50) gebilligt wurden. Die Kommission wird ihre Bewertung am 30. September 2017 veröffentlichen. Die Minister im Rat werden dann im November über den künftigen Sitz der beiden Agenturen entscheiden.

Die Bewertung der Kommission wird die Grundlage für politische Beratungen im Rahmen der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" (Artikel 50) im Oktober 2017 bilden. Damit die Verlegung der beiden Agenturen reibungslos und zeitnah erfolgen kann, wird die endgültige Entscheidung über die neuen Standorte auf der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" (Artikel 50) im November 2017 gefällt.

Interessierte Mitgliedstaaten konnten ihre Bewerbungen bis zum 31. Juli 2017 bei der Europäischen Kommission und dem Rat einreichen. Alle Bewerbungen werden auf der Website des Rates veröffentlicht.

Es obliegt den Regierungen der 27 Mitgliedstaaten, über die neuen Standorte für die EMA und die EBA, deren Sitz derzeit London ist, zu entscheiden. Die Verlegung der Agenturen ist eine direkte Folge der auf der Tagung des Europäischen Rates vom 29. März 2017 offiziell mitgeteilten Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen. Die Verlegungsfrage fällt nicht unter die Brexit-Verhandlungen, sondern sie ist ausschließlich Gegenstand der Verhandlungen zwischen den anderen 27 EU-Mitgliedstaaten.

Die Kommission hat sich wiederholt für eine schnelle Entscheidung über die neuen Standorte ausgesprochen, da die EMA und die EBA zwei zentrale EU-Aufsichtsbehörden sind, die auch nach März 2019 reibungslos und ununterbrochen funktionieren müssen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.08.17
Home & Newsletterlauf: 27.09.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen