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Überprüfung der EU-Sicherheitspolitik


Sicherheitsunion: Fortschritte bei Onlineschutz der Bürger und bei Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Beseitigung von Herausforderungen und Lücken in der Sicherheitspolitik



Der von der EU-Kommission vorgestellte Bericht zur Sicherheitsunion zeigt Fortschritte bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch den illegalen Handel mit Kulturgütern und eine verbesserte Zusammenarbeit der EU-Informationssysteme. Der 9. Bericht zur Sicherheitsunion beschäftigt sich aber auch mit den Herausforderungen, wie den Bedrohungen durch Radikalisierung und Cyberkriminalität, die Änderungen bereits bestehender Instrumente erforderlich machen könnten sowie mit der unvollständigen Umsetzung vorhandener Strategien.

Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte dazu: "In diesem sich rasch wandelnden Sicherheitsumfeld müssen wir unsere Anstrengungen intensivieren, um alle grundlegenden Ziele zu verwirklichen und zügig eine funktionierende Sicherheitsunion zu schaffen. Fehlendes Gemeinschaftsdenken macht uns alle angreifbar. Einheit und Vertrauen lassen sich nur durch eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und einen besseren Informationsaustausch untereinander erreichen. Nur so kann die EU einen konkreten Mehrwehrt für die Sicherheit der Bürger Europas bringen."

Der für die Sicherheitsunion zuständige Kommissar Julian King sagte: "Mit der umfassenden Bewertung löse ich meine Zusage gegenüber dem Europäischen Parlament ein, eine umfassende Überprüfung der EU-Sicherheitspolitik durchzuführen. Es war die erste in 16 Jahren. Daraus lassen sich wichtige Erkenntnisse ziehen. So müssen wir auch flexibler auf die sich wandelnden Bedrohungen reagieren können. Im September wird sich die Gelegenheit bieten, diese Bewertung mit dem Parlament zu erörtern."

Stetige Fortschritte zu Kernvorhaben
In den letzten Monaten wurden kontinuierliche Fortschritte erzielt, insbesondere wurden im Juli 2017 neue Vorschriften gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern vorgeschlagen. Darüber hinaus wurde eine Einigung über ein neues Erfassungssystem für die Ein- und Ausreise erzielt, mit dem die Ein- und Ausreisedaten von Nicht-EU-Staatsangehörigen an den Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten erfasst werden sollen. Die Bekämpfung der Radikalisierung im Internet wurde mittels eines Aktionsplans mit neuen Maßnahmen verstärkt, um illegale terroristische Inhalte im Internet aufzudecken und zu entfernen.

Der jetzige Bericht enthält einen Rückblick auf 15 Jahre EU-Sicherheitspolitik. Auch wenn die Bewertung positiv ausfällt und die Bedeutung der wichtigsten Instrumente der EU-Sicherheitspolitik bestätigt wird, so werden dennoch Herausforderungen und Lücken deutlich. Vorhandene Maßnahmen und Instrumente müssen angepasst werden, um immer neue Formen der Bedrohung durch den Terrorismus bewältigen zu können, worauf auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22./23. Juni 2017 und im Aktionsplan der G20 zur Terrorismusbekämpfung vom 7. Juli 2017 hingewiesen wird.

Um diese Herausforderungen und Lücken zu beseitigen, wird die Kommission auch weiterhin Maßnahmen ergreifen und sich dabei auf Folgende konzentrieren:

Unterstützung der vollständigen Umsetzung von EU-Maßnahmen:
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften unterstützen, wie der Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR), der bis zum 25. Mai 2018 nachzukommen ist, und dem Prüm-Rahmen für den Austausch von DNA, Fingerabdrücken und Fahrzeugregisterdaten.

Reduzierung der Komplexität von EU-Instrumenten und Stärkung der Interoperabilität:
Die Einigung über das Erfassungssystem für die Ein- und Ausreise ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer uneingeschränkten Interoperabilität der EU-Informationssysteme bis 2020. Die Kommission wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat die Arbeiten an damit einhergehenden Vorschlägen zur Verbesserung des Schengener Informationssystems und der EURODAC- und ECRIS-Datenbanken beschleunigen.

Aufbau von Kapazitäten zur Bündelung von Ressourcen:
Ausgehend von dem Erfolg einer Vernetzung in Bereichen wie dem Drogenhandel und der Verkehrssicherheit wird die Kommission weiter daran arbeiten, Fachwissen auf dem Gebiet der Sicherheit auf EU-Ebene zu bündeln, insbesondere in Bereichen, wo es den einzelnen Mitgliedstaaten an Fachkompetenz oder Ressourcen fehlt, wie der Cybersicherheit und was chemische, biologische, radiologische oder nukleare Stoffe anbelangt.

Bekämpfung von immer neuen Bedrohungen:
Die Kommission analysiert fortlaufend, ob Anpassungen an den EU-Rechtsrahmen notwendig sind. Dabei wird sie unter anderem von einer neu eingerichteten ranghohen Expertengruppe für Radikalisierung unterstützt. In den kommenden Monaten wird die Überprüfung der EU-Cybersicherheitsstrategie eine zentrale Rolle spielen, um eine zeitgemäße und wirksame Antwort auf die steigende Bedrohung durch Cyberkriminalität auszuarbeiten. Der Sonderausschuss zur Terrorismusbekämpfung des Europäischen Parlaments bietet eine weitere Möglichkeit, um darüber zu diskutieren, wie sich EU-Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung an sich ständig wandelnde Bedrohungen anpassen lassen.

Hintergrund
Das Thema Sicherheit hat seit Beginn der Amtszeit der Juncker-Kommission Priorität – angefangen bei den Politischen Leitlinien des Kommissionspräsidenten vom Juli 2014 bis hin zur jüngsten Rede zur Lage der Union vom 14. September 2016. Richtschnur für die Arbeit der Kommission in diesem Bereich ist die Europäische Sicherheitsagenda. Sie enthält die wichtigsten Maßnahmen für eine wirkungsvolle Reaktion der EU auf Terrorismus und Sicherheitsbedrohungen. Dazu gehören das Vorgehen gegen Radikalisierung, eine verbesserte Cybersicherheit, das Kappen der Terrorismusfinanzierung sowie ein verbesserter Informationsaustausch.

Seit Annahme der Agenda sind erhebliche Fortschritte bei deren Umsetzung gemacht worden, mit der nun die Weichen für eine wirksame und echte Sicherheitsunion gestellt wurden. Diese Fortschritte sind in den von der Kommission regelmäßig veröffentlichten Berichten dargelegt.

Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat ihre umfangreiche Bewertung vorlegen und die beiden Organe ermutigen, in einen Dialog zu treten, um die Ergebnisse zu erörtern. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 24.08.17
Home & Newsletterlauf: 28.09.17



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