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Einfuhr von Kulturgütern


Sicherheitsunion: Einigung zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern
Gemeinsame EU-Vorschriften gewährleisten eine kohärente Behandlung der Importe von Kulturgütern an allen Außengrenzen der Union



Die Europäische Kommission begrüßt die vom Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern insbesondere zum Zweck der Terrorismusfinanzierung. Die erzielte Einigung ist ein wichtiger Schritt im Rahmen des Aktionsplans der Kommission zur Intensivierung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Die vereinbarten Vorschriften werden sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten den illegalen Handel mit Kulturgütern unterbinden können, wenn diese aus Nicht-EU-Ländern in die EU exportiert werden. Die Ständigen Vertreter der EU haben auf ihrer Sitzung in Brüssel offiziell grünes Licht für die neuen, vom Parlament und vom Rat in Straßburg vorläufig vereinbarten Vorschriften gegeben.

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, begrüßte die politische Einigung und sagte: "Die vereinbarten neuen Vorschriften werden uns dabei helfen, gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern vorzugehen, der häufig der Finanzierung von Terroristen und der organisierten Kriminalität dient. Wir können es nicht hinnehmen, dass Terroristen Kulturgüter aus gefährdeten Gebieten der Welt stehlen und sie illegal verkaufen, um Terroranschläge gegen europäische Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren. Diese Bedrohung muss beseitigt werden."

In der EU ist die Einfuhr von Kulturgütern aus Irak und Syrien bereits verboten, es gibt jedoch keinen allgemeinen EU-Rechtsrahmen für die Einfuhr von Kulturgütern aus anderen Ländern. Dieses Fehlen von Vorschriften können skrupellose Exporteure und Importeure ausnutzen, die Verbote umgehen, indem sie Kulturgüter aus anderen Nicht-EU-Ländern in die EU exportieren. Gemeinsame EU-Vorschriften gewährleisten eine kohärente Behandlung der Importe von Kulturgütern an allen Außengrenzen der Union. Dies wird dazu beitragen, dass illegal erworbene Kulturgüter nicht mehr in die EU gelangen und dass das kulturelle, historische und archäologische Erbe im Ursprungsland nicht schwer geschädigt wird.

Folgende Maßnahmen werden sicherstellen, dass die illegale Einfuhr von Kulturgütern sich künftig deutlich schwieriger gestaltet:
>> Zollbehörden werden in Zukunft die Befugnis haben, Waren zu beschlagnahmen und einzubehalten, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die zu importierenden Kulturgüter legal exportiert worden sind.

>> Festlegung einer neuen, EU-weit einheitlichen Definition von "Kulturgütern", die bei der Einfuhr gilt und die unterschiedlichsten Objekte umfasst, unter anderem archäologische Fundstücke, Reste historischer Monumente, Manuskripte und seltene Bücher, Kunstgegenstände, Sammlungen und Antiquitäten. Die neuen Vorschriften gelten nur für Kulturgüter, die nachweislich einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind.

>> Einführung eines neuen Genehmigungssystems für die Einfuhr von archäologischen Objekten und Teilen abgebauter Monumente. Importeure müssen künftig vor der Einfuhr solcher Waren in die Union Einfuhrgenehmigungen bei den zuständigen Kulturbehörden in der EU einholen.

>> Beim Ankauf weniger sensibler Arten von Kulturgütern müssen Importeure nun ihrer Sorgfaltspflicht stärker nachkommen: Sie müssen dem Zoll eine unterzeichnete Erklärung oder eine eidesstattliche Versicherung vorlegen, mit der bestätigt wird, dass die Waren legal aus dem Drittstaat exportiert wurden.

Die EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet sein, dafür zu sorgen, dass für alle, die die Vorschriften nicht einhalten, und insbesondere für die Abgabe unwahrer Erklärungen oder Informationen wirksame und angemessene Strafen mit abschreckender Wirkung gelten.

Die vorläufig vereinbarten Vorschriften sind angesichts des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 und des 50-jährigen Bestehens der Zollunion der EU in diesem Jahr von noch größerer Bedeutung. Ferner wurde der Schutz des kulturellen Erbes auch in der gemeinsamen Mitteilung "Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen" als eines der Hauptziele festgelegt.

Nächste Schritte
Die vorläufige Einigung muss jetzt noch förmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU gebilligt werden. Ferner sind weitere fachliche Arbeiten erforderlich, um die erforderlichen Durchführungsbestimmungen anzunehmen, in denen die verfahrenstechnischen Details festgelegt sind.

Kontext
Das Thema Sicherheit ist seit Beginn der Amtszeit der Juncker-Kommission eine der durchgängigen politischen Prioritäten – angefangen bei den Politischen Leitlinien von Präsident Juncker vom Juli 2014 bis hin zur jüngsten Rede zur Lage der Union vom 12. September 2018.

Richtschnur für die Arbeit der Kommission in diesem Bereich ist die Europäische Sicherheitsagenda. Sie enthält die wichtigsten Maßnahmen für eine wirkungsvolle Reaktion der EU auf Terrorismus und Sicherheitsbedrohungen, einschließlich der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Die Pläne für die neuen Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern wurden erstmals in dieser Agenda und im Aktionsplan 2016 zur Intensivierung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung dargelegt.
Im Februar 2016 wiesen die EU-Mitgliedstaaten darauf hin, dass die Intensivierung des Vorgehens gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern eine wichtige und dringende Angelegenheit sei, und forderten die Kommission dazu auf, so schnell wie möglich einen entsprechenden Legislativvorschlag vorzulegen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 28.01.19


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