Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verhaltensregeln und Transparenzvorschriften


Richtlinie für Versicherungsvertrieb: Anwendung soll um sieben Monate verschoben werden
Die Richtlinie über den Vertrieb von Versicherungsprodukten regelt die Art und Weise, wie Versicherungsprodukte verkauft werden, auch über die Grenzen hinweg



Die Europäische Kommission hat ausnahmsweise vorgeschlagen, die Anwendung der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD) um sieben Monate auf den 1. Oktober 2018 zu verschieben. Das Europäische Parlament und 16 Mitgliedstaaten haben eine solche Verschiebung beantragt. Trotz des vorgesehenen Umsetzungszeitraums und der Tatsache, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens den Beteiligten wohlbekannt war, scheinen einige Versicherer, insbesondere kleinere, noch nicht vollständig auf die neuen Vorschriften vorbereitet zu sein.

Um die Anwendungstermine anzugleichen, schlägt die Kommission außerdem vor, die Anwendung von zwei delegierten Rechtsakten auf den 1. Oktober zu verschieben. Die Mitgliedstaaten sind weiterhin verpflichtet, die Richtlinie bis zum ursprünglichen Datum, dem 23. Februar 2018, in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie über den Vertrieb von Versicherungsprodukten regelt die Art und Weise, wie Versicherungsprodukte verkauft werden, auch über die Grenzen hinweg. Sie enthält die Informationen, die die Verbraucher vor Abschluss eines Versicherungsvertrages erhalten sollten.

Außerdem werden den Vermittlern Verhaltensregeln und Transparenzvorschriften auferlegt.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen sich in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren auf den neuen Zeitpunkt der Anwendung einigen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.01.18
Home & Newsletterlauf: 29.01.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen