Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verhaltensregeln und Transparenzvorschriften


Richtlinie für Versicherungsvertrieb: Anwendung soll um sieben Monate verschoben werden
Die Richtlinie über den Vertrieb von Versicherungsprodukten regelt die Art und Weise, wie Versicherungsprodukte verkauft werden, auch über die Grenzen hinweg



Die Europäische Kommission hat ausnahmsweise vorgeschlagen, die Anwendung der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD) um sieben Monate auf den 1. Oktober 2018 zu verschieben. Das Europäische Parlament und 16 Mitgliedstaaten haben eine solche Verschiebung beantragt. Trotz des vorgesehenen Umsetzungszeitraums und der Tatsache, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens den Beteiligten wohlbekannt war, scheinen einige Versicherer, insbesondere kleinere, noch nicht vollständig auf die neuen Vorschriften vorbereitet zu sein.

Um die Anwendungstermine anzugleichen, schlägt die Kommission außerdem vor, die Anwendung von zwei delegierten Rechtsakten auf den 1. Oktober zu verschieben. Die Mitgliedstaaten sind weiterhin verpflichtet, die Richtlinie bis zum ursprünglichen Datum, dem 23. Februar 2018, in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie über den Vertrieb von Versicherungsprodukten regelt die Art und Weise, wie Versicherungsprodukte verkauft werden, auch über die Grenzen hinweg. Sie enthält die Informationen, die die Verbraucher vor Abschluss eines Versicherungsvertrages erhalten sollten.

Außerdem werden den Vermittlern Verhaltensregeln und Transparenzvorschriften auferlegt.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen sich in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren auf den neuen Zeitpunkt der Anwendung einigen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.01.18
Home & Newsletterlauf: 29.01.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen