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Verhaltensregeln und Transparenzvorschriften


Richtlinie für Versicherungsvertrieb: Anwendung soll um sieben Monate verschoben werden
Die Richtlinie über den Vertrieb von Versicherungsprodukten regelt die Art und Weise, wie Versicherungsprodukte verkauft werden, auch über die Grenzen hinweg



Die Europäische Kommission hat ausnahmsweise vorgeschlagen, die Anwendung der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD) um sieben Monate auf den 1. Oktober 2018 zu verschieben. Das Europäische Parlament und 16 Mitgliedstaaten haben eine solche Verschiebung beantragt. Trotz des vorgesehenen Umsetzungszeitraums und der Tatsache, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens den Beteiligten wohlbekannt war, scheinen einige Versicherer, insbesondere kleinere, noch nicht vollständig auf die neuen Vorschriften vorbereitet zu sein.

Um die Anwendungstermine anzugleichen, schlägt die Kommission außerdem vor, die Anwendung von zwei delegierten Rechtsakten auf den 1. Oktober zu verschieben. Die Mitgliedstaaten sind weiterhin verpflichtet, die Richtlinie bis zum ursprünglichen Datum, dem 23. Februar 2018, in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie über den Vertrieb von Versicherungsprodukten regelt die Art und Weise, wie Versicherungsprodukte verkauft werden, auch über die Grenzen hinweg. Sie enthält die Informationen, die die Verbraucher vor Abschluss eines Versicherungsvertrages erhalten sollten.

Außerdem werden den Vermittlern Verhaltensregeln und Transparenzvorschriften auferlegt.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen sich in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren auf den neuen Zeitpunkt der Anwendung einigen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.01.18
Home & Newsletterlauf: 29.01.18


Meldungen: Europäische Kommission

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